# taz.de -- Große taz-Recherchen 2023: Was danach geschah
       
       > Journalismus deckt Missstände auf. Und dann? Ein Blick zurück auf einige
       > taz-Recherchen des zu Ende gehenden Jahres – und auf ihre Folgen.
       
 (IMG) Bild: In Brandenburg an der Havel eskaliert der Streit um ein paar Pommes – was steckt dahinter?
       
       Ein hoher Funktionär in der Bundeswehr, der gleichzeitig für die AfD aktiv
       ist – eine Uni im Iran, die von der islamischen Revolutionsgarde betrieben
       wird – und ein Schwarzer Essenslieferant, der von einem
       Johanniter-Sanitäter tätlich angegriffen wurde. 
       
       Das sind nur einige der Recherchen, die uns dieses Jahr in der taz
       beschäftigt haben. Zum Ende des Jahres haben wir nachgehakt, was aus
       unseren Geschichten geworden ist – und wollen Danke sagen. Denn Recherchen
       brauchen Zeit. Und sind nur möglich durch Unterstützung von Ihnen, unseren
       Leser:innen und Genoss:innen. 
       
       Wollen Sie die taz über Missstände informieren oder uns Dokumente zukommen
       lassen? Auf taz.de/investigativ finden Sie alle Wege, wie Sie uns erreichen
       können. 
       
       ## Der AfD-Mann in der Bundeswehr
       
       Eine Nachricht, im journalistischen Sinne, ist eine Meldung, die darüber
       informiert, dass etwas passiert ist. Selten ist es Journalisten eine
       Nachricht wert, dass nichts passiert ist. Im Fall des AfD-Mannes in der
       Bundeswehr, ist es uns das aber.
       
       [1][Im Juli berichtete die taz über Oberstleutnant Stefan P.]. Er gehört
       zum Territorialen Führungskommando der Bundeswehr. Seine Aufgabe dort ist
       es unter anderem, die nationale Sicherheitslage Deutschlands zu bewerten.
       Die taz brachte ans Licht, dass P. sich gleichzeitig als Politiker der AfD
       engagiert. P. war in Rheinland-Pfalz Abgeordneter in einem Kreistag und
       vertritt die AfD dort bis heute in einem Ausschuss. Er ist also aktives
       Mitglied einer Partei, die der Verfassungsschutz als rechtsextremen
       Verdachtsfall beobachtet und in Thüringen, Sachsen-Anhalt und seit Dezember
       auch in Sachsen als gesichert rechtsextrem einstuft.
       
       Die Bundeswehr versucht seit Jahren, Rechte in der Truppe in den Griff zu
       bekommen. Wie passt da ein AfD-Politiker in sicherheitsrelevanter
       Führungsposition dazu? Das Territoriale Führungskommando der Bundeswehr
       reagierte im Juli nicht auf eine taz-Anfrage dazu. Das
       Verteidigungsministerium und der MAD wollten sich zu dem konkreten Fall von
       Oberstleutnant Stefan P. nicht äußern und verwiesen auf Datenschutz und
       Persönlichkeitsrechte.
       
       Ein Sprecher des Bundesministeriums der Verteidigung erklärte allgemein zum
       Umgang mit der AfD innerhalb der Bundeswehr: Soldat*innen seien
       grundsätzlich frei in der Ausübung ihres politischen Engagements. Die bloße
       Mitgliedschaft in einer nicht vom Bundesverfassungsgericht verbotenen
       Partei stelle nicht zwingend ein Dienstvergehen dar, „vielmehr ist der
       konkrete Einzelfall zu bewerten“.
       
       An der Position von Oberstleutnant P. hat sich nach Informationen der taz
       auch nach unserer Berichterstattung im Juli nichts geändert. Er ist
       weiterhin beim Territorialen Führungskommando. Dort verantwortet er als
       Sachgebietsleiter weiterhin die Nachrichtenlage im Inland. Er bewertet
       Bedrohungen für die Bundeswehr und ihre Nato-Verbündeten in Deutschland,
       etwa durch Russland oder Rechtsextremisten, steht im Austausch mit dem
       Militärischen Abschirmdienst (MAD) sowie dem Bundesnachrichtendienst (BND)
       und hat Zugang zu Geheimnissen.
       
       Ein Sprecher des Bundesministeriums der Verteidigung erklärte auf erneute
       Nachfrage der taz im Dezember, dass die Bundeswehr weiterhin keine
       Auskünfte zu „Einzelpersonalangelegenheiten“ erteilen dürfe. Er
       versicherte: „Extremismus in jeglicher Form hat in der Bundeswehr keinen
       Platz“. Die Einstufung einer Verdachtsperson als „Person mit fehlender
       Verfassungstreue“ folge keinem Automatismus, sondern werde fallbezogen
       geprüft.
       
