# taz.de -- Nikolas Löbel freigesprochen: Maskenmann 250.000 Euro reicher
       
       > Nikolas Löbel saß für die CDU im Bundestag und war in die Maskenaffäre
       > verstrickt. Nun wurde er von der Bundestagsverwaltung freigesprochen.
       
 (IMG) Bild: Da war seine Welt noch in Ordnung: Nikolas Löbel hält eine Bundestagsrede, Oktober 2019
       
       BERLIN taz | Was Recht ist, muss Recht bleiben, heißt es im Sprichwort. Und
       weil es offensichtlich rechtens ist, als Bundestagsabgeordneter Provisionen
       in enormer Höhe zu kassieren, ist Nikolas Löbel um 250.000 Euro reicher.
       
       Aber der Reihe nach. Im März 2021 wurde dem damaligen
       CDU-Bundestagsabgeordneten aus Mannheim Vorteilsnahme und Korruption
       vorgeworfen. Löbel hatte im Zuge der Coronapandemie zwischen verschiedenen
       Unternehmen ein Geschäft für die Beschaffung von Coronaschutzmasken
       eingefädelt. Für den Deal hatten er und seine Firma eine Provision in der
       oben genannten sechsstelligen Höhe erhalten.
       
       Aufgrund von heftiger Empörung in der Bevölkerung und Rücktrittsforderungen
       auch aus den eigenen Reihen hatte Löbel sein Bundestagsmandat zurückgegeben
       und war aus der CDU ausgetreten. Damit stand er nicht allein. Auch Georg
       Nüßlein, damals CSU-Mitglied und Vizechef der Unionsfraktion im Bundestag,
       Mark Hauptmann, einst CDU Thüringen, und andere standen wegen ähnlicher
       Vorwürfe im Fokus und waren aus Partei und Fraktion ausgetreten.
       
       Nun hat die [1][Bundestagsverwaltung] im Fall Löbel ein „Urteil“
       gesprochen: Dem 35-Jährigen sei mehr oder weniger nichts vorzuwerfen. Laut
       der Verwaltung habe der Ex-Abgeordnete das Prüfverfahren „anstandslos
       durchlaufen“. Damit ist Löbel de facto „freigesprochen“ – und er darf das
       Geld behalten.
       
       ## Der Mann mit jungenhaften Gesicht
       
       Im entsprechenden [2][Paragrafen im Gesetz] über die Rechtsverhältnisse der
       Mitglieder des Deutschen Bundestages (Abgeordnetengesetz) heißt es:
       „Unbeschadet dieser Verpflichtung (die Abgeordnetentätigkeit, d. A.)
       bleiben Tätigkeiten beruflicher oder anderer Art neben dem Mandat
       grundsätzlich zulässig.“ Ungeachtet dessen ist „die Annahme von Geld oder
       von geldwerten Zuwendungen“ unzulässig, wenn „dafür die Vertretung und
       Durchsetzung der Interessen des Leistenden im Bundestag erwartet wird“ oder
       die Geldzahlung „ohne angemessene Gegenleistung des Mitglieds des
       Bundestages gewährt wird“. All das werde Löbel laut Bundestagsverwaltung
       nicht (mehr) zur Last gelegt.
       
       Bis zur „Maskenaffäre“ war der Mann mit dem jungenhaften Gesicht und
       seinerzeit stets perfekt sitzender Krawatte ein unbekannter Hinterbänkler.
       So blieben seine strammen Forderungen nach einer begrenzten Zuwanderung
       nach Deutschland eher seinem beruflichen wie privaten Umfeld vorbehalten.
       Löbel studierte Jura, ratterte zweimal durch das juristische Staatsexamen
       und ging ohne Abschluss ab. Ein drittes Mal durfte er für die Prüfung nicht
       antreten.
       
       Daraufhin versuchte er es mit Betriebswirtschaftslehre an einer privaten
       Hochschule, machte seinen Bachelor, um später noch einen Managementkurs mit
       Masterabschluss draufzulegen. Im Sommer 2020 fiel er mit dubiosen
       Immobiliendeals und als Vermieter auf, weil er einem Mieter fristlos
       gekündigt hatte. Im Bundestagswahlkampf 2017 indes war er als Verfechter
       für Mieter:inneninteressen aufgetreten.
       
       15 Jul 2021
       
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 (DIR) [1] https://www.bundestag.de/services/glossar/glossar/B/bundestagsverw-245370
 (DIR) [2] https://www.gesetze-im-internet.de/abgg/__44a.html
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Simone Schmollack
       
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