# taz.de -- Hasspost von Rechts: AfDler will Grünen in Gülle tauchen
       
       > Ein AfD-Amtsträger bedroht den niedersächsischen Grünen-Abgeordneten
       > Christian Meyer. Zur Anklage kommt nur das Bagatelldelikt Beleidigung.
       
 (IMG) Bild: Spur aus Scheiße auf Facebook: Der AfDler Carsten Helsper muss sich vor Gericht verantworten
       
       GÖTTINGEN taz | Das Amtsgericht im südniedersächsischen Einbeck verhandelt
       an diesem Donnerstag einen Fall von Hasskriminalität. Carsten Helsper,
       Beisitzer im Vorstand des [1][AfD-Kreisverbandes Northeim], muss sich wegen
       Beleidigung verantworten. Er hatte den [2][Grünen-Landtagsabgeordneten
       Christian Meyer] einen „Ochsen“ genannt und angeregt, ihn in einer
       Güllegrube zu entsorgen. Im Northeimer AfD-Kreisvorstand sitzt auch der
       Bundestagsabgeordnete und Partei-Rechtsaußen Jens Kestner.
       
       Meyer, stellvertretender Fraktionschef seiner Partei und vormaliger
       Landwirtschaftsminister des Bundeslandes, hatte im Mai 2020 in einer
       Landtagsrede eine Erhöhung der Rundfunkbeiträge gefordert. „Wir Grüne
       stehen zum Öffentlich-Rechtlichen Rundfunk und wollen eher mehr
       Berichterstattung und Recherche als bisher“, sagte er damals. „Daher
       sollten wir die Rundfunkgebühren, die ja in den letzten Jahren eingefroren
       und sogar abgesenkt worden waren, anheben.“
       
       Diese Einlassung rief die AfD auf den Plan. In einer auch auf Facebook
       verbreiteten Pressemitteilung ihrer Landtagsfraktion hieß es: „Der Staat
       mästet den öffentlich-rechtlichen Rundfunk bereits mit beinahe acht
       Milliarden Euro … Nun will der Abgeordnete Meyer diesem aufgeblasenen
       Apparat noch weitere Gelder zukommen lassen, während Millionen Deutschen
       finanzielle Verluste drohen.“
       
       [3][Helsper] setzte noch einen drauf. „Ach der nu wieder…“, schrieb er.
       „Kann man den Ochsen nicht in irgendeiner Gülle-Lagune unauffällig
       verschwinden lassen? Meinetwegen auch auf einem Bio-Betrieb …“ Der
       Facebook-Post wurde inzwischen gelöscht, es existiert aber ein Screenshot.
       Eine Woche später zeigte Meyer den AfD-Mann bei der Staatsanwaltschaft
       wegen Volksverhetzung, Bedrohung und Beleidigung an. Doch die ermittelte
       zunächst nicht.
       
       ## Polizei lässt sich Zeit
       
       Dabei hatte Landesjustizministerin Barbara Havliza (CDU) im Juni 2020 eine
       neue [4][„Zentralstelle zur Bekämpfung von Hasskriminalität im Internet“]
       aus der Taufe gehoben. Die bei der Staatsanwaltschaft Göttingen
       angesiedelte Behörde werde die einschlägigen Ermittlungs- und
       Strafverfahren bearbeiten – also etwa Beleidigungen wegen der Nationalität,
       der ethnischen Zugehörigkeit, der Hautfarbe oder der Religionszugehörigkeit
       einer Person, erklärte Havliza.
       
       Dabei solle die Zentralstelle insbesondere die Verfahren im Blick haben,
       „in denen Amts- und Mandatsträger von Hasskriminalität betroffen sind oder
       die in Quantität und Qualität aus der Masse herausstechen“.
       
       Nach einem halben Jahr, kurz vor Ablauf der dafür erforderlichen Frist,
       fragte die Northeimer Polizei bei Meyer an, ob er in der Causa Strafantrag
       wegen Beleidigung stellen wolle. Eine Beleidigung ist ein sogenanntes
       Antragsdelikt. Sie wird immer nur auf einen Strafantrag hin verfolgt. Eine
       bloße Anzeige reicht dafür nicht aus. Stellt der Geschädigte keinen Antrag,
       werden die Ermittlungsbehörden nicht tätig.
       
       „Das Schreiben der Polizei hat mich kurz vor Weihnachten im Landtag
       erreicht, ich war nur zufällig noch mal im Büro“, sagt Meyer. Er habe
       daraufhin einen Strafantrag gestellt. „Ich will damit auch ein Zeichen
       setzen für diejenigen, die von rechtem Hass und Hetze im Netz betroffen
       sind und sich nicht so wehren können, wie ein Landtagsabgeordneter und
       ehemaliger Minister.“
       
       In der „Strafsache gegen Carsten Helsper wegen Beleidigung“ ist der
       Grünen-Politiker am Donnerstag nun als Zeuge geladen. Von Volksverhetzung
       und Bedrohung ist in der Ladung keine Rede. Dabei fühlt sich Meyer durchaus
       auch persönlich bedroht.
       
       Seine private Wohnungsadresse in Holzminden, seine Handynummer und weitere
       Daten von ihm tauchten seit dem Hackerangriff auf Grünen-Politiker im Jahr
       2019 immer wieder in rechten Foren auf. Und von der Polizei hat Meyer die
       Information erhalten, dass sein Name auch auf einer oder mehreren
       „Feindeslisten“ von Rechtsextremen stand.
       
       14 Jun 2021
       
       ## LINKS
       
 (DIR) [1] /Verhinderte-Strassenumbenennung/!5750803
 (DIR) [2] /Wolfsabschuesse-in-Niedersachsen/!5762413
 (DIR) [3] https://afd-northeim.de/kontakt/
 (DIR) [4] https://staatsanwaltschaft-goettingen.niedersachsen.de/zhinzhin-195737.html
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Reimar Paul
       
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