# taz.de -- Umwandlungen in Eigentumswohnungen: Kabinett beschließt Gesetzentwurf
       
       > Der Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen soll erschwert werden. Die
       > Bundesregierung will damit den angespannten Wohnungsmarkt beruhigen.
       
 (IMG) Bild: Miet- in Eigentumswohnungen umzuwandeln wird in angespanntem Wohnungsmarkt-Gebieten erschwert
       
       BERLIN taz | In vielen Städten ist es ein altbekanntes Spiel: Investoren
       kaufen bewohnte Mietshäuser auf, wandeln die Mietwohnungen erst in
       Eigentumswohnungen um, um sie dann einzeln weiterzuverscherbeln – [1][ein
       lukratives Geschäftsmodell]. Mieter:innen ist der Kauf oft finanziell nicht
       möglich. Und das bedeutet wiederum, dass sie früher oder später ausziehen
       müssen. Entweder, weil sie die erhöhte Miete nach einer Luxussanierung
       nicht mehr zahlen können oder ihnen irgendwann eine Eigenbedarfskündigung
       in den Briefkasten flattert.
       
       Die Bundesregierung will solchen Verdrängungsprozessen nun entgegenwirken
       und in angespannten Wohnungsmärkten die Umwandlung von Miet- in
       Eigentumswohnungen erschweren. Einen entsprechenden Gesetzentwurf für das
       sogenannte Baulandmobilisierungsgesetz hat das Kabinett am Mittwoch in
       Berlin beschlossen. Die neuen Regelungen sollen zunächst bis Ende 2025
       gelten, sofern der Bundestag zustimmt.
       
       Der Gesetzentwurf sieht Folgendes vor: Künftig soll eine Umwandlung von
       Miet- in Eigentumswohnungen in Gebieten mit „angespanntem Wohnungsmarkt“
       erst von örtlichen Behörden genehmigt werden. Welche Gebiete das genau
       betrifft, können die Landesregierungen für eine Dauer von bis zu fünf
       Jahren festlegen. Etwa dort, wo die Mieten überdurchschnittlich stark
       steigen oder wachsender Wohnbedarf nicht durch Neubau zu decken ist. Solche
       Umwandlungen sind derzeit [2][nur in „Milieuschutzgebieten“
       genehmigungspflichtig.]
       
       Die Neuregelung wird oft als „Umwandlungsverbot“ bezeichnet, doch um ein
       Verbot handelt es sich nicht. Ausnahmen sind im Entwurf explizit
       vorgesehen, etwa wenn Eigentümer:innen Wohnungen an Familienmitglieder zur
       eigenen Nutzung verkaufen wollen oder wenn sie vorhaben, die Wohnungen an
       zwei Drittel der Mieter zu verkaufen.
       
       ## Zank in der Union
       
       Bundesbauminister Horst Seehofer (CSU) bezeichnete das geplante Gesetz als
       „Meilenstein der Wohnungspolitik“. Doch die Passage zur Umwandlung war
       i[3][nnerhalb der Union extrem umstritten]. Dabei hatten sich Bund, Länder
       und Kommunen beim Wohngipfel im September 2018 bereits darauf verständigt,
       die Umwandlung von Mietwohnungen in Eigentumswohnungen zu erschweren.
       
       Vor der Verabschiedung im Kabinett war zwischenzeitlich die gesamte Passage
       gestrichen worden, was das Ministerium von Seehofer mit Widerstand in den
       Ländern begründete. Doch auch die Immobilienlobby schien gehörig Druck
       gemacht zu haben: In der Zeit vom 10. Juni bis zum Oktober 2020, während
       der Entwurf diskutiert wurde, trafen sich Regierungsvertreter:innen bei
       fünf Anlässen 13-mal mit Vertreter:innen der Immobilienwirtschaft und
       nahestehenden Verbänden. Nur 2-mal waren Vertreter:innen von Interessen der
       Mieter:innen dabei, wie [4][eine Antwort der Bundesregierung auf eine
       Linken-Anfrage] zeigt.
       
       Doch die SPD, die das Projekt in der Großen Koalition vorangetrieben hat,
       drohte nach der Streichung mit Blockade, die Passage kam wieder rein.
       Bundesjustizministerin Christine Lambrecht (SPD) und Sören Bartel,
       stellvertretender SPD-Fraktionsvorsitzender, reagierten dementsprechend
       zufrieden auf den Kabinettsbeschluss. „Der Umwandlung von Miet- in
       Eigentumswohnungen wollen wir in angespannten Wohnungsmärkten künftig einen
       Riegel vorschieben“, sagte Bartel. Wichtig sei ein schneller
       Bundestagsbeschluss.
       
       Caren Lay, stellvertretende Vorsitzende der Linksfraktion und
       wohnungspolitische Sprecherin, begrüßte die gesetzliche Neuregelung als
       „längst überfällig“. Nun müssten die zahlreichen Schlupflöcher geschlossen
       werden. „Die 2/3-Regelung, wonach Eigentümer, die zwei Drittel der
       Wohnungen an Mieter*innen verkaufen das restliche Drittel frei verkaufen
       dürfen, schützt nicht die Mieter“, kritisierte sie etwa. Der
       Eigentümerverband Haus und Grund zeigte sich gänzlich unerfreut. Präsident
       Kai Warnecke beklagte: „Statt Bauland zu mobilisieren, werden
       Eigentumsrechte beschnitten.“ Er verlangte von der Union, den Plänen im
       Bundestag die Zustimmung zu verweigern.
       
       5 Nov 2020
       
       ## LINKS
       
 (DIR) [1] /Berlin-droht-Umwandlung-in-Eigentum/!5609839
 (DIR) [2] /Umwandlung-in-Eigentum/!5524108
 (DIR) [3] /Neuer-Vorschlag-zur-Mietpolitik/!5662406
 (DIR) [4] http://dipbt.bundestag.de/extrakt/ba/WP19/2336/233689.html
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Jasmin Kalarickal
       
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