       Der taz-Artikel soll intern für Diskussionen gesorgt haben, danach wurde
       aber wohl hauptsächlich nach den vermeintlichen Whistleblowern gesucht und
       sinngemäß auf die „Lügenpresse“ geschimpft.
       
       Für Martina Renner, Bundestagsabgeordnete der Linken, stellen auch
       vermeintlich weniger radikale AfD-Funktionäre in sensiblen Positionen eine
       Sicherheitslücke dar. Die AfD sei eine extrem rechte Partei und völkische
       Nationalisten bestimmten die Richtung. „Mitglieder einer Partei, aus der
       heraus sich an Umsturz- und Terrorvorhaben beteiligt wird, können nicht
       gleichzeitig die rechtsextremistischen Gefahren im Innern der Bundeswehr
       bewerten“, sagt Renner der taz.
       
       ## #MeToo-Vorwürfe gegen Rabbi
       
       Am 22. September versammelt sich eine Gruppe von Frauen in der Jerusalemer
       Innenstadt. Sie sind aufgebracht von dem, was sie in der taz gelesen haben:
       Mehrere Frauen werfen dem Rabbi der Jüdischen Gemeinde in Berlin, Reuven
       Y., sexuelle Übergriffe vor. Er soll seine Übergriffe mit erfundenen
       religiösen Vorschriften begründet haben. In dem Aufruf zu der Protestaktion
       in Jerusalem heißt es: „Wir wollen, dass über diesen Fall in der
       israelischen Presse berichtet wird. Wir werden tun, was wir können, damit
       es Gerechtigkeit gibt.“
       
       Die taz hatte Anfang August über die Vorwürfe berichtet und dafür mit
       mehreren Frauen gesprochen, die Reuven Y. beschuldigen, sie zum Teil über
       Monate oder Jahre psychisch manipuliert zu haben.
       
       Von seinem bisherigen Arbeitgeber, der Jüdischen Gemeinde Berlin, wurde
       Reuven Y. aufgrund der Vorwürfe entlassen, er geht jedoch juristisch gegen
       diese Kündigung vor. Genauso wie gegen die Berichterstattung der taz und
       weiterer Medien.
       
       Dass MeToo-Recherchen ein juristisches Nachspiel haben, ist eher die Regel
       als die Ausnahme. In den Verfahren geht es weniger um die Frage, ob die
       Vorwürfe stimmen, sondern darum, ob die Regeln der
       Verdachtsberichterstattung eingehalten wurden. Zu diesen gehört auch, dass
       es genügend gerichtsfeste Indizien dafür gibt, dass die Vorwürfe stimmen
       könnten.
       
       Für die strengen Regeln der Verdachtsberichterstattung gibt es gute Gründe:
       Sie verhindern, dass allein auf der Basis von Gerüchten Berichte
       veröffentlicht werden, die für die Beschuldigten sehr schwerwiegende
       Konsequenzen haben können. Gleichzeitig ist es gerade bei
       MeToo-Geschichten oft nicht einfach, die Anforderungen zu erfüllen, etwa,
       weil die Betroffenen ihre Identität nicht preisgeben wollen und deswegen
       keine eidesstattlichen Versicherungen abgeben können.
       
       Bei der taz-Recherche zu Reuven Y. war das anders. Sie stützt sich unter
       anderem auf mehrere solcher eidesstattlichen Erklärungen. Die betroffenen
       Frauen versichern darin unter Strafandrohung, die Wahrheit zu sagen.
       Nichtsdestotrotz zieht sich die juristische Auseinandersetzungen zwischen
       der taz und Rabbi Y. hin. Vor Gericht und in Schriftsätzen kämpfen wir
       dabei um einzelne Formulierungen.
       
       Gegen die Frauen, die mit der taz gesprochen haben, geht Reuven Y.
       ebenfalls juristisch vor. Die taz ist mit ihnen weiterhin im Kontakt. Sie
       beklagen, dass sie bisher keine psychologische oder juristische
       Unterstützung etwa von der Jüdischen Gemeinde Berlin erhalten haben.
       
       ## Die Uni der Mullahs
       
       Deutsche akademische Institutionen und Wissenschafler*innen haben ihre
       Kontakte zu einer Universität in Iran überprüft und teilweise beendet.
       [2][Die taz hatte im November berichtet, dass die iranische University of
       Religions and Denominations (URD) von Führungspersonen der islamischen
       Revolutionsgarde (IRGC) geleitet wird und Verbindungen zur libanesischen
       Terrororganisation Hisbollah bestehen]. Auch begrüßte die Uni Gewaltakte
       gegen Israel.
       
