# taz.de -- Briefe, E-Mails und Anrufe: Besser vor Hetze geschützt
       
       > Das Bundeskabinett bringt am Mittwoch Strafen gegen „verhetzende
       > Beleidigung“ auf den Weg. Mehr Gruppen sind einbezogen als ursprünglich
       > geplant.
       
 (IMG) Bild: Besser vor Hass geschützt: Gebet in der Moschee der Islamischen Gemeinde Frankfurt am Main
       
       FREIBURG taz | Die Bundesregierung will die „verhetzende Beleidigung“ unter
       Strafe stellen. Ein entsprechender Gesetzentwurf soll an diesem Mittwoch im
       Kabinett beschlossen werden. Die CDU/CSU ist inzwischen damit
       einverstanden, dass dabei auch Muslime geschützt werden.
       
       Es geht um hetzerische Briefe, E-Mails und Anrufe, die zum Beispiel an den
       Zentralrat der Juden oder an einzelne Muslime gerichtet sind. Solche
       Zusendungen oder Anrufe sind nicht als Volksverhetzung strafbar, weil die
       öffentliche Wirkung fehlt (anders als bei der Verteilung eines Flugblattes
       oder der Rede auf einer Demo). Auch als Beleidigung können solche
       Zusendungen und Anrufe nicht bestraft werden, wenn der Empfänger nicht
       persönlich angesprochen wird oder die angegriffene Gruppe unüberschaubar
       groß ist.
       
       Auf Anregung des [1][Antisemitimus-Beauftragten Felix Klein] will die
       Bundesregierung nun diese Strafbarkeitslücke schließen. Der neue Paragraf
       192 a soll die „verhetzende Beleidigung“ mit Gefängnis bis zu zwei Jahren
       oder mit Geldstrafe bedrohen.
       
       Umstritten war monatelang, welche Gruppen in den Schutz dieser Strafnorm
       einbezogen werden. Die CDU/CSU wollte nur Hetze gegen Gruppen mit
       NS-Verfolgungsschicksal bestrafen.
       
       ## Union sorgte erst für Irritation
       
       Die SPD wies aber darauf hin, dass dann ausgerechnet Muslime, die derzeit
       mit am häufigsten Opfer von Nazi-Hetze werden, schutzlos blieben. Nachdem
       die Position der Union viel Unverständnis erntete und sich auch Josef
       Schuster, Präsident des Zentralrats der Juden, für einen weiten
       Anwendungsbereich stark machte, gab die Union nach. Der neue Strafparagraf
       erfasst nun Angriffe auf Gruppen, die „durch ihre nationale, rassische,
       religiöse oder ethnische Herkunft, ihre Weltanschauung, ihre Behinderung
       oder ihre sexuelle Orientierung bestimmt“ sind.
       
       Strafbar macht sich nun, wer eine Beschimpfung, Verächtlichmachung oder
       Verleumdung einer dieser Gruppen schriftlich oder mündlich an ein Mitglied
       einer dieser Gruppen „gelangen lässt“ und dabei die Menschenwürde angreift.
       Letzteres wäre der Fall, wenn Angehörige dieser Gruppe zum Beispiel mit
       Tieren oder mit Abfall gleichgesetzt werden.
       
       Die Beschlussfassung des neuen Paragrafen kann schnell gehen. Er soll in
       das Gesetz gegen Feindeslisten aufgenommen werden. Die Bundesregierung wird
       deshalb keinen eigenen Gesetzentwurf beschließen, sondern nur eine
       „Formulierungshilfe“ für einen Änderungsantrag der Koalitionsfraktionen.
       Das Gesetz könnte im Bundestag dann noch im Mai oder Juni beschlossen
       werden.
       
       Weitere Änderungen am [2][Gesetzentwurf gegen Feindeslisten] plant die
       Bundesregierung nicht. Insbesondere geht sie nicht auf einen Vorschlag des
       Bundesrats ein. Die Länderkammer wollte, dass die Verbreitung von Namen und
       Adressen nicht bereits dann strafbar ist, wenn die Verbreitung „geeignet“
       ist, eine Gefahr von Straftaten auzulösen; die Verbreitung sollte dazu vom
       Täter auch „bestimmt“ sein.
       
       12 May 2021
       
       ## LINKS
       
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 (DIR) Christian Rath
       
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