# taz.de -- Bundesfinanzhof zum Solidaritätszuschlag: Wann kommt der Ukraine-Soli?
       
       > Laut Bundesfinanzhof kann der Soli bleiben. Das Urteil hat Potenzial: Die
       > Wiedervereinigung ist nicht die einzige Belastung für den Bundeshaushalt.
       
 (IMG) Bild: Solidarität darf auch etwas kosten, Herr Kubicki (FDP)! Hier auf dem Bundespresseball in Berlin 2022
       
       Der Solidaritätszuschlag ist nicht verfassungswidrig und kann bleiben. So
       hat jetzt der Bundesfinanzhof (BFH) in München entschieden. Das
       überraschende Urteil eröffnet Perspektiven für die Finanzierung anderer
       Sonderlasten.
       
       Vor dem Münchner Richterspruch war weithin damit gerechnet worden, dass der
       BFH den Soli nach fast 30 Jahren als nicht mehr verfassungskonform einstuft
       und das Bundesverfassungsgericht um Prüfung bittet. So sah es jedenfalls
       der überwiegende Teil der Rechtswissenschaft. Auch die mündliche
       Verhandlung im Dezember deutete kein anderes Ergebnis an. Es sprachen nur
       die Kläger. Niemand verteidigte den Soli, der zuständige [1][Finanzminister
       Christian Lindner (FDP)] zog sich sogar demonstrativ aus dem Verfahren
       zurück. Und die Richter stellten keine Fragen.
       
       Nun aber hatte der BFH doch [2][keine verfassungsrechtlichen Einwände gegen
       den Soli], und das ist auch überzeugend. Denn natürlich bestehen noch
       vereinigungsbedingte Sonderlasten und natürlich ist es sozial
       gerechtfertigt, wenn Reiche dafür stärker zur Kasse gebeten werden als
       Normal-Steuerzahler:innen. Auf diesem Gedanken beruht das ganze
       Steuerrecht.
       
       Allerdings sorgen heute ganz andere Sonderlasten für Haushaltsprobleme.
       Auch diese treffen ganz überwiegend den Bund: Die Bundeswehr muss saniert
       werden, Energiekosten werden gedeckelt, die Ukraine muss irgendwann wieder
       aufgebaut werden. Auch hierfür kann der Bund eine Ergänzungsabgabe zur
       Einkommensteuer einführen. Sicher wird es bald entsprechende Diskussionen
       geben. Und wie der BFH nun bestätigt hat, können solche Sonderlasten auch
       ausschließlich [3][den Besserverdienenden auferlegt] werden.
       
       Allerdings sollte man sich keine Illusionen machen. Der aktuelle
       Reichen-Soli bringt pro Jahr nur 11 Milliarden Euro – ein Klacks bei einem
       Gesamtsteueraufkommen von 833 Milliarden Euro im Jahr (2021).
       Finanzminister Lindner wird wohl trotzdem dagegen sein. Die
       sozialverträgliche Finanzierung von Sonderlasten ist nicht seine Priorität.
       
       30 Jan 2023
       
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