# taz.de -- Grunderwerbssteuer in Berlin: Spekulation besteuern
       
       > Die Einnahmen aus der Grunderwerbsteuer in Berlin steigen. Dabei ist der
       > Steuersatz nach wie vor niedriger als anderswo. Das soll sich ändern.
       
 (IMG) Bild: Immer teurer: Häuser und Grundstücke in Berlin
       
       BERLIN taz | Berlin hat im vergangenen Jahr 1,35 Milliarden Euro aus der
       Grunderwerbsteuer eingenommen, mehr als doppelt so viel wie noch vor zehn
       Jahren. Allein im Vergleich zum Jahr 2020 machten die Einnahmen ein Plus
       von fast 300 Millionen Euro aus – mehr als 26 Prozent. Das geht aus der
       Antwort auf eine kleine Anfrage des Linken-Abgeordneten Sebastian
       Schlüsselburg hervor, die der taz vorliegt.
       
       Die Steuer, die beim Kauf von Grundstücken oder Grundstücksanteilen
       anfällt, ist nach Umsatz-, Gewerbe- und Lohnsteuer damit der viertgrößte
       Steuereinnahmeposten des Landes. Mit etwa 50.000 Steuerpflichtigen,
       natürlichen Personen und juristischen, also etwa Immobilienkonzernen, liegt
       die Anzahl kaum höher als vor zehn Jahren. Die gestiegenen Einnahmen
       stünden daher laut Schlüsselburg für „die Überhitzung der
       Immobilienpreise“. Diese seien auch auf gesamtwirtschaftliche Entwicklungen
       zurückzuführen: „In der Niedrigzinsphase sucht das volatile Kapital
       Betongold“, so Schlüsselburg.
       
       Der Steuersatz auf Grunderwerb liegt in Berlin seit 2014 unverändert bei 6
       Prozent, ein halber Prozentpunkt weniger als in Brandenburg. SPD, Grüne und
       Linke hatten sich in ihrem Koalitionsvertrag darauf verständigt zu prüfen,
       „den Grunderwerbsteuerhebesatz mit Brandenburg zu synchronisieren“.
       Schlüsselburg fordert nun genau dies und rechnet mit jährlichen
       Mehreinnahmen in Millionenhöhe.
       
       Gleichzeitig solle sich Berlin auf Bundesebene dafür einsetzen, die
       Freibeträge bei selbstgenutztem Wohneigentum zu erhöhen – auch das hatten
       die Koalitionäre vereinbart. „Wir sollten diejenigen belasten, die
       Grunderwerb vor allem aus Rendite- und Spekulationsgründen betreiben“, so
       Schlüsselberg. Nur bundesweit ließen sich sogenannte Share-Deals eindämmen,
       bei denen durch Anteilskäufe die Grunderwerbsteuerpflicht [1][umgangen
       wird].
       
       4 Apr 2022
       
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