# taz.de -- Nach Schlesinger-Affäre: Entwurf für RBB-Staatsvertrag
       
       > Nach der Schlesinger-Affäre steht der Entwurf für den neuen
       > RBB-Staatsvertrag. Er kann nur noch angenommen oder abgelehnt werden.
       > Doch es gibt Kritik.
       
 (IMG) Bild: Stolz wie Bolle: zwei schwach Behaarte (Kai Wegner und Dietmar Woidke) nach der Unterzeichnung
       
       Die Regierungschefs von Brandenburg und Berlin, Dietmar Woidke (SPD) und
       Kai Wegner (CDU), haben am Freitag den novellierten [1][RBB-Staatsvertrag]
       unterzeichnet. Damit wollen sie die Auseinandersetzung um den Sender, der
       durch [2][die ehemalige Intendantin Patricia Schlesinger] ausgelöst wurde,
       beenden.
       
       Ihr wurden undurchsichtiges Finanzgebaren und Verschwendung von Geldern
       vorgeworfen. Sogar der Bestand des Senders habe infrage gestanden, wie die
       medienpolitische Sprecherin der Grünen im Brandenburger Landtag, Petra
       Budke, bei einer Podiumsdiskussion des RBB Ende Oktober erklärte.
       
       Nach dem neuen Vertrag sollen die außertariflichen Vergütungen gedeckelt
       werden. Die Bezüge der Intendant*innen sollen 200.000 Euro nicht
       wesentlich übersteigen. Diese stattliche Summe nimmt sich bescheiden aus,
       wenn man die Gehälter der Vorgänger*innen zum Maßstab nimmt.
       
       ## Sonnenkönigin der Intendanz
       
       [3][So soll Patricia Schlesinger ein Grundgehalt von rund 30.000 Euro plus
       Bonuszahlungen erhalten haben]. Übergangs-Intendantin Katrin Vernau hatte
       eine Summe von 295.000 Euro ausgehandelt. Solche Gehälter gehörten nach den
       Worten von Brandenburgs Staatskanzleichef Benjamin Grimm künftig der
       Vergangenheit an: „Eine [4][Sonnenkönigin] in der Intendanz wird es beim
       RBB nicht mehr geben.“
       
       Auch die Kontrolle des Senders, unter anderem durch den Landesrechnungshof,
       soll mit dem Vertrag geregelt werden. Doch ob sich die Hoffnungen der
       Politik erfüllen, dass mit der Vertragsunterzeichnung wieder Ruhe beim
       Sender einkehrt, ist fraglich.
       
       Denn beim RBB gibt es Kritik an einigen Passagen des neuen Vertrags. Sowohl
       [5][die aktuelle Intendantin Ulrike Demmer] als auch die
       Belegschaftsvertretung monieren, dass ihre schon vor Wochen geäußerte
       Kritik nicht berücksichtigt worden sei. Die Eröffnung eines neuen
       RBB-Regionalbüros in Brandenburg an der Havel sorgt ebenso für Kritik wie
       die verstärkte Trennung der Landesprogramme von Berlin und von Brandenburg:
       statt 30 sollen es nun 60 Minuten werden. Demmer befürchtet dadurch
       unnötige Mehrkosten.
       
       ## Vertrauen der Öffentlichkeit in Frage
       
       Der RBB-Beschäftigtenrat moniert zudem, dass eine vom Rundfunkrat gewählte
       Person künftig für das Programm des Landes Berlin und Brandenburg zuständig
       sein soll. Schon Mitte Oktober hatte [6][die Beschäftigtenvertretung in
       einem offenen Brief] an die Mitglieder des Berliner Abgeordnetenhauses und
       des Brandenburger Landtags darauf hingewiesen, „dass insbesondere die
       direkten Eingriffe des Staatsvertrags in die Organisationsstruktur und die
       Programmautonomie des RBB in der Belegschaft mit großer Sorge diskutiert
       werden“.
       
       Sogar von „staatlichen Aufpassern“ ist in dem Brief die Rede. Und von
       „verheerende Auswirkungen“ auf das Vertrauen der Öffentlichkeit in den
       Sender und seine unabhängige Arbeit.
       
       Eigentlich wären die mit dem Schreiben adressierten
       Parlamentarier*innen die richtige Stelle für die Kritik. Schließlich
       muss der Vertrag von beiden Parlamenten ratifiziert werden. Doch nach der
       Unterzeichnung durch Woidke und Wegner ist keinerlei Änderung an dem
       Rundfunkvertrag mehr möglich. Die Abgeordneten haben nur die Wahl, den
       Vertrag in der jetzt vorliegenden Fassung anzunehmen oder abzulehnen.
       
       ## „Wucherähnliches Rechtsgeschäft“
       
       Durch diese Aushebelung der parlamentarischen Arbeit kann zumindest auf
       diesem Weg der Vertrag nicht mehr im Sinne der Kritiker*innen im RBB
       geändert werden. Der RBB selbst hatte bereits im Oktober angegeben, eine
       Klage gegen den Vertrag nicht auszuschließen.
       
       Zudem berichtete der [7][Business Insider ] Anfang November, dass ein
       Justitiar des Senders bereits 2016 vor den strafrechtlichen Risiken der
       immensen Ruhegelder der RBB-Intendant*innen gewarnt habe. Mittlerweile
       erklärte das Berliner Arbeitsgericht die Verträge von zwei
       RBB-Direktor*innen wegen Sittenwidrigkeit für nichtig, den Vertrag mit dem
       ehemaligen Verwaltungsdirektors Hagen Brandstäter und den mit der
       ehemaligen Juristischen Direktorin des RBB, Susann Lange.
       
       Bei dieser stellte das Arbeitsgericht ein „grobes Missverhältnis zwischen
       Leistung und Gegenleistung“ fest, [8][wie der RBB selbst aus dem noch nicht
       rechtskräftigen Urteil zitier]t. Lange hätte bis zum Renteneintritt mehr
       als 1,8 Millionen Euro ausgezahlt bekommen. Das Gericht sah in ihrem
       Vertrag ein „wucherähnliches Rechtsgeschäft“.
       
       5 Nov 2023
       
       ## LINKS
       
 (DIR) [1] /RBB-Staatsvertrag/!5957405
 (DIR) [2] /Vorteilsnahme-und-Verschwendung/!5871761
 (DIR) [3] /Neue-Intendanz-beim-RBB/!5937327
 (DIR) [4] /RBB-Staatsvertrag/!5956326
 (DIR) [5] /Ulrike-Demmer-neue-Intendantin-des-RBB/!5941338
 (DIR) [6] https://www.rbbpro.de/blog/2023/10/13/offener-brief-der-belegschaftsvertretungen-im-rbb/#more-4212
 (DIR) [7] https://www.businessinsider.de/wirtschaft/gefahr-von-untreue-rbb-justiziar-warnte-bereits-2016-vor-strafrechtlichen-risiken-bei-lukrativen-ruhegeldern-der-sender-chefs/
 (DIR) [8] https://www.rbb24.de/panorama/beitrag/2023/09/schlesinger-affaere-rbb-kuendigung-arbeitsgericht-bestaetigt-juristische-direktorin-susann-lange.html
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Peter Nowak
       
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