# taz.de -- G20-Gegner*innen vor Gericht: Rondenbarg-Prozess ohne Fabio V.
       
       > Der Prozess gegen 57 Personen, die beim G20 in Hamburg am Rondenbarg
       > festgenommen wurden, beginnt im Dezember. Das Parkbank-Verfahren endet
       > bald.
       
 (IMG) Bild: Demonstrant*innen wollen ein Zeichen für die Angeklagten der G20-Prozesse setzen
       
       HAMBURG taz | Am 3. Dezember beginnt in Hamburg die Verhandlung des letzten
       großen G20-Komplexes. In den [1][„Rondenbarg“-Prozessen] sind 57 Personen
       angeklagt, über die in Gruppen von 19 Personen entschieden werden soll.
       
       Die Staatsanwaltschaft wirft ihnen vor, sich an einem Aufzug am Morgen des
       7. Juli 2017 beteiligt zu haben, aus dem heraus Steine auf eine
       Polizeieinheit und Wasserwerfer geworfen wurden. Die Polizist*innen hatten
       die Demonstrant*innen in der Straße Rondenbarg angegriffen, elf kamen
       schwer verletzt ins Krankenhaus.
       
       Aus der einen Gruppe hat das Landgericht fünf Verfahren abgetrennt, weil
       die Angeklagten zum damaligen Zeitpunkt minderjährig waren. Gegen sie wird
       zuerst verhandelt. Aufgrund ihres Alters kann es sein, dass wie schon beim
       G20-Elbchausse-Prozess, die Öffentlichkeit ausgeschlossen wird.
       
       Ein erster Prozess in Sachen Rondenbarg war bereits 2018 geplatzt. Der
       [2][damals 19-jährige Italiener Fabio V.] saß fünf Monate in
       Untersuchungshaft, bevor die Richterin, ohne ein Urteil gefällt zu haben,
       in den Mutterschutz ging. Wie auch allen jetzt Angeklagten warf die
       Staatsanwaltschaft Fabio V. keine individuellen Straftaten vor, sondern
       lediglich, dabei gewesen zu sein – [3][mit Blick auf das Versammlungsrecht
       ein heikles Unterfangen.]
       
       ## Es gibt keinen Gerichtssaal für so viele Angeklagte
       
       Wenn das Gericht den Prozess von Fabio V. demnächst neu aufrollt, wird das
       Verfahren den anderen aber nicht angegliedert, sondern bleibt am
       Amtsgericht. Säle, in denen 19 Angeklagte samt Verteidiger*innen und aller
       anderen Beteiligten Platz finden, gibt es am Amtsgericht, wo die Verfahren
       eigentlich hingehören, nicht – in Pandemiezeiten allerdings auch in keinem
       anderen Hamburger Gericht. Bis die restlichen Angeklagten tatsächlich vor
       Gericht erscheinen müssen, wird es also dauern.
       
       Währenddessen nähert sich ein anderes G20-Verfahren dem Ende: Das Urteil
       gegen die „[4][Drei von der Parkbank]“ soll am 5. November fallen. Ihnen
       wirft die Staatsanwaltschaft vor, sich am Jahrestag des G20-Gipfels in
       Hamburg zu Brandanschlägen verabredet zu haben. Ermittler*innen nahmen sie
       auf einer Parkbank in Eimsbüttel fest und fanden Brandsätze sowie einen
       Zettel mit Adressen in ihrem Rucksack.
       
       Anders als die Staatsanwaltschaft geht die Kammer mittlerweile nicht mehr
       von schwerer Brandstiftung aus, da nicht genug Indizien dafür sprächen,
       dass die drei wirklich ein Wohnhaus anzünden wollten. Einen
       Sachverständigen, der im Auftrag des Landeskriminalamts die Folgen von
       Brandsätzen an Wohnhäusern und Autos skizzieren sollte, entließ das Gericht
       wegen Befangenheit. Zwei der drei Angeklagten sitzen seit 15 Monaten in
       Untersuchungshaft.
       
       13 Oct 2020
       
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 (DIR) Katharina Schipkowski
       
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