# taz.de -- Karlsruher Urteil zur Wahl in Berlin: Mit zweierlei Maß gemessen?
       
       > Eine komplette Wahlwiederholung ordnete das Landesverfassungsgericht
       > Berlin an. Karlsruhe genügen 455 Wahlbezirke. Ist das gerecht?
       
 (IMG) Bild: Doris König, Vizepräsidentin des zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts, verliest das Urteil
       
       Der große Paukenschlag blieb diesmal aus. Anders als das
       Landesverfassungsgericht, das im November 2021 die Berliner [1][Wahlen zum
       Abgeordnetenhaus vom 26. September 2021] für verfassungswidrig erklärt und
       eine Wiederholungswahl angeordnet hatte, ließ das Bundesverfassungsgericht
       den Hammer hängen. [2][Statt einer kompletten Wahlwiederholung wird es am
       11. Februar 2024 in 455 von 2.256 Wahlbezirken eine Nachwahl geben].
       
       Kann man beide Urteile miteinander vergleichen? Formal zunächst nicht.
       Während das Berliner Verfassungsgericht darüber zu entscheiden hatte, ob
       die Wahl zum Abgeordnetenhaus rechtens war, ging es dem
       Bundesverfassungsgericht um die Prüfung der am gleichen Tag stattgefundenen
       Bundestagswahl in den Berliner Wahllokalen.
       
       Das Chaos, das den Wahltag vor über zwei Jahren weit über Berlin hinaus
       berühmt und auch ziemlich berüchtigt gemacht hat, betraf aber beide Wahlen.
       Lange Schlangen vor den Wahllokalen, fehlende Stimmzettel, Stimmabgaben
       weit über 18 Uhr hinaus: All das gab es sowohl bei der Berliner
       Landtagswahl als auch bei der Bundestagswahl. Dennoch sind zwei Gerichte in
       ihrer Bewertung dieses Chaos zu zwei grundverschiedenen Auffassungen mit
       unterschiedlichen Konsequenzen gekommen.
       
       Zwar monierten die Karlsruher Richterinnen und Richter am Dienstag, dass
       bei der Abgeordnetenhauswahl noch mehr Fehler gemacht worden seien als bei
       der Bundestagswahl. Ob das zwangsläufig zu einer Wahlwiederholung hätte
       führen müssen, ließen sie offen.
       
       ## Könnte Rot-Grün-Rot noch im Amt sein?
       
       Auch die Zurückweisung eines Eilantrags von gut 40 Berliner Politikern und
       Politikerinnen gegen die Wahlwiederholung war keine Entscheidung in der
       Sache, sondern eine Frage der Zuständigkeit. Bis dato hatte sich Karlsruhe
       für Wahlprüfungsverfahren der Bundesländer für nicht zuständig erklärt. So
       war es auch beim Beschluss vom Januar 2023.
       
       Bleibt also die Frage, ob hier mit zweierlei Maß gemessen wurde. Für die
       einen mag es eine juristische Feinheit sein. Andere fragen sich womöglich,
       ob Berlin noch einen rot-grün-roten Senat hätte, wenn nicht das
       Landesverfassungsgericht die entscheidende Instanz gewesen wäre, sondern
       Karlsruhe.
       
       19 Dec 2023
       
       ## LINKS
       
 (DIR) [1] https://de.wikipedia.org/wiki/Wahl_zum_Abgeordnetenhaus_von_Berlin_2021
 (DIR) [2] https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2023/bvg23-119.html
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Uwe Rada
       
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