       Zahlreiche deutsche Universitäten haben mit der URD zusammengearbeitet.
       Studienfahrten, Gastvorträge, Projekte oder Kooperationen bestanden unter
       anderem mit der Universität Paderborn, der Universität Münster, der
       Universität Potsdam, der Freien Universität Berlin sowie der
       Goethe-Universität in Frankfurt am Main.
       
       Die Organisation United Against Nuclear Iran (UANI) hatte diese
       Verbindungen publik gemacht. Die University of Religions and Denominations
       sei de facto ein Arm der Revolutionsgarde, heißt es in der Untersuchung der
       UANI. Unter dem Deckmantel des interreligiösen Austauschs seien in den
       letzten Jahren Verbindungen zu deutschen Unis geknüpft worden. „Wir wissen,
       dass die IRGC die Zusammenarbeit mit Universitäten nutzt, um verdeckte
       Operationen durchzuführen und ausländische Staatsangehörige für ihre Ziele
       zu rekrutieren“, erklärte Kasra Aarabi von UANI.
       
       Auf taz-Nachfrage verurteilten die deutschen Universitäten im November die
       israelfeindlichen Positionen der URD, erklärten, sie hätten von der
       Verbindung zu den Revolutionsgarden nichts gewusst, die Kooperationen seien
       beendet. Es habe sich nur um individuelle Kontakte gehandelt.
       
       Nach dem taz-Bericht beendete eine Wissenschaftlerin, die mit der
       Universität Paderborn und Universität Zürich verbunden ist, ihre
       Kooperation. Sie hatte für Februar ein internationales Symposium mit der
       URD organisiert, an dem auch Wissenschaftler*innen aus Italien,
       Norwegen, der Türkei und den USA beteiligt sind. Das Symposium findet nun
       online ohne eine Beteiligung der URD statt.
       
       Der Deutsche Akademische Austauschdienst (DAAD) hatte bis Ende 2021 vier
       Projekte deutscher Hochschulen mit der URD gefördert. Nach dem taz-Bericht
       wurden vier aktuelle Kooperationsprojekte deutscher Hochschulen erneut
       überprüft, an denen iranische Partner beteiligt sind. Keine der
       Institutionen steht laut DAAD auf einer Sanktionsliste der Europäischen
       Union.
       
       Auch die Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG) hatte sich nach dem
       taz-Bericht die Förderung zweier Forschungsarbeiten an deutschen
       Universitäten angeschaut, bei denen auch Wissenschaftler*innen der URD
       unter den internationalen Partnern waren. Es seien keine Gelder nach Iran
       geflossen.
       
       ## Kein Geld mehr für Hilfe
       
       [3][Anfang des Jahres berichtete die taz, wie sich das erste Jahr des
       Ukrainekriegs auf die Hilfe für Kriegs- und Katastrophenopfer in aller Welt
       ausgewirkt hat]: Obwohl der Ukraine viele Milliarden an Hilfszahlungen
       zugesichert wurden, blieb die Hilfe für andere Konflikte zunächst
       unangetastet. Die Ukraine bekam Geld aus Sondertöpfen, unter anderem
       solchen zur Bekämpfung der Pandemiefolgen. Die Hilfe ging deshalb nicht auf
       Kosten jener für Menschen im Globalen Süden. Das hat sich mittlerweile
       geändert.
       
       Von Anfang an wurde die Ukraine weitaus großzügiger bedacht als notleidende
       Staaten in anderen Teilen der Welt: Im ersten Jahr des Kriegs erhielt die
       Ukraine Zusagen über 11,9 Milliarden Euro an humanitärer Hilfe. Die EU gab
       erhebliche Mittel und Kreditgarantien aus ihrem „Außenpolitischem
       Instrument“, aus dem auch die Entwicklungshilfe finanziert wird.
       
       Und so bekamen Hilfsorganisationen 78 Prozent der als Bedarf angemeldeten
       Summe – der weltweit höchste Wert. Für Somalia etwa kamen 2022 gerade 58
       Prozent der benötigten Hilfszahlungen zusammen. Einen direkten Zusammenhang
       gab es indes nicht – nach übereinstimmenden Angaben von Hilfsorganisationen
       wurden die Ukraine-Ausgaben zunächst aus Sonderetats bestritten. Die Hilfe
       für andere Notsituationen blieb unangetastet.
       
