# taz.de -- Anklage wegen „verhetzender Beleidigung“: Geldstrafe für Antisemitin
       
       > Eine 73-Jährige hat die Intendantin der Staatsoper Hannover antisemitisch
       > beleidigt. Jetzt muss sie 1.200 Euro zahlen.
       
 (IMG) Bild: Beschimpfungen per E-Mail – Heidemarie M. ist wohl nicht nur mit dem Opernprogramm unzufrieden
       
       HANNOVER taz | Die 73-jährige Heidemarie M. nutzte das Kontaktformular der
       Staatsoper Hannover, um ihre Hasstirade loszuwerden. In einer langen E-Mail
       schimpfte sie im November 2022 erst über die Qualität des Programms –
       [1][um dann der Intendantin Laura Berman] die Schuld daran zu geben und
       dies mit deren jüdischer Herkunft in Verbindung zu bringen. Berman
       erstattete nach Rücksprache mit ihrem Team Anzeige.
       
       Das Amtsgericht Hannover zitiert die Angeklagte in seiner Pressemitteilung
       zum Verfahren nur auszugsweise, aber das reicht schon, um sich ein Bild der
       Tonart zu machen: Hitler sei „zu human zu Leuten dieser Sorte gewesen“,
       steht da, es handele sich um „ekelhaftes und krankes und
       menschenverachtendes Gesindel, was menschlicher Sondermüll ist und entsorgt
       gehört“.
       
       Dafür kassierte die 73-Jährige einen Strafbefehl mit einer Geldstrafe von
       30 Tagessätzen à 40 Euro, insgesamt also 1.200 Euro wegen „verhetzender
       Beleidigung“. Gegen den legte Heidemarie M. zunächst Widerspruch ein. Fast
       wäre es deshalb am Donnerstag zu einer öffentlichen Verhandlung gekommen.
       Doch kurz vor dem Termin zieht sie zurück, der Strafbefehl wird
       rechtskräftig.
       
       Der [2][Straftatbestand der „verhetzenden Beleidigung“ ist relativ neu],
       der Paragraf [3][192a des Strafgesetzbuch]es gilt erst seit September 2021.
       Er sollte eine Lücke schließen, die daraus entstand, dass der Vorwurf der
       Volksverhetzung oft nicht greift, wenn Herabwürdigungen dieser Art
       persönlich oder nur im kleinen Kreis geäußert werden. Volksverhetzung setzt
       nämlich eine Störung des öffentlichen Friedens voraus.
       
       ## Ein bitterer Beigeschmack bleibt
       
       Ein Bestrafung als persönliche Beleidigung hat andere Hürden: Sie setzt zum
       Beispiel eine persönliche Betroffenheit (nicht bloß als Teil einer
       abstrakten Gruppe) und eine rasche Anzeige voraus. Außerdem liegt gerade
       bei Personen des öffentlichen Lebens die Messlatte dessen, [4][was als
       zulässige Meinungsäußerung durchgeht, bei einigen Gerichten sehr hoch].
       
       Für Berman gab es schnell Solidaritätsbekundungen aus der Stadt. Aber ein
       bitterer Beigeschmack bleibt: Erst [5][die Hundekot-Affäre um Ballettchef
       Goecke] und nun dies – Berman wäre sicher lieber mit künstlerischen
       Leistungen im Gedächtnis geblieben. Ihr Vertrag endet 2025, vorzeitig und
       auf eigenen Wunsch. Mit diesen hässlichen Dramen soll das aber nichts zu
       tun haben.
       
       18 Aug 2023
       
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