# taz.de -- Entscheidung zur Bundestagswahl 2017: NPD-Beschwerde erfolgreich > Die rechtsextreme NPD wurde mit ihrer Berliner Landesliste zu Unrecht > nicht zur Bundestagswahl 2017 zugelassen. Das entschied das > Bundesverfassungsgericht. (IMG) Bild: Das Bundesverfassungsgericht hat entschieden KARLSRUHE dpa | Viereinhalb Jahre nach der Bundestagswahl 2017 beanstandet das Bundesverfassungsgericht eine Fehlentscheidung zulasten der rechtsextremen NPD. Deren Berliner Landesliste sei damals zu Unrecht nicht vom Landeswahlausschuss zugelassen worden, teilte das Karlsruher Gericht am Donnerstag mit. Beschwerde eingereicht hatten der NPD-Landesverband und mehrere Betroffene. Praktische Auswirkungen hat die Entscheidung nicht. Die Liste war nicht zugelassen worden, weil einer der Kreisverbände seine Delegierten für die Vertreterversammlung zu früh bestimmt hatte. Laut Bundeswahlgesetz darf das frühestens 29 Monate nach Beginn der Wahlperiode passieren. Die Regelung soll sicherstellen, dass die gewählten Kandidatinnen und Kandidaten den aktuellen Willen der Parteimitglieder repräsentieren. Stichtag wäre damals der 23. März 2016 gewesen. Der NPD-Kreisverband Reinickendorf/Mitte hatte seine Delegierten allerdings schon am 12. Februar bestimmt. Nur: Diese Delegierten hatten später an der Aufstellung der Landesliste gar nicht teilgenommen. Sie hatten die Vertreterversammlung im Oktober 2016 vorzeitig verlassen müssen, weil sich der Beginn verzögert hatte. Der Landeswahlausschuss hatte das für unerheblich gehalten und die Liste trotzdem nicht zugelassen. Die Berliner NPD hatte dagegen erfolglos Einspruch eingelegt. Laut Bundesverfassungsgericht liegt hier tatsächlich ein Wahlfehler vor. Da die formal nicht korrekt bestimmten Delegierten die Liste gar nicht mit aufgestellt hätten, bestehe kein Risiko, dass der Mehrheitswille falsch abgebildet worden sei. In so einem Fall dürfe die Liste „regelmäßig nicht allein aus diesem Grund“ zurückgewiesen werden, hieß es – „wegen des damit verbundenen schwerwiegenden Eingriffs in die Parteienfreiheit und die Wahlfreiheit“. Inzwischen ist ohnehin ein neuer Bundestag gewählt. Eingereicht hatte die NPD ihre Beschwerde 2019. Damals wollte sie erreichen, dass die Verfassungsrichterinnen und –richter die Bundestagswahl 2017 im Land Berlin für ungültig erklären und eine Wiederholung anordnen. Ihre Argumentation: Die NPD-Anhänger hätten jetzt notgedrungen die AfD gewählt – deren Ergebnis sei damit „fehlerhaft zu hoch“. Die Richter können jedoch nicht erkennen, dass der Fehler Einfluss auf die Sitzverteilung im Bundestag gehabt hätte. Für die angebliche Wählerwanderung gebe es keine Belege. Außerdem sei die NPD bei der Wahl davor in Berlin nur auf 1,5 Prozent der Stimmen gekommen. Mit so einem Ergebnis wäre sie ohnehin nicht in den Bundestag eingezogen. 14 Apr 2022 ## TAGS (DIR) NPD (DIR) Bundestagswahl2017 (DIR) Wahljahr (DIR) rechtsextrem (DIR) Rechtsextremismus (DIR) GNS (DIR) NPD (DIR) NPD (DIR) Schwerpunkt Rechter Terror (DIR) Schwerpunkt Landtagswahl im Saarland (DIR) Europawahl ## ARTIKEL ZUM THEMA (DIR) NPD-Parteitag stimmt gegen neuen Namen: Alles beim Alten Die NPD wollte sich wegen Dauerkrise in „Die Heimat“ umbenennen. Aber ein Parteitag verhindert die nötige Mehrheit. Der Parteichef ist verbittert. (DIR) NPD will sich umbenennen: Tot, aber bald mit neuem Namen Die NPD steht vor dem Aus. Die Parteispitze plädiert nun dafür, sich nach 58 Jahren umzubenennen. Entscheiden soll darüber ein Parteitag im Mai. (DIR) Terrorverdacht gegen Rechtsextreme: Großrazzien bei Neonazis Die Polizei hat in elf Bundesländern Wohnungen von Rechtsextremen durchsucht. Einige werden verdächtigt, eine Terrorgruppe gründen zu wollen. (DIR) Landtagswahl im Saarland: Rechtsextrem? Na und! Trotz des Urteils, das die Einstufung als rechtsextremen Verdachtsfall bestätigt, kann die AfD auf Wiedereinzug in den Landtag hoffen. (DIR) NPD vor der Europawahl: Das lange Sterben der NPD Bald droht die Neonazipartei im Europaparlament ihr letztes bedeutendes Mandat zu verlieren. Längst ist die NPD von der AfD zermalmt.