# taz.de -- Deutsche Wohnen enteignen: Senat verschleppt Enteignung
       
       > Der Entwurf für das Vergesellschaftungsrahmengesetz ist nicht vor Ende
       > 2024 fertig. Linkspartei: Schäbiger Umgang mit demokratischen
       > Ergebnissen.
       
 (IMG) Bild: Als Geister verkleidete Mitglieder der Ini „Deutsche Wohnen & Co enteignen“ vor dem Roten Rathaus
       
       BERLIN taz | Von einer Umsetzung des [1][Enteignungs-Volksentscheids] war
       beim schwarz-roten Senat noch die Rede. Stattdessen will man ein
       Vergesellschaftungsrahmengesetz erarbeiten, um, so das formulierte Ziel,
       „qualitative Indikatoren und Kriterien für Vergesellschaftungen festzulegen
       und Grundsätze für Entschädigungen zu definieren“. Ursprünglich sollte das
       von Kritiker:innen für überflüssig erachtete Gesetz im kommenden Sommer
       fertig sein, so hatte es Stadtentwicklungssenator Christian Gaebler (SPD)
       im August angekündigt.
       
       Von diesem Anspruch hat sich die Koalition inzwischen verabschiedet. Das
       zeigt die Beantwortung einer Kleinen Anfrage der Linken-Abgeordneten Niklas
       Schenker und Elif Eralp, die der taz exklusiv vorliegt. Der Zeitplan sehe
       vor, „im kommenden Jahr die Klärung grundlegender Aspekte abzuschließen und
       alle nötigen Vorbereitungen für die Erarbeitung eines Gesetzentwurfs zu
       treffen“, heißt es. Mit einem ersten Referentenentwurf für das Gesetz sei
       „Ende 2024 oder zu Beginn des Folgejahres zu rechnen“, so die
       Senatsverwaltung.
       
       Schenker und Eralp kritisieren das. „Mit seinem Rahmengesetz verschleppt
       der Senat die Umsetzung des Volksentscheids und kann seinen eigenen, wenig
       ambitionierten Zeitplan nicht einhalten.“ Das Rahmengesetz bleibe eine
       „Zeitverschwendung“ und stehe für einen „schäbigen Umgang mit
       demokratischen Ergebnissen, die dem Senat nicht passen“, so die
       Abgeordneten.
       
       Auf dem bislang einzigen Arbeitstreffen für das Gesetz, an dem fünf
       Senatsabteilungen beteiligt sind, war beschlossen worden, ein [2][weiteres
       externes Rechtsgutachten] zu angeblich ungeklärten verfassungsrechtlichen
       Fragen einzuholen. Dabei war im Frühjahr eine vom Vorgängersenat
       eingesetzte [3][Expertenkommission zu dem Ergebnis gekommen], dass einer
       Vergesellschaftung großer Wohnungskonzerne nach Artikel 15 Grundgesetz
       nichts im Wege steht. Ein Auftrag für das neuerliche Gutachten ist bislang
       nicht vergeben worden und werde „entsprechend der Vergaberichtlinien des
       Landes Berlins vorgenommen“.
       
       ## Prüfauftrag noch in Abstimmung
       
       Wie genau der Prüfauftrag lauten wird, sei derzeit noch „Gegenstand
       ressortübergreifender Abstimmung“. Festzustehen scheint dagegen, dass man
       die Mitglieder der Expertenkommission nicht konsultieren möchte. Dafür gebe
       es „keine konkreten Pläne“. Für Schenker und Eralp ist das eine
       „Missachtung“, zurückzuführen darauf, „dass dem Senat die Positionen der
       Kommission nicht gefallen“.
       
       Bei der Anhörung zum Abschlussbericht im Stadtentwicklungssausschuss im
       August hatte Kommissionsmitglied Florian Rödl gesagt: „Mir leuchtet das
       Vorhaben einfach nicht ein.“ Es bringe nichts, allgemeine Grundsätze in ein
       Gesetz zu schreiben, das zudem nicht bindend für ein folgendes
       Umsetzungsgesetz sei.
       
       Das allerdings ist derzeit nicht in Planung. Laut Senat könnte ein
       Umsetzungsgesetz „frühestens erarbeitet werden, wenn Grundzüge einer
       Rahmengesetzgebung feststehen.“
       
       Derweil plant die Initiative [4][Deutsche Wohnen & Co enteignen die
       Erarbeitung eines eigenen Gesetzes], das in einem erneuten Volksentscheid
       zur Abstimmung gestellt werden soll.
       
       13 Dec 2023
       
       ## LINKS
       
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       ## AUTOREN
       
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