# taz.de -- Thüringer AfD-Chef vor Gericht: Höcke sagt, er wusste es nicht
       
       > Seit einer Woche steht AfD-Rechtsaußen Björn Höcke vor Gericht, weil er
       > eine Nazi-Parole verwendete. Nun wies er jede Schuld von sich.
       
 (IMG) Bild: Björn Höcke auf dem Weg ins Landgericht in Halle am 23.04.2024
       
       HALLE taz | Björn Höcke hat am zweiten Verhandlungstag [1][im Strafprozess
       als Angeklagter] ausgesagt. Am Dienstagmorgen führte der Thüringer
       AfD-Landeschef vor dem Landgericht in Halle aus, ihm sei nicht bewusst
       gewesen, dass es sich bei den Worten „Alles für Deutschland“ um die
       verbotene Losung der SA gehandelt habe, als er diese verwendet hatte. Die
       Staatsanwaltschaft wirft Höcke weiterhin vor, er habe die Losung bewusst
       gewählt.
       
       Zu Beginn des Verhandlungstages spielte das Gericht ein Video ab, das die
       [2][Veranstaltung in Merseburg] zeigte, während der Höcke die Worte gesagt
       hatte. Der AfD-Rechtsaußen hielt die Rede dort, um die AfD in
       Sachsen-Anhalt im Landtagswahlkampf zu unterstützen. Am Ende seiner
       Ansprache sagte er: „Alles für unsere Heimat, alles für Sachsen-Anhalt,
       alles für Deutschland“.
       
       Vor Gericht hielt Höcke drei Geschichtsbücher hoch, die er in seiner
       eigenen Schulzeit und in seiner Zeit als Geschichtslehrer in Hessen
       verwendet habe. Keines davon kläre über die SA-Losung auf, sagte er. Ebenso
       wenig habe er im Studium davon gehört. Zwar sei ihm bekannt, räumt er auf
       Nachfrage des Gerichts ein, dass gewisse Losungen in Deutschland verboten
       seien. Aber von explizit dieser habe er nicht gewusst. Darum sei er
       unschuldig.
       
       ## Gericht wird keine Freiheitsstrafe erteilen
       
       Wenn ihm die Staatsanwaltschaft keinen Vorsatz nachweisen kann, wird Höcke
       nicht bestraft. Sollte sie ihm diesen nachweisen, steht eine Geldstrafe im
       Raum. Zwar sind laut Gesetz auch Freiheitsstrafen möglich, aber das Gericht
       stellte klar, dass es diese nach der aktuellen Faktenlage für nicht
       angemessen halte.
       
       Die Staatsanwaltschaft stellte Höcke in dem Prozess mehrere Fragen zu
       Fällen, in denen ebenfalls Politiker der AfD die SA-Parole verwendet hatten
       und deshalb Probleme bekamen. Darüber hatten Medien bundesweit berichtet.
       Höcke stritt jedoch ab, von diesen Fällen gewusst zu haben.
       
       Außerdem zitierte die Staatsanwaltschaft aus Höckes Buch, in dem er sich
       dafür aussprach, die Meinungsfreiheit zu erweitern. Höcke sagte im Prozess
       daraufhin, die Meinungsfreiheit sei gefährdet. Zudem führte er aus, der
       Satz sei ein Allerweltsspruch. So hatte er bereits vorher argumentiert.
       
       Zu einer anderen Argumentation, die er bereits öffentlich verwendet hatte,
       wollte er sich nicht äußern. „In Deutschland wird jeder Patriot als Nazi
       diffamiert“, schrieb er auf der Onlineplattform X. „Das soll verhindern,
       dass Deutschland sich wieder findet.“ Auf Nachfrage der Staatsanwaltschaft,
       was er damit meine, antwortete Höcke nicht.
       
       23 Apr 2024
       
       ## LINKS
       
 (DIR) [1] /Hoeckes-SA-Satz/!6002046
 (DIR) [2] /Hoecke-Prozess-wegen-SA-Parole/!6004606
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) David Muschenich
       
       ## TAGS
       
 (DIR) Alternative für Deutschland (AfD)
 (DIR) Björn Höcke
 (DIR) Thüringen
 (DIR) Rechtsextremismus
 (DIR) Schwerpunkt Landtagswahl Thüringen
 (DIR) Schwerpunkt Landtagswahlen
 (DIR) Björn Höcke
 (DIR) Alternative für Deutschland (AfD)
 (DIR) Alternative für Deutschland (AfD)
 (DIR) Schwerpunkt Demos gegen rechts
 (DIR) Schwerpunkt Demos gegen rechts
 (DIR) Schwerpunkt Landtagswahl Thüringen
 (DIR) Schwerpunkt Landtagswahl Thüringen
       
       ## ARTIKEL ZUM THEMA
       
 (DIR) Wahlen in Thüringen: „Probleme fallen mir nicht ein“
       
       In einem kleinen Dorf an der hessischen Grenze ist die Zustimmung für die
       AfD für Thüringer Verhältnisse gering. Was kann man von Wahlhausen lernen?
       
 (DIR) Urteil gegen AfD-Politiker: Nur Geldstrafe für Höcke
       
       Das Landgericht Halle verurteilt den AfD-Politiker wegen einer SA-Parole,
       bleibt aber unter den Forderungen der Staatsanwaltschaft.
       
 (DIR) Vorwürfe gegen AfD-Spitzenkandidaten: Krah kräht wieder
       
       Zwei Vorermittlungsverfahren wurden gegen Maximilian Krah eingeleitet. In
       der extrem rechten Partei rumort es zunehmend.
       
 (DIR) Spionage-Affäre der AfD: Die Märchenstunde ist vorbei
       
       Zuerst die Enthüllungen über die „Remigration“, nun die Spionageaffären.
       Vor allem Konservativen muss spätestens jetzt klar werden, wie groß die
       Bedrohung durch die AfD ist.
       
 (DIR) Campact-Chef Christoph Bautz: „Festivalcharakter verleihen“
       
       Das Kampagnennetzwerk Campact will den Protesten gegen rechts neuen Schwung
       verleihen. Geschäftsführer Christoph Bautz darüber, wie das gelingen soll.
       
 (DIR) Schwieriger Umgang mit der AfD: Wie man’s auch macht
       
       Soll man berichten? Muss man berichten? Und wenn ja, wie macht man das am
       besten, ohne der AfD zu viel Aufmerksamkeit zu verschaffen?
       
 (DIR) Verfassungsblog gegen die AfD: Höhere Hürden für Höcke
       
       Das „Thüringen-Projekt“ vom Verfassungsblog macht Vorschläge zur Stärkung
       von Demokratie. Warum die AfD es damit schwerer haben wird.
       
 (DIR) Höckes SA-Satz: Wer findet sich da schon wieder
       
       Björn Höcke steht in Halle vor Gericht, weil er mutmaßlich bewusst eine
       Parole der SA verwendet hat. Schon der erste Prozesstag hatte es in sich.