# taz.de -- Gesetz gegen Hass im Netz in Österreich: Cyber-Hass wird teuer
       
       > Ein überparteilicher Gesetzentwurf soll Opfern schnelleres Vorgehen gegen
       > Hasspostings ermöglichen. Plattformen sollen Posts umgehend löschen
       > müssen.
       
 (IMG) Bild: Alma Zadic und Sigi Maurer bei der Präsentation des Gesetzespakets „Hass im Netz“
       
       WIEN taz | Hass im Netz wird in Österreich teuer. Ein Gesetzespaket, das am
       Donnerstag präsentiert wurde, wird Opfern von Hass- oder Gewaltpostings den
       Zugang zu Gerechtigkeit spürbar erleichtern. Plattformen sollen im
       Schnellverfahren verpflichtet werden, einschlägige Postings zu löschen. Im
       Fall von systematischer Missachtung ihrer Sorgfaltspflicht drohen Strafen
       bis zur Höhe von zehn Millionen Euro.
       
       Justizministerin Alma Zadić (Grüne), Verfassungsministerin Karoline
       Edtstadler, Frauenministerin Susanne Raab (beide ÖVP) und Sigi Maurer, die
       Fraktionschefin der Grünen im Nationalrat, die die Initiative
       präsentierten, sind alle selbst schon Ziel von kruden Anzüglichkeiten,
       wüsten Beschimpfungen und Morddrohungen gewesen.
       
       [1][Sigi Maurer] steht nächste Woche wieder vor Gericht, weil sie einen
       Bierwirt bloßgestellt hat, von dessen Computer sie wiederholt sexuell
       angemacht wurde. Er bestreitet, Autor der zotigen Botschaften zu sein und
       klagte auf Rufschädigung.
       
       Nach der zukünftigen Gesetzeslage hätte Maurer nur ein Formblatt
       herunterladen müssen, Screenshots von den Postings anhängen und ein
       Bezirksgericht um einen Unterlassungsauftrag ersuchen müssen. Im
       Schnellverfahren wäre die Sache erledigt gewesen.
       
       ## Auch für Upskirting drohen jetzt Strafen
       
       „Wir als Politikerinnen wissen uns zu wehren“, sagte Zadić, die seit ihrer
       Vereidigung Personenschutz genießt. Aber die meisten Menschen würden vor
       einer gerichtlichen Durchsetzung ihrer Rechte zurückschrecken, weil es
       lange dauere und mit hohem Kostenrisiko verbunden sei. Im Falle eines
       Freispruchs oder eines Vergleichs bleibe man auf den Gerichts- und
       Anwaltskosten sitzen. Jetzt würden die Gerichtsgebühren für Fälle von Hass
       im Netz für drei Jahre suspendiert. Danach wolle man evaluieren, ob diese
       Lösung auch angenommen wird.
       
       [2][Cybermobbing] war bisher nur strafbar, wenn es „fortgesetzt“ ausgeübt
       wurde. Jetzt wird auch schon das einmalige Beleidigen, Bloßstellen oder
       Belästigen einer Person unter Strafe gestellt. [3][Upskirting], also das
       heimliche Fotografieren oder Filmen des Intimbereichs unter dem Rock, ist
       derzeit überhaupt nicht mit Strafe bedroht. Auch das wird sich ändern.
       
       Plattformen mit mehr als 100.000 Nutzern und/oder über 500.000 Euro
       Jahresumsatz werden verpflichtet, rund um die Uhr ansprechbare Personen zu
       beschäftigen, die binnen 24 Stunden einen Löschungsauftrag umsetzen. Das
       Gesetzespaket geht jetzt in Begutachtung und landet dann im Nationalrat.
       
       3 Sep 2020
       
       ## LINKS
       
 (DIR) [1] https://www.derstandard.at/story/2000108702744/bierwirt-will-sigi-maurer-nun-auch-wegen-a-wort-klagen
 (DIR) [2] /Mobbing-im-Internet/!5561520
 (DIR) [3] /Haertere-Strafe-fuer-Upskirting/!5698063
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Ralf Leonhard
       
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