# taz.de -- Kritik an Ende der Coronamaßnahmen: Von wegen „Freedom Day“
       
       > Die bundesweiten Coronaschutzregeln sind passé – aber viele Maßnahmen
       > bleiben noch bis 2. April in Kraft. Die Lockerungen sorgen weiter für
       > Kritik.
       
 (IMG) Bild: Trotz Ende der bundesweiten Maßnahmen: Die Maskenpflicht in der S-Bahn bleibt vorerst bestehen
       
       BERLIN taz/dpa/afp | In der Deutschen Bahn wird nur noch der Fahrschein
       kontrolliert und die Einhaltung der Maskenpflicht, nicht aber mehr der
       Impfstatus. Arbeitgeber müssen von ihren ungeimpften Beschäftigten vor Ort
       keinen täglichen Test mehr verlangen. Am Sonntag sind viele Corona-Auflagen
       ausgelaufen. Trotzdem fiel der zuvor ersehnte „Freedom Day“ aus, denn die
       Länder behalten regional viele Beschränkungen in einer Übergangsfrist bis
       2. April bei.
       
       Und die Infektionszahlen bleiben hoch. Das [1][Robert-Koch-Institut] (RKI)
       gab den Wert der Corona-Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner in sieben
       Tagen am Sonntagmorgen mit 1.708,7 an. Am Vortag hatte der Wert noch bei
       1.735,0 gelegen.
       
       Der Präsident des Deutschen Lehrerverbands, Heinz-Peter Meidinger, warnte
       am Sonntag im Redaktionsnetzwerk Deutschland vor einem zu schnellen Wegfall
       der Maskenpflicht an Schulen. Damit würden die Schulen zur „Durchseuchung“
       freigegeben. Es bereite ihm „große Sorgen“, wie schnell die Maskenpflicht
       in den Schulen vieler Bundesländern wegfalle, sagte Meidinger. „Und das,
       obwohl wir uns noch immer mitten in der Omikron-Welle befinden.“
       
       Das ab sofort geltende [2][neue Infektionsschutzgesetz] sieht nur noch
       einen „Basisschutz“ vor, nach dem in Bussen, Bahnen, Krankenhäusern und
       Pflegeeinrichtungen weiterhin eine Maskenpflicht bestehen bleibt und in
       Schulen weiterhin eine Testpflicht gelten soll. In Schulen, im Einzelhandel
       und in öffentlichen Innenräumen müssen dann keine Masken mehr getragen
       werden. Das Gesetz erlaubt aber regionale „Hotspot-Regelungen“, durch die
       Länderparlamente aufgrund einer besonderen Belastungslage etwa
       Maskenpflichten weiterhin regional beschließen können.
       
       ## „Hotspot-Regelung“ ist umstritten
       
       Alle Bundesländer wollen nun aber noch die im Gesetz vorgesehene
       Übergangsfrist nutzen und die bisherigen Regeln mit den geltenden
       Maskenpflichten bis längstens 2. April aufrechterhalten.
       
       Nach Inkrafttreten des neuen Infektionsschutzgesetzes gibt es weiter
       massive Kritik daran. Es sei ziemlich wahrscheinlich, dass das neue
       Infektionsschutzgesetz „bald wieder korrigiert werden muss“, sagte
       Städtetagspräsident Markus Lewe den Zeitungen der Funke Mediengruppe. Es
       sei zwar richtig, strikte Kontaktbeschränkungen und 2G-Regeln etwas zu
       lockern, da die Omikron-Variante nur selten schwere Verläufe verursache.
       „Aber die nächste Virusvariante Deltakron ist bereits in Deutschland, und
       wir wissen nicht, ob sie gefährlicher ist“, warnte Lewe.
       
       Die Bundesländer halten das neue Gesetz wegen der Hotspotregelungen für
       wenig praktikabel, da dazu Beschlüsse der Länderparlamente nötig sind, was
       angesichts wechselnder Infektionslagen umständlich ist. Es sei nicht
       klar, wie das Gesetz angewendet werden könne und welche Maßstäbe und
       Paramenter für „Hotspots“ gelten, sagte Bayerns Gesundheitsminister Klaus
       Holetschek (CSU) der Augsburger Allgemeinen.
       
       ## Keine Homeoffice-Pflicht mehr
       
       Ab Sonntag wurde auch die [3][gesetzliche Verpflichtung der Arbeitgeber,]
       ihren Beschäftigten wenn möglich die Tätigkeit im Homeoffice anzubieten,
       abgeschafft. Dazu sagte DGB-Chef Reiner Hoffmann den Zeitungen der Funke
       Mediengruppe, zwar hielten viele Unternehmen über den 20. März hinaus auf
       der Basis von Betriebsvereinbarungen am Homeoffice fest. Allerdings gebe es
       auch Unternehmen, die Homeoffice partout nicht wollten. „Deshalb brauchen
       wir die Verpflichtung.“ Er plädiere dafür, das Infektionsschutzgesetz und
       auch die Covid-Arbeitsschutzverordnung rasch nachzuschärfen. „Wir dürfen
       nicht riskieren, dass der Arbeitsplatz wieder zu einem Infektionsherd
       wird“.
       
       In Österreich zieht die Regierung angesichts stark steigender
       Infektionszahlen die Zügel bereits wieder an. Die Sieben-Tage-Inzidenz ist
       dort etwa doppelt so hoch wie in Deutschland. Ab Mitte der Woche müssen in
       Österreich in öffentlichen Innenräumen wieder FFP2-Masken getragen werden.
       Eine Regelung, die in Deutschland nach Ende der Übergangsfrist wegfallen
       soll.
       
       20 Mar 2022
       
       ## LINKS
       
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 (DIR) [2] https://www.bundesgesundheitsministerium.de/service/gesetze-und-verordnungen/ifsg.html
 (DIR) [3] https://www.bmas.de/DE/Corona/Fragen-und-Antworten/Fragen-und-Antworten-ASVO/faq-corona-asvo.html
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Barbara Dribbusch
       
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