# taz.de -- Enteigung von Wohnungsunternehmen: „Gewissenhaft prüfen“
       
       > Die Grünen wollen eine „angemessene“ Beteiligung der
       > Enteignungs-Initiative an der Senats-Kommission, die ein Gesetz
       > ausarbeiten soll.
       
 (IMG) Bild: Aktivist*innen von DW enteignen vor dem Roten Rathaus
       
       BERLIN dpa/taz | Die Expertenkommission zum Thema [1][Enteignung großer
       Wohnungsunternehmen] muss nach Überzeugung von Verkehrs- und
       Umweltsenatorin Bettina Jarasch (Grüne) hochkarätige Mitglieder haben. „Ich
       wünsche mir eine fachlich hervorragend besetzte Kommission, mit
       hochkarätigen Expertinnen und Experten. Denn sie wird sich mit einer Frage
       beschäftigen, die noch nie da gewesen ist in Deutschland“, sagte Jarasch.
       
       Weiter erklärte sie: „Alle drei Koalitionspartner haben sich darauf
       verständigt, dass wir diese Expertenkommission einsetzen, um sehr ernsthaft
       und gewissenhaft zu prüfen, nicht nur, ob grundsätzlich der Artikel 15
       Grundgesetz anwendbar wäre, sondern auch, wie das aussehen könnte. Und das
       werden wir gemeinsam tun.“
       
       Beim Volksentscheid parallel zur Abgeordnetenhauswahl am 26. September
       hatten gut 59 Prozent der Wählerinnen und Wähler für die Enteignung großer
       Wohnungsunternehmen in Berlin gestimmt. Die Hoffnung ist, dass durch diese
       Vergesellschaftung gegen finanzielle Entschädigung der Anstieg der Mieten
       gestoppt oder gebremst werden kann. Der Senat hat sich darauf verständigt,
       die Kommission bis Ende März einzusetzen. Nach einem Jahr soll sie eine
       Empfehlung zum weiteren Vorgehen vorlegen.
       
       Die Forderung der Initiative „Deutsche Wohnen & Co. enteignen“, 59 Prozent
       der Kommissionsmitglieder vorschlagen zu dürfen, ist aus Sicht der
       Senatorin falsch. „Die Initiative muss dabei angemessen vertreten sein und
       muss auch ihre Expertinnen und Experten schicken können“, sagte die
       Grünen-Politikerin. „Aber die geforderten 59 Prozent Besetzungsmehrheit für
       die Initiative in der Senatskommission halte ich sachlich nicht für
       begründbar.“ Denn letztendlich sei der Auftrag des Volksentscheids, dass es
       der Senat sei, der einen Weg finden müsse, wie er mit dem Ergebnis des
       Volksentscheids umgeht.
       
       Ähnlich hatte sich der zuständige Stadtentwicklungssenator Andreas Geisel
       [2][im taz-Interview geäußert] und die Forderung nach einer Mehrheit der
       von der Initiativen benannten Vertreter*innen zurückgewiesen: „Es geht
       in der Kommission nicht um Kampfabstimmungen, sondern um die fachliche
       Klärung, ob Enteignungen verfassungskonform sind.“
       
       ## Jarasch stimmte für den Volksentscheid
       
       „Wir Grüne haben immer gesagt, dass wir alle Mittel nutzen wollen, um
       bezahlbaren Wohnraum zu schaffen, und dass die Vergesellschaftung nur das
       letzte dieser Mittel sein kann“, erklärte Jarasch. „Obwohl
       Vergesellschaftung nur Ultima Ratio sein kann, habe ich beim Volksentscheid
       mit Ja gestimmt und von Anfang an klargestellt, warum: Weil ich glaube,
       dass es Druck zumindest auf einen Teil der Wohnungswirtschaft braucht, um
       zu mehr dauerhaft bezahlbaren Wohnungen zu kommen.“
       
       Die Probe aufs Exempel könne das vom Senat auf den Weg gebrachte Bündnis
       für Neubau und bezahlbares Wohnen jetzt erbringen. „Es kann beweisen, dass
       es auch ohne Vergesellschaftung möglich ist, für dauerhaft bezahlbare
       Mieten und genügend bezahlbaren Wohnraum zu sorgen.“
       
       18 Mar 2022
       
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