       Ein Jahr später ist die Lage indes dramatisch: Sonderetats laufen aus, neue
       Kriege wie die im Sudan und in Gaza sowie Extremwetterereignisse ließen den
       Bedarf an Hilfe enorm wachsen.
       
       Gleichzeitig rechnen die UN mit einem derartigen Einbruch der
       Hilfszahlungen, dass sie ihren angemeldeten Bedarf für 2024 von vornherein
       um rund ein Fünftel zurückgeschraubt haben. Die Folge: Allein dadurch
       werden rund 60 Millionen Menschen keine Hilfslieferungen bekommen. In Gaza
       leidet nach UN-Angaben rund die Hälfte der 2 Millionen Einwohner:innen
       an Hunger. In Teilen des Jemen hat das UN-Welternährungsprogramm wegen
       Geldmangels seine Arbeit eingestellt, obwohl in dem Land 17 Millionen
       Menschen nicht genug zu essen haben. Und in Asien gelten 55 Millionen
       Menschen mehr als unterernährt als vor der Pandemie.
       
       ## Russische Propaganda in der EU
       
       Bei manchen Investigativ-Texten ist die Arbeit nicht beendet, wenn der Text
       in der Zeitung steht. So ist es auch bei unserer Recherche zu dem
       Luxemburger Unternehmen GCore. Unser erster Text erschien im Februar 2023,
       der zweite im Juli 2023 – aber Arbeit machen sie uns bis heute.
       
       Die Europäische Union hatte nach dem Einmarsch der russischen Truppen in
       die Ukraine die Verbreitung des russischen Propagandasenders Russia Today
       (RT) sanktioniert. Verboten ist auch, den Sender technisch zu unterstützen.
       
       Doch die Frage, wer diese Sanktionen durchsetzt, ist gar nicht so leicht zu
       beantworten. Eigentlich sind die Mitgliedstaaten der EU dafür zuständig.
       Aber die deutschen Behörden duckten sich auf unsere Anfrage weg.
       
       Wir konnten zeigen, dass die Firma GCore und Russia Today technisch
       verbunden waren. Die Recherche drehte sich um russische Propaganda in
       Europa, um ein Grillfest des Luxemburger Premierministers, weltweite
       Servernetze, Kriegsspiele im Internet, EU-Sanktionen und zahnlose Behörden.
       
       In Luxemburg hat unsere Recherche einiges in Gang gesetzt: Nach unserer
       Veröffentlichung brachten Abgeordnete das Thema in das Luxemburger
       Parlament ein. Der Premier äußerte sich dazu und sagte, seine Behörden
       seien im Austausch mit der Firma, die habe den verbotenen Inhalt „prompt
       gelöscht“.
       
       Sie verstehen nur Bahnhof? Weitere Details aus unserer Recherche können wir
       derzeit nicht nennen, denn GCore ist juristisch gegen die Veröffentlichung
       vorgegangen. Wir befinden uns in einem Rechtsstreit, beide Texte sind so
       lange nicht verfügbar.
       
       ## Für ein paar Pommes
       
       Nelson Mbugu sieht erleichtert aus, als er Anfang November den Saal 4 im
       Brandenburger Landgericht betritt. Er trägt einen braunen Anzug, seine
       kleinen Zöpfe hat er auf dem Kopf zusammengebunden.
       
       Rund 20 Leute sind gekommen, um ihn heute zu unterstützen, Freunde,
       Familie, Mitarbeiter einer Opferberatungsstelle. An diesem Tag soll das
       Urteil fallen gegen den Mann, der ihm vor mehr als einem Jahr brutal den
       Arm gebrochen hat: Florian P.
       
       [4][Die taz hatte den Fall publik gemacht]. Florian P. war Notfallsanitäter
       bei den Johannitern in Brandenburg an der Havel. Er koordinierte zu der
       Zeit den Katastrophenschutz der Stadt. Drei Monate vor dem Angriff war er
       von der Stadt für sein ehrenamtliches Engagement ausgezeichnet worden.
       
       An jenem Abend im September 2022 hatte Florian P. in der Geschäftsstelle
       der Johanniter junge Leute zum Thema Katastrophenschutz fortgebildet. Am
       Ende der Fortbildung sollte es Burger und Pommes geben von McDonald’s.
       Nelson Mbugu, der zu dieser Zeit als Lieferfahrer für McDonald’s arbeitete,
       brachte die Bestellung. Aber offenbar fehlten Pommes. P. lief Mbugu
       hinterher, der saß schon wieder in seinem Auto. Es kam zur Diskussion am
       offenen Autofenster, P. griff Mbugus Arm und drückte ihn über den Rahmen
       des Autofensters, bis er brach.
       
