# taz.de -- Schwarzer Block vor Gericht: Das Ziel sei Militanz gewesen
       
       > Im Rondenbarg-Prozess gegen Gegner*innen des G20-Gipfels von 2017 hat
       > ein Beamter des Hamburger Verfassungsschutzes ausgesagt.
       
 (IMG) Bild: Gilt das noch als Schwarzer Block, oder sind diese Menschen zu bunt beschirmt?
       
       HAMBURG taz | Was weiß der Hamburger Verfassungsschutz über die
       Organisierung der G20-Proteste 2017? Einblicke gab am Donnerstag ein
       Abteilungsleiter vor dem Hamburger Landgericht. Es war der 15. Prozesstag
       in dem groß angelegten Verfahren, bei dem sich ursprünglich sechs
       Angeklagte für die Geschehnisse [1][am 7. Juli 2017 in der Hamburger Straße
       Rondenbarg] verantworten sollten.
       
       Mittlerweile sind nur noch zwei Angeklagte übrig – die Verfahren der
       anderen wurden abgetrennt oder nach einem Deal mit der Staatsanwaltschaft
       eingestellt. Die Angeklagten wurden nach einer polizeilichen Gewaltorgie
       mit 14 Schwerverletzten im Rondenbarg, nahe des G20-Protestcamps,
       festgenommen. Die Staatsanwaltschaft wirft ihnen Landfriedensbruch vor.
       
       „Protestcamps sind das zentrale Element der linksextremistischen Szene bei
       solchen Veranstaltungen“, sagte der Verfassungsschützer. Vor allem
       antiimperialistische Gruppen um den „Roten Aufbau“ hätten das Camp und das
       Protestgeschehen geprägt. Der Sprecher des Roten Aufbaus, Halil S., der
       schon im Vorfeld des Gipfels vom Verfassungsschutz als einer von drei
       vermeintlichen Protest-Drahtziehern geoutet worden war, habe federführend
       mitgewirkt. „Wenn G20 nach Hamburg kommt, brennt die Stadt“, habe S. in
       sozialen Netzwerken gepostet, so der Beamte. „Nur, damit Sie wissen, wie
       die Grundstimmung dieser Gruppe war.“
       
       Aber was hat das mit den Angeklagten zu tun? Deren Beteiligung kam im
       Prozess noch kaum zur Sprache. Unstrittig ist, dass sie am Rondenbarg
       waren, ebenso unstrittig ist aber auch, [2][dass sie selbst keine Steine
       warfen oder Schaden anrichteten].
       
       ## Der Verfassungsschützer hat keine Zweifel
       
       Das Verfahren kreist um die Fragen, ob der überwiegend schwarz gekleidete
       Aufzug am Rondenbarg einer von mehreren Demofingern und somit vom
       Versammlungsrecht geschützt war. Oder ob er als klassischer schwarzer Block
       zu verstehen und auf Zerstörung ausgerichtet gewesen sei. Und wenn
       letzteres stimmt: War das allen Teilnehmer*innen bewusst? Ab wann hätte
       es allen klar sein müssen, und hätten die Angeklagten sich da noch
       entfernen können?
       
       Der Verfassungsschützer hat einfache Antworten: „Der schwarze Block
       [3][steht für Militanz] und ich habe keine Zweifel daran, dass das der
       schwarze Block war.“ Warum? „Weil auch Halil S. unter den Festgenommenen
       war.“ Auf die Frage, ob alle Anwesenden wissen konnten, dass es zu Militanz
       kommen würde, sagt er: „Ja. Man kennt sich.“
       
       Nach derzeitigem Stand der Beweisaufnahme kam es im fraglichen Zeitraum
       aber kaum zu Militanz. Bevor die Demo von der Polizei zerlegt wurde,
       zerrten einzelne lediglich Baumaterialien auf die Straße und entglasten den
       Fahrplanhalter einer Bushaltestelle. Über mögliche Steinwürfe in Richtung
       der Polizei machten die bisher vorgeladenen Polizeizeugen widersprüchliche
       Angaben. Das Verfahren soll bis Mitte August dauern.
       
       30 May 2024
       
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       ## AUTOREN
       
 (DIR) Katharina Schipkowski
       
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