# taz.de -- Mögliches Ende des „Plan Colombia“: Kein Glyphosat gegen Koka
       
       > Der Unkrautvernichter darf grundsätzlich nicht gegen illegale Plantagen
       > eingesetzt werden. Das hat Kolumbiens Verfassungsgericht nun bestätigt.
       
 (IMG) Bild: Alternative zur Vernichtung durch Glyphosat: illegale Kokapflanzen händisch ausreipen
       
       BUENOS AIRES taz | Die kolumbianische Regierung darf [1][illegale
       Kokastrauchpflanzungen] nicht vernichten, indem sie sie mit [2][Glyphosat
       besprüht]. Das bestätigte das Verfassungsgericht letzte Woche. Zugleich
       stärkte es die Rechte der potenziell von Folgen des Einsatzes betroffenen
       afrostämmigen und indigenen Gemeinschaften und untermauerte deren
       „Grundrechte auf ein ordnungsgemäßes Verfahren, Beteiligung, vorherige
       Konsultation und Zugang zu Informationen“.
       
       Mit dem Einsatz von Glyphosat hatte die Regierung 1999 begonnen. Die
       Sprühaktionen gehörten zum „Plan Colombia“, mit dem [3][Bogotá und die
       US-Regierung gemeinsam gegen die Drogenproduktion] – und die damals aktive
       Guerillaorganisation Farc – vorgehen wollten.
       
       Geschätzt wird, dass mehr als anderthalb Jahrzehnte lang rund 1,8 Millionen
       Hektar Kokasträucher und Cannabispflanzen aus der Luft mit dem
       Unkrautvernichter besprüht wurden. Die Einsätze richteten zahlreiche
       Kollateralschäden in den landwirtschaftlichen Betrieben der lokalen
       Bevölkerung an.
       
       Als die Internationale Krebsforschungsagentur der
       Weltgesundheitsorganisation Glyphosat 2015 als „wahrscheinlich
       krebserregend“ bewertete, setzte der damalige Präsident, Juan Manuel
       Santos, gegen Widerstand aus den eigenen Reihen ein Verbot durch: Die
       Gesundheit der Bevölkerung gehe vor.
       
       ## 2019 alles auf Anfang
       
       Doch dabei blieb es nicht. Der aktuelle Präsident, Iván Duque, kündigte
       Anfang 2019 an, noch im selben Jahr Kokasträucher auf einer Fläche von
       100.000 Hektar zerstören zu wollen – auch mittels Besprühen mit Glyphosat.
       Duque berief sich auf ein erstes Urteil des Verfassungsgerichts von 2017.
       Darin bestätigten die Richter*innen zwar auch schon das Einsatzverbot
       von Glyphosat, sie erklärten aber Ausnahmen unter Auflagen für zulässig.
       
       Im April 2019 genehmigte die Nationale Umweltbehörde (Anla) entsprechende
       Änderungen im „Programm zur Ausrottung illegaler Pflanzen durch Besprühen
       mit dem Herbizid Glyphosat aus der Luft“. Sie band aber die potenziell
       betroffenen Gemeinschaften nicht ein
       
       „Die Anla konnte keine Entscheidung über eine Änderung treffen, ohne vorher
       alle ethnischen Gemeinschaften zu konsultieren, die möglicherweise von dem
       Sprühen betroffen wären“, urteilte jetzt das Verfassungsgericht. Ganz
       ausgeschlossen ist der Glyphosateinsatz damit zwar nicht, aber die lokalen
       Gruppen haben gute Chancen, ihn zu verhindern. Dem Gerichtsurteil zufolge
       muss in spätestens 18 Monaten eine Anhörung durchgeführt und abgeschlossen
       sein.
       
       23 Jan 2022
       
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 (DIR) Jürgen Vogt
       
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