# taz.de -- Nach Aufkündigung wegen kritischem Tweet: Polizei-Dozentin stellt Eilantrag
       
       > Bahar Aslan wurde nach einem Tweet der Lehrauftrag an der
       > Polizeihochschule NRW entzogen. Sie wehrt sich mit der Gesellschaft für
       > Freiheitsrechte.
       
 (IMG) Bild: Bahar Aslan wehrt sich
       
       Gemeinsam mit der Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF) hat die Lehrerin
       Bahar Aslan am Mittwoch vor dem Verwaltungsgericht Gelsenkirchen einen
       Eilantrag gegen die Polizeihochschule NRW (HSPV) eingereicht. Diese entzog
       Aslan Ende Mai ihren Lehrauftrag für das kommende Wintersemester, nachdem
       sie in einem Tweet geschrieben hatte, dass sie bei Polizeikontrollen
       Herzrasen bekomme, weil ihr „der ganze braune Dreck innerhalb der
       Sicherheitsbehörden“ Angst mache. Daraufhin hat die Hochschule die
       Zusammenarbeit für das Wintersemester abgesagt.
       
       [1][Dagegen klagte Aslan mit ihrem Rechtsanwalt Patrick Heinemann bereits
       im Mai.] Sie erzielten eine aufschiebende Wirkung. Im August erließ die
       HSPV einen neuen Bescheid auf einer anderen Rechtsgrundlage, der den
       Lehrauftrag erneut widerruft. Mit ihrem Eilantrag wollen Aslan und ihr
       Anwalt jetzt erneut „aufschiebende Wirkung“ erreichen. Das teilte eine
       Sprecherin der GFF auf taz-Anfrage mit.
       
       Vor Einreichen dieses Eilantrags wurde Anwalt Heinemann deutlich: „Der
       Widerruf und die weiteren Bescheide lassen Aslans Grundrechte völlig außer
       Acht. Alle genannten Gründe sind an den Haaren herbeigezogen.“ Schon im Mai
       hatte er beklagt, man wolle seine Mandantin „bewusst missverstehen“. Aslan
       selbst meinte, es sei eigentlich Aufgabe der Polizei, People of Color zu
       schützen. Die Realität sehe aber „leider anders aus: Viele von ihnen haben
       Angst vor der Polizei.“ Indem sie diese Ängste öffentlich angesprochen hat,
       habe sie sich bei der Polizeihochschule zur „Persona non grata“ gemacht.
       
       ## Polizei problematisiere öffentliche Kritik an ihr
       
       In einer Pressemitteilung beklagte die GFF zudem, dass die
       Polizeihochschule das Muster fortsetze, „bei öffentlicher Kritik an
       polizeilichen Missständen deren Benennung zu problematisieren, anstatt das
       Problem anzugehen“. Die GFF führte dafür vor allem Meldungen über
       rechtsextreme Chats und rassistische Vorfälle in Sicherheitsbehörden an,
       die kaum angemessen aufgearbeitet würden.
       
       Nur ein Beispiel: [2][Ein Professor an der Bundespolizeiakademie Lübeck
       durfte jahrelang unterrichten], obwohl er einen Vortrag vor Menschen aus
       dem NSU-Umfeld gehalten hatte, vor einer „Afrikanisierung und
       Islamisierung“ warnte und gegen die Ehe für alle hetzte.
       
       [3][Im Juli hatte die GFF das Projekt „Mach Meldung!“ gestartet.] Damit
       sollen Whistleblower*innen innerhalb der Polizei besser geschützt
       werden. Laut Eigenaussage habe man bisher „viele Rückmeldungen bekommen“.
       Aslan erneuerte am Montag auf X (früher Twitter) ihre Kritik an Strukturen
       innerhalb der Polizei. Viele Rechtsanwälte würden davon abraten,
       Polizeibeamte anzuzeigen, „weil die Erfolgsaussichten gering sind“. Zudem
       bestehe das Risiko, selbst angezeigt zu werden.
       
       ## GFF zuversichtlich über Erfolg der Klage
       
       Gegenüber der taz äußerte sich die GFF zuversichtlich, dass die Klage
       erfolgreich wird. Wann das Verfahren abgeschlossen ist, könne noch nicht
       abgeschätzt werden.
       
       Aslan hatte seit Januar 2022 das Fach „Interkulturelle Kompetenz“
       unterrichtet. Die HSPV begründete die Beendigung des Arbeitsverhältnisses
       im Mai der taz gegenüber damit, Aslan sei ungeeignet, eine
       „vorurteilsfreie, fundierte Sichtweise im Hinblick auf Demokratie, Toleranz
       und Neutralität zu vermitteln“. Die Lehrerin entschuldigte sich später für
       ihre „unglückliche Wortwahl“. Auf aktuelle Fragen der taz antwortete die
       HSPV bis Redaktionsschluss nicht.
       
       15 Aug 2023
       
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