# taz.de -- Prozess gegen Horst Mahler: Staatsanwalt fordert fast 5 Jahre
       
       > Der Neonazi Horst Mahler soll wieder ins Gefängnis – wegen
       > antisemitischer Hetzschriften, die er während seiner letzten Haft
       > verfasst hat.
       
 (IMG) Bild: Horst Mahler Ende November im Gerichtssaal in Potsdam: Der 87-Jährige ist mehrfach vorbestraft
       
       POTSDAM dpa | In einem [1][weiteren Prozess gegen den ehemaligen NPD-Anwalt
       Horst Mahler] hat die Staatsanwaltschaft 4 Jahre und 8 Monate Haft für den
       87-Jährigen gefordert. Mahler habe sich der Aufstachelung zum Hass und der
       Leugnung des Holocaust schuldig gemacht sowie die nationalsozialistische
       Willkürherrschaft gerechtfertigt, sagte der Staatsanwalt in seinem Plädoyer
       am Dienstag vor dem Potsdamer Landgericht.
       
       Von der beantragten Gesamtstrafe sollten 4 Monate wegen jahrelanger
       Verzögerung des Verfahrens als verbüßt gelten, so der Staatsanwalt. Mahler
       wurde bereits mehrfach wegen Volksverhetzung und Leugnung des Holocausts
       verurteilt.
       
       Mahler habe das Verfassen von strafwürdigen Schriften im Prozess zwar
       eingeräumt, erklärte der Staatsanwalt. Dieses Geständnis sei aber nicht von
       Reue geprägt gewesen – vielmehr habe Mahler die Hauptverhandlung als Podium
       genutzt und seine Thesen verteidigt. Damit habe sich der 87-Jährige
       uneinsichtig und verblendet gezeigt.
       
       Mahlers Verteidiger Jan Dollwetzel forderte hingegen Freispruch für seinen
       Mandanten. Der 87-Jährige habe seine grundlegende Schrift, die er während
       seiner Haft im Jahr 2013 in der Justizvollzugsanstalt Cottbus verfasst
       habe, von der Anstaltsleitung prüfen lassen, die keine Bedenken erhoben
       habe. Daher sei sich sein Mandant nicht bewusst gewesen, dass er sich
       strafbar mache, sagte Dollwetzel. Zudem seien die Äußerungen Mahlers durch
       die Religionsfreiheit gedeckt. Zu der Schrift aus dem Jahr 2013 beantragte
       der Staatsanwalt allerdings Einstellung des Verfahrens wegen Verjährung.
       
       ## Mahler will sich noch umfangreich äußern
       
       Dollwetzel kritisierte die Strafforderung der Staatsanwaltschaft als ein
       „verstecktes lebenslang“. Denn es sei keineswegs sicher, dass sein schwer
       kranker Mandant das Ende der Haft noch erleben würde, meinte der
       Verteidiger.
       
       Mahler betonte in seinem letzten Wort, er habe nicht zur Vernichtung der
       Juden, sondern zur Vernichtung des Judentums aufgerufen. Weil der
       87-Jährige sich noch umfangreich äußern will, hat die Kammer bis zum Urteil
       noch fünf Verhandlungstage bis zum 16. März angesetzt.
       
       Die Anklage wirft Mahler strafbare Äußerungen in insgesamt elf Schriften
       vor, die er zwischen 2013 und 2017 teils aus der damals verbüßten Haft
       heraus über das Internet und Mails verbreitet haben soll. Darin beschwört
       er einen angeblichen Kampf des „deutschen Volksgeistes“ gegen das Judentum,
       das auf Weltherrschaft ausgerichtet sei. Mahler hatte im Prozess
       eingeräumt, die Schriften verfasst zu haben und diese auch verteidigt.
       
       Der 87-Jährige war bereits mehrfach wegen Holocaust-Leugnung verurteilt
       worden und hatte [2][seine Freiheitsstrafen von 2009 bis Oktober 2020] mit
       einer Haftunterbrechung in der Justizvollzugsanstalt Brandenburg an der
       Havel abgesessen. 2015 war Mahlers Haft wegen seiner schweren Erkrankung
       unterbrochen worden. Als er die Strafe im April 2017 wieder antreten
       sollte, floh der damals 81-Jährige nach Ungarn und [3][bat dort vergeblich
       um politisches Asyl]. Nach seiner Auslieferung im Sommer 2017 musste Mahler
       seine Reststrafe absitzen.
       
       7 Mar 2023
       
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