# taz.de -- Einstufung durch den Verfassungsschutz: Gericht lehnt AfD-Antrag ab
       
       > Das Bundesamt für Verfassungsschutz darf die AfD zunächst als
       > rechtsextremen Verdachtsfall einstufen. Nur reden darf es darüber nicht.
       
 (IMG) Bild: Das Verwaltungsgericht Köln lehnt einen AfD-Antrag gegen den Verfassungsschutz ab
       
       BERLIN taz | Die [1][AfD] hat vor dem Verwaltungsgericht Köln eine
       folgenreiche Niederlage kassiert. Die Partei hatte nach Presseberichten
       über eine geplante Einstufung der Gesamt-AfD durch das Bundesamt für
       Verfassungsschutz (BfV) als rechtsextremer Verdachtsfall quasi
       prophylaktisch gegen diese geklagt. Mit einer so genannten Zwischenregelung
       wollte sie verhindern, dass es überhaupt zu einer Einstufung kommen kann.
       Das Gericht hat nun den Erlass einer solchen Zwischenregelung abgelehnt.
       
       Im Klartext heißt das: Das Bundesamt kann die AfD als rechtsextremen
       Verdachtsfall einstufen. Ob sie dies bereits getan hat oder umgehend tun
       wird, dazu äußerte sich die Behörde auf Anfrage der taz nicht. Das BfV hat
       dem Gericht zugesagt, darüber nicht öffentlich zu berichten, während dazu
       noch das Gerichtsverfahren läuft.
       
       Die Lage ist kompliziert, deshalb eins nach dem anderen: In der vergangenen
       Woche berichteten zahlreiche Medien, [2][darunter auch die taz,] über den
       Plan des Bundesamtes für Verfassungsschutz, die AfD in Gänze wohl noch in
       dieser Woche als rechtsextremen Verdachtsfall einzustufen.
       
       Die AfD hat daraufhin am Donnerstag einen Antrag auf Erlass einer
       einstweiligen Anordnung beim Verwaltungsgericht Köln gestellt. Dem BfV
       sollte damit nicht nur untersagt werden, die AfD einzustufen, sondern auch
       eine solche Einstufung öffentlich zu machen. Zugleich hatte die Partei
       beantragt, bis zu einer Entscheidung über diesen Eilantrag eine
       Zwischenregelung zu erlassen. Nur um diese Zwischenregelung geht es nun.
       Das Argument der AfD für diese: Ohne Zwischenregelung drohe ihr ein nicht
       wiedergutzumachender Schaden im politischen Wettbewerb.
       
       ## Der Flügel kann weiterhin beobachtet werden
       
       Das BfV hat auf den Antrag auf eine Zwischenregelung hin zweierlei
       zugesagt: Zum einen werde das Amt im Falle einer Einstufung der
       Gesamtpartei vorerst darauf verzichten, weitere Abgeordnete auf Bundes-,
       Landes- und Europaebene und BewerberInnen für solche Mandate mit
       nachrichtendienstlichen Mitteln überwachen.
       
       Bei AfD-Abgeordneten, die dem „Flügel“ der Partei zugeordnet werden, wie
       Björn Höcke aus Thüringen oder Hans-Thomas Tillschneider aus Sachsen-Anhalt
       ist dies dagegen bereits jetzt schon möglich, sie sind deshalb in den
       Zusagen des BfV nicht inbegriffen. Der „Flügel“ gilt seit dem vergangenen
       Jahr als erwiesen rechtsextreme Bestrebung. Auch bei Mitgliedern der
       Nachwuchsorganisation „Junge Alternative“, die bereits als Verdachtsfall
       eingestuft ist, ist eine solche Überwachung weiter möglich.
       
       Zum zweiten, so die Zusage des Bundesamtes, werde es während der Dauer des
       gerichtlichen Verfahrens nicht öffentlich bekanntgeben, ob es die AfD
       eingestuft hat. Die Behörde darf die Einstufung also vornehmen, aber nicht
       öffentlich darüber reden. Zumindest die Landesämter für Verfassungsschutz
       und das Parlamentarische Kontrollgremium im Bundestag aber wird sie wohl
       informieren. Nicht gänzlich ausgeschlossen ist daher, dass die Information
       trotzdem an die Medien durchsickert – wie auch der Plan zur Einstufung
       durchgesickert ist.
       
       Die AfD kann gegen die Entscheidung des Verwaltungsgerichts Beschwerde vor
       dem Oberverwaltungsgericht Münster einlegen. Jenseits davon läuft das
       Eilverfahren weiter.
       
       27 Jan 2021
       
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