# taz.de -- Staatsanwaltschaft lässt Scholz in Ruhe: Cum-Ex-Strafanzeige scheitert
       
       > Die Strafanzeige des Anwalts Gerhard Strate gegen Tschentscher und Scholz
       > zum Cum-Ex-Steuerskandal will die Staatsanwaltschaft nicht verfolgen.
       
 (IMG) Bild: Hat er nun die Unwahrheit gesagt, oder nicht? Olaf Scholz
       
       HAMBURG taz | Die Strafanzeige des Rechtsanwalts Gerhard Strate im
       Cum-Ex-Steuerskandal wird von der Hamburger Staatsanwaltschaft nicht
       verfolgt. [1][Der prominente Strafverteidiger hatte Bundeskanzler Olaf
       Scholz angezeigt], weil er sich vor dem Cum-Ex-Untersuchungsausschuss der
       Hamburger Bürgerschaft einer uneidlichen Falschaussage schuldig gemacht
       habe.
       
       Bürgermeister Peter Tschentscher (SPD) warf er Beihilfe zur
       Steuerhinterziehung vor. Mit seiner Anzeige knüpft er an Ermittlungen der
       Hamburger Staatsanwaltschaft gegen Scholz an, die drei Wochen vor der
       Bundestagswahl eingestellt wurden – mit einer aus Sicht Strates
       unbefriedigenden und nicht mehr aktuellen Begründung.
       
       Bei Cum-Ex geht es [2][um einen Steuerraub in Milliardenhöhe.] Vehikel
       dafür waren Aktiengeschäfte, die in bewusst verschleiernder Weise so
       gestaltet wurden, dass am Ende unklar war, wer die Aktien zu einem
       bestimmten Zeitpunkt besaß und Kapitalertragsteuer bezahlt hatte, die er
       sich vom Finanzamt erstatten lassen konnte. Das Modell war darauf
       ausgelegt, dass sich auch Investoren die Steuer erstatten lassen konnten,
       die sie gar nicht bezahlt hatten.
       
       Der Hamburger Ausschuss befasst sich insbesondere mit zwei
       [3][Entscheidungen des Hamburger Finanzamts] für Großunternehmen und der
       Finanzbehörde aus den Jahren 2016 und 2017. Beide Male wollten die
       Hamburger Steuerrückforderungen aus mutmaßlichen Cum-Ex-Geschäften der
       Warburg-Bank verjähren lassen. Dabei ging es insgesamt um 90 Millionen Euro
       Steuergelder. Der Ausschuss soll die Frage klären, ob die Senatsspitze
       diese Entscheidungen beeinflusst hat.
       
       ## Staatsanwaltschaft sieht keinen Anfangsverdacht
       
       In dem von Strate veröffentlichten Ablehnungsbescheid argumentiert die
       Staatsanwaltschaft, Tschentscher habe 2016 und 2017 als damaliger
       Finanzsenator gar keine Behilfe zur Steuerhinterziehung leisten können,
       denn die Steuerbescheide seien ja vor seiner Amtszeit in den Jahren 2011
       und 2012 ergangen. Als die Bescheide 2016 und 2017 erneut geprüft wurden,
       seien die in Rede stehenden Taten „bereits materiell beendet“ gewesen.
       
       „Das ist eine ebenso schlanke wie rechtlich unzutreffende Argumentation“,
       kommentiert Strate. Die Steuerbescheide 2011 und 2012 seien „unter dem
       Vorbehalt der Nachprüfung“ ergangen. Ob die Warburg-Bank die erstattete
       Kapitalertragssteuer behalten durfte, habe gerade nicht festgestanden.
       Somit sei die angezeigte Tat eben nicht abgeschlossen gewesen.
       
       Die Erinnerungslücken von [4][Olaf Scholz, der 2016 und 2017 Erster
       Bürgermeister war], und in denen Strate eine falsche uneidliche Aussage
       sieht, hält die Staatsanwaltschaft für durchaus verständlich. Schließlich
       habe sich der damalige Bürgermeister in diesen Jahren mit der Vor- und
       Nachbereitung des G20-Gipfels in Hamburg befassen müssen.
       
       Und in seinen Jahren als Bundesfinanzminister habe er sich mit Skandalen
       wie den Paradise Papers und Wirecard auseinandersetzen müssen. „Auf die
       bloße subjektive Annahme der Falschheit einer Aussage lässt sich ein
       Anfangsverdacht nicht stützen“, resümiert die Staatsanwaltschaft.
       
       Strate fällt dazu bloß soviel ein: Jeder Bürger könne sich mit Blick auf
       die Antwort der Staatsanwaltschaft selbst ein Bild davon machen, mit
       welchem Wohlwollen die Staatsanwaltschaft die Erinnerungslücken des
       ehemaligen Bürgermeisters beurteile. „Sie hat dafür den Segen der
       Stadtregierung, aber nicht den der denkenden und immer noch
       urteilskräftigen Bürger“, vermutet Strate.
       
       18 Mar 2022
       
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 (DIR) Gernot Knödler
       
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