# taz.de -- Umsetzung der deutschen Klimaziele: Windkraft-Regeln für die Länder
       
       > Bundesweit sollen zwei Prozent der Flächen für Windkraft genutzt werden.
       > Damit das klappt, will der Bund NRW, Bayern und Co. Vorgaben machen.
       
 (IMG) Bild: Müssen einfach mehr werden: Windräder in Deutschland
       
       BERLIN taz | Die Bundesregierung macht Ernst bei dem Ziel, zwei Prozent der
       deutschen Fläche für Windräder zu nutzen, eine Vervierfachung des
       bisherigen Werts. Laut einem Papier aus Kreisen der Ministerien für
       Wirtschaft und für Bau, das der taz vorliegt, plant sie dazu konkrete
       Vorgaben für jedes einzelne Bundesland.
       
       Bayern beispielsweise, wo bislang kaum Windräder stehen, soll demnach in
       zehn Jahren 1,8 Prozent seiner Fläche für sie aufwenden. Für das Jahr 2026
       gibt es einen Zwischenschritt, bis dahin sollen 1,1 Prozent der Fläche
       reserviert werden. Dasselbe gilt für Länder wie Baden-Württemberg und
       Saarland.
       
       Die Werte schwanken mit dem Windpotenzial eines Lands und der
       Bebauungsdichte. Brandenburg, Niedersachsen und Thüringen sollen in zehn
       Jahren zum Beispiel sogar 2,2 Prozent ihrer Fläche bereitstellen. Die
       Stadtstaaten Berlin, Bremen und Hamburg hingegen sollen nur 0,5 Prozent
       ihrer Flächen reservieren.
       
       Dass Deutschland insgesamt auf die 2 Prozent kommen muss, um seine
       Energiewende- und Klimaziele umzusetzen, [1][ist unter Fachleuten seit
       Jahren unbestritten]. Der Ausbau der Windenergie sei „eine Frage der
       nationalen Sicherheit und entscheidend, um die Unabhängigkeit von fossilen
       Importen zu stärken als auch die Klimaziele zu erreichen“, heißt es denn
       auch in dem Papier. „Dazu muss jedes Bundesland seinen Beitrag leisten.“
       
       ## Mindestfläche vor Mindestabstand
       
       Damit das auch wirklich passiert, sind noch weitere Gesetzesänderungen
       vorgesehen. Bislang können Bundesländer selbst Mindestabstände zwischen
       Windrädern und Wohnsiedlungen festlegen. So kommen weniger Orte für
       Windräder infrage. Diese Freiheit soll es zwar formal weiter geben – aber
       die Flächenregelung soll Vorrang bekommen.
       
       „Künftig dürfen Mindestabstandsregelungen nicht zu Flächenrestriktionen
       führen, die der Umsetzung des 2 Prozent Flächenziels zuwiderlaufen“, heißt
       es in dem Papier.
       
       Wenn ein Land die ihm zugewiesenen Flächenvorgaben nicht einhält, soll es
       also nicht mehr auf die eigenen Regelungen verweisen dürfen. „Die
       Bundesländer dürfen im Grundsatz weiter über Mindestabstände entscheiden,
       müssen aber sicherstellen, dass sie die Flächenziele erreichen und so ihren
       Beitrag zum Ausbau der Windenergie leisten“, heißt es zur Erklärung. „Tun
       sie das nicht, werden die landesspezifischen Abstandsregeln nicht
       angewandt.“
       
       Auch beim Naturschutz sind Änderungen vorgesehen. Demnach sollen zum
       Beispiel auch sogenannte Landschaftsschutzgebiete in einem „angemessenem
       Umfang“ für die Windkraft genutzt werden dürfen. Es handelt sich dabei
       allerdings nicht um Schutzgebiete im engeren Sinne, in denen die Natur
       besonders empfindlich wäre, sondern sie zielen auf das allgemeine
       Landschaftsbild ab.
       
       Außerdem soll beispielsweise auch der Vogelschutz weniger einzelfallbezogen
       angegangen werden. Die Naturschützer:innen vom Umweltverband Nabu sind
       empört: „Die Rechnung, Naturschutzstandards abzusenken, um schneller
       voranzukommen, geht im aktuellen Entwurf nicht auf“, sagt Nabu-Chef
       Jörg-Andreas Krüger am Mittwoch und deutete verstärkte Klagen gegen
       Windräder an. „Durch Rechtsunsicherheiten und fachlich schlechte Lösungen
       drohen langwierige Klärungen durch Gerichte.“
       
       Solche Klagen sind einer der Gründe dafür, warum Genehmigungsverfahren für
       Windräder oft lange dauern. Kürzlich hatte der bisherige Leiter des
       Nabu-Klimafachbereichs wegen der [2][Haltung des Verbands zur Windkraft
       gekündigt].
       
       Noch gibt es zu den neuen Plänen noch keinen offiziellen Beschluss der
       gesamten Bundesregierung. Läuft alles glatt, könnten die Vorhaben aber noch
       vor der Sommerpause durch das Kabinett gehen – und sogar durch den
       Bundestag.
       
       8 Jun 2022
       
       ## LINKS
       
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       ## AUTOREN
       
 (DIR) Susanne Schwarz
       
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