# taz.de -- Entscheidung zur Bundestagswahl 2017: NPD-Beschwerde erfolgreich
       
       > Die rechtsextreme NPD wurde mit ihrer Berliner Landesliste zu Unrecht
       > nicht zur Bundestagswahl 2017 zugelassen. Das entschied das
       > Bundesverfassungsgericht.
       
 (IMG) Bild: Das Bundesverfassungsgericht hat entschieden
       
       KARLSRUHE dpa | Viereinhalb Jahre nach der Bundestagswahl 2017 beanstandet
       das Bundesverfassungsgericht eine Fehlentscheidung zulasten der
       rechtsextremen NPD. Deren Berliner Landesliste sei damals zu Unrecht nicht
       vom Landeswahlausschuss zugelassen worden, teilte das Karlsruher Gericht am
       Donnerstag mit. Beschwerde eingereicht hatten der NPD-Landesverband und
       mehrere Betroffene. Praktische Auswirkungen hat die Entscheidung nicht.
       
       Die Liste war nicht zugelassen worden, weil einer der Kreisverbände seine
       Delegierten für die Vertreterversammlung zu früh bestimmt hatte. Laut
       Bundeswahlgesetz darf das frühestens 29 Monate nach Beginn der Wahlperiode
       passieren. Die Regelung soll sicherstellen, dass die gewählten
       Kandidatinnen und Kandidaten den aktuellen Willen der Parteimitglieder
       repräsentieren. Stichtag wäre damals der 23. März 2016 gewesen. Der
       NPD-Kreisverband Reinickendorf/Mitte hatte seine Delegierten allerdings
       schon am 12. Februar bestimmt.
       
       Nur: Diese Delegierten hatten später an der Aufstellung der Landesliste gar
       nicht teilgenommen. Sie hatten die Vertreterversammlung im Oktober 2016
       vorzeitig verlassen müssen, weil sich der Beginn verzögert hatte. Der
       Landeswahlausschuss hatte das für unerheblich gehalten und die Liste
       trotzdem nicht zugelassen. Die Berliner NPD hatte dagegen erfolglos
       Einspruch eingelegt.
       
       Laut Bundesverfassungsgericht liegt hier tatsächlich ein Wahlfehler vor. Da
       die formal nicht korrekt bestimmten Delegierten die Liste gar nicht mit
       aufgestellt hätten, bestehe kein Risiko, dass der Mehrheitswille falsch
       abgebildet worden sei. In so einem Fall dürfe die Liste „regelmäßig nicht
       allein aus diesem Grund“ zurückgewiesen werden, hieß es – „wegen des damit
       verbundenen schwerwiegenden Eingriffs in die Parteienfreiheit und die
       Wahlfreiheit“.
       
       Inzwischen ist ohnehin ein neuer Bundestag gewählt. Eingereicht hatte die
       NPD ihre Beschwerde 2019. Damals wollte sie erreichen, dass die
       Verfassungsrichterinnen und –richter die Bundestagswahl 2017 im Land Berlin
       für ungültig erklären und eine Wiederholung anordnen. Ihre Argumentation:
       Die NPD-Anhänger hätten jetzt notgedrungen die AfD gewählt – deren Ergebnis
       sei damit „fehlerhaft zu hoch“.
       
       Die Richter können jedoch nicht erkennen, dass der Fehler Einfluss auf die
       Sitzverteilung im Bundestag gehabt hätte. Für die angebliche
       Wählerwanderung gebe es keine Belege. Außerdem sei die NPD bei der Wahl
       davor in Berlin nur auf 1,5 Prozent der Stimmen gekommen. Mit so einem
       Ergebnis wäre sie ohnehin nicht in den Bundestag eingezogen.
       
       14 Apr 2022
       
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