       So erzählt es Mbugu im November vor dem Gericht in Brandenburg. Der
       Angeklagte P. schweigt über den ganzen Prozess hinweg. [5][Das Gericht
       sieht Mbugus Schilderung als erwiesen an und verurteilt Florian P. zu zehn
       Monaten Haft auf Bewährung]. Außerdem muss er 3.600 Euro an den Weißen Ring
       zahlen. Er ist gegen das Urteil in Berufung gegangen.
       
       Mbugu war nach dem Angriff acht Monate krankgeschrieben. Er wurde operiert,
       ist noch immer in therapeutischer Behandlung. Im Prozess liest die
       Richterin ein Gutachten von Mbugus Therapeuten vor. Darin heißt es, Mbugu
       leide unter einer posttraumatischen Belastungsstörung, er verlasse nur noch
       selten das Haus, meide die Dunkelheit.
       
       Aber er hat Hoffnung, dass mit dem Urteil nun alles besser werde, erzählt
       Mbugu der taz. Seinen Arm kann er wieder bewegen, die Schmerzen sind
       seltener geworden. Seit April hat er einen neuen Job: Er arbeitet jetzt in
       einer Zahnradmanufaktur in der Qualitätskontrolle. Computerarbeit, feste
       Schichten, festes Kollegium. Die Arbeit als Lieferant fehle ihm, er war
       gern unterwegs. Doch die Vorstellung, er müsse wieder an fremden Türen
       klingeln und Essen übergeben, mache ihm Angst.
       
       Florian P. war wenige Wochen nach dem Angriff aus Brandenburg nach
       Sachsen-Anhalt gewechselt. Der dortige Johanniter Regionalverband erfuhr
       erst auf taz-Nachfrage von dem Angriff. P. wurde daraufhin freigestellt. Er
       arbeitet nun nicht mehr bei den Johannitern.
       
       Seinen Ehrenamtspreis der Stadt Brandenburg darf Florian P. jedoch
       behalten. Nach seiner Verurteilung befasste sich die Stadt damit. Die
       Rücknahme dieses Preises, schreibt eine Sprecherin auf taz-Anfrage, komme
       nach der Satzung nicht in Betracht.
       
       26 Dec 2023
       
       ## LINKS
       
 (DIR) [1] /Bundeswehr-und-die-AfD/!5947568
 (DIR) [2] /Kontakte-deutscher-Unis-mit-Iran/!5968364
 (DIR) [3] /Ein-Jahr-Krieg-in-der-Ukraine/!5916221
 (DIR) [4] /Angriff-auf-Fastfood-Lieferanten/!5883867
 (DIR) [5] /Urteil-nach-Angriff-auf-Essenslieferant/!5967108
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Anne Fromm
 (DIR) Jean-Philipp Baeck
 (DIR) Malene Gürgen
 (DIR) Christian Jakob
       
       ## TAGS
       
 (DIR) Rabbi
 (DIR) Russland
 (DIR) Rassismus
 (DIR) Iranische Revolutionsgarden
 (DIR) Ukraine
 (DIR) Bundeswehr
 (DIR) Investigativer Journalismus
 (DIR) wochentaz
 (DIR) Bundeswehr
 (DIR) Schwerpunkt Hannibals Schattennetzwerk
 (DIR) Schwerpunkt Pressefreiheit
 (DIR) Investigativer Journalismus
       
       ## ARTIKEL ZUM THEMA
       
 (DIR) Ausländer:innen in der Bundeswehr: Die Gefahr wäre das Machtgefälle
       
       Gegen die Idee, Ausländer:innen in die Bundeswehr zu holen, lässt sich
       viel einwenden – nicht aber die Angst vor mangelndem Bekenntnis zum
       Grundgesetz.
       
 (DIR) Bilanz zum Hannibal-Netzwerk: Warten auf „Tag X“
       
       Die rechtsextreme Gruppe Nordkreuz und das Hannibal-Netzwerk – eine Bilanz
       nach sechs Jahren Recherche.
       
 (DIR) Journalist Wallraff über seine Arbeit: „Immer häufiger Medienanwälte“
       
       Investigativjournalist Günter Wallraff kritisiert zunehmende
       Behinderungsversuche seiner Arbeit. RTL hat er sich bewusst für seine
       Sendungen ausgesucht.
       
 (DIR) taz-Recherchen 2022: Was danach geschah
       
       Manchmal stößt Journalismus etwas an: Ein Blick auf einige taz-Recherchen
       des Jahres 2022 – und auf ihre Folgen.