# taz.de -- Prozess gegen G20-Demonstrierende: Schöffe fliegt raus
       
       > Im Hamburger Rondenbarg-Prozess war gegen einen Schöffen ