# taz.de -- Gerichtsurteil offenbart Gesetzeslücke: Neonazi-Tagesmutter darf arbeiten
       
       > Aufgrund fehlender Regelung muss der Landkreis Ludwigslust-Parchim eine
       > rechtsextreme Tagesmutter zulassen, urteilte das Verwaltungsgericht
       > Schwerin.
       
 (IMG) Bild: Mittlerweile verboten: Die „Heimattreue Deutsche Jugend“, hier bei einem Zeltlager 2006
       
       Tagesmütter sind nicht verpflichtet, die Werte des Grundgesetzes zu
       vermitteln. Das ist die Botschaft, die am vergangenen Donnerstag das
       Verwaltungsgericht Schwerin vermittelte: Das Gericht urteilte zugunsten der
       Rechtsextremen Claudia K. Sie pochte erfolgreich auf ihre angestrebte
       Tätigkeit als Tagesmutter. Die Ablehnung des Landkreises
       Ludwigslust-Parchim, K. als Tagesmutter zuzulassen, hob das Gericht auf.
       
       Diese gerichtliche Bewertung klingt nach einem Freibrief für die
       [1][rechtsextreme Szene]. Auch deshalb will der Landkreis die Entscheidung
       nicht ohne Weiteres hinnehmen: Die vollständige schriftlichen
       Urteilsbegründung möchte Christopher Pöschke zwar noch abwarten. Der Leiter
       des Fachdienstes Recht, Kommunalaufsicht und Ordnung deutete aber schon an,
       erneut vor Gericht zu ziehen.
       
       Der Landkreis begründete die Ablehnung sowohl mit den Aktivitäten ihres
       Mannes in der NPD als auch ihres Engagement in der rechtsextremen Szene.
       Ihrer Tätigkeit als Tagesmutter stünde entgegen, dass eine schädliche
       ideologische Einflussnahme auf die zu betreuenden Kinder nicht
       ausgeschlossen sei.
       
       Seit Jahren ist die Familie K. in der Region Ludwigslust tief in der Szene
       verankert. Im niedersächsischen [2][Eschede] nahm Claudia K. an einem Event
       der später verbotenen „Heimattreuen Deutschen Jugend“ teil. Aufnahmen
       belegen die Präsenz bei der Erziehung von Kindern und Jugendlichen im
       rechtsextremen Geist für den „nationalen Widerstand“. Ihr Mann, Torgai K.,
       wollte auch mal für die NPD zur Bürgermeisterwahl antreten.
       
       ## Keine gesetzliche Vorschrift für Tagespflegepersonen
       
       Das Verwaltungsgericht sah entgegen der Ansicht des Landkreises keine
       Gefährdung des Kindeswohls. In der vorgetragenen Begründung wies die Kammer
       auf eine fehlende gesetzliche Vorschrift hin. Denn die bisher vorgetragenen
       Argumente des Landkreises würden sich vor allem auf das
       Kindertagesförderungsgesetz des Landes beziehen. Darin wird zwar von
       Kindertagesstätten gefordert, die Ziele des Grundgesetzes in ihre Arbeit
       einzubeziehen. Die Forderung bezieht sich aber nicht auf
       Tagespflegepersonen. Das Gericht schlussfolgert so auch, dass für
       Tagesmütter keine gesetzliche Vorschrift vorliege, „dem Grundgesetz
       förderliche Arbeit“ leisten zu müssen.
       
       In der rechtsextremen Szene soll die Idee der [3][eigenen Kinderbetreuung]
       schon weit vor den staatlichen Maßnahmen wegen der Pandemie thematisiert
       worden sein. Seit Beginn der Pandemie überlegten aber auch Menschen aus dem
       Querdenken-Milieu, ihre Kinder [4][dem staatlichen Zugriff zu entziehen].
       Beide Spektren streben auch im Norden teilweise gemeinsame Projekte an.
       
       Zwar dürften in der Region Ludwigslust künftig kaum Kinder aus nicht
       rechten Familien in Claudia K.s Obhut kommen – dafür ist ihre Gesinnung vor
       Ort zu bekannt. Der Staat würde dann aber eine rechte Kindererziehung in
       einer Kleingruppe alimentieren.
       
       Noch ist Pöschke aber zuversichtlich: Die Anforderung der Grundgesetztreue
       für Tagespflegepersonen ließe sich auch aus weiteren Vorschriften ableiten.
       
       3 Dec 2022
       
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