# taz.de -- Urteil des Bundesarbeitsgerichts: Urlaub verfällt nicht automatisch
       
       > Urlaub verjährt nicht automatisch nach drei Jahren, urteilt das
       > Bundesarbeitsgericht – es sei denn, es gab rechtzeitig eine Aufforderung,
       > ihn zu nehmen.
       
 (IMG) Bild: Urlaubsansprüche bleiben bestehen über Jahre
       
       ERFURT dpa | Urlaub verjährt nach einem Urteil des Bundesarbeitsgerichts
       nicht automatisch nach drei Jahren. Das gilt, wenn Arbeitgeber ihre
       Beschäftigen nicht rechtzeitig auffordern, [1][ihren Urlaub] zu nehmen und
       sie vor einer drohenden Verjährung warnen, entschied das
       Bundesarbeitsgericht am Dienstag in Erfurt (9 AZR 266/20). Sein
       Grundsatzurteil hat Auswirkungen auf viele Arbeitnehmer in Deutschland, die
       über offene Urlaubsansprüche streiten, die teilweise Jahre zurückliegen. Es
       stärkt ihre Position.
       
       Die Informationspflicht des Arbeitgebers gelte auch für Arbeitnehmer, die
       für lange Zeit erkrankt sind. Ihnen drohte bisher auch für das [2][Jahr
       ihrer Erkrankung] der Verfall von Urlaub 15 Monate nach Ende des
       Kalenderjahres.
       
       Das gilt nun nicht mehr. Mit ihren Urteilen setzten die höchsten deutschen
       Arbeitsrichter Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) von
       September um, nachdem Arbeitgeber eine aktive Rolle spielen müssen und
       nicht zuschauen dürfen, wie Urlaubsansprüche erlöschen. Erfüllen sie diese
       Pflicht nicht, bleibe der Anspruch auf bezahlte Freizeit bestehen.
       
       Zwei Frauen aus Nordrhein-Westfalen hatten sich bis in die höchsten
       Gerichtsinstanzen in Deutschland und Europa geklagt. Es ging unter anderem
       um 101 offene Urlaubstage aus mehreren Jahren sowie 14 Tage Resturlaub nach
       langwieriger Krankheit.
       
       20 Dec 2022
       
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