# taz.de -- Nach Rauswurf aus Polizeihochschule: Dozentin gewinnt Eilantrag
       
       > Die Dozentin Bahar Aslan gewinnt das Eilverfahren gegen ihren Rauswurf
       > aus der Polizeihochschule. Es fehle eine Gesamtabwägung der Hochschule.
       
 (IMG) Bild: Bahar Aslan
       
       Berlin taz Der Entzug des Lehrauftrags von Bahar Aslan durch die
       Polizeihochschule in Nordrhein-Westfalen (HSPV) war voraussichtlich
       rechtswidrig. „Der Eilantrag der Lehrbeauftragten hatte Erfolg“, sagte eine
       Sprecherin des Verwaltungsgerichts Gelsenkirchen am Dienstag.
       
       Zur Erinnerung: Als die Dozentin Bahar Aslan Ende Mai auf Twitter die
       Polizei für rassistische Kontrollen kritisierte, war sie kurz darauf ihren
       Job los. In einem emotionalen Tweet hatte Aslan geschrieben, dass „der
       ganze braune Dreck innerhalb der Sicherheitsbehörden“ ihr Angst mache. Für
       die Polizeihochschule in Nordrhein-Westfalen, an der Aslan einen
       Lehrauftrag im Fach Interkulturelle Kompetenz innehatte, waren diese Worte
       offenbar zu harsch. Aslan verlor ihren Lehrauftrag für das kommende
       Wintersemester.
       
       Gegen diese Entscheidung hatte Aslan gemeinsam mit der Gesellschaft für
       Freiheitsrechte (GFF) bereits im Mai geklagt und eine aufschiebende Wirkung
       erzielt. Die Polizeihochschule widerrief den Lehrauftrag jedoch erneut.
       Auch [1][dagegen ging Aslan im August mit einem Eilantrag] vor, um eine
       „aufschiebende Wirkung“ zu erzielen. Damit war sie jetzt erfolgreich.
       
       In einer [2][Pressemitteilung des Verwaltungsgerichts] heißt es, dass die
       Polizeihochschule versäumt habe, „in die erforderliche Gesamtbetrachtung
       Umstände, die zugunsten der Antragstellerin sprechen, einzubeziehen“. Die
       Entscheidung der Hochschule sei somit voraussichtlich rechtswidrig.
       
       Durch das erfolgreiche Eilverfahren kann Bahar Aslan nun vorerst weiter
       unterrichten. Die endgültige Entscheidung steht aber noch aus, ein neuer
       Termin für die Verhandlung im Hauptsacheverfahren ist noch nicht bekannt.
       
       Das sei „ein gutes Signal für die Meinungsfreiheit und für den Schutz von
       Hinweisgebenden“, kommentierte die Projektkoordinatorin Laura Kuttler von
       der Gesellschaft für Freiheitsrechte. Die Polizeihochschule sei „dem
       verbreiteten vorschnellen Reflex gefolgt, die Überbringerin schlechter
       Nachrichten zu strafen“, kritisierte sie. Bahar Aslan selbst befand: „Es
       war rechtswidrig, mich als Lehrbeauftragte wegen einer kritischen Äußerung
       zu Rechtsextremismus in der Polizei abzusetzen.“ Jetzt müsse die
       „inhaltliche Debatte dort weitergehen, wo sie hingehört: In den
       Hochschulen, in der Gesellschaft“, so Aslan.
       
       5 Sep 2023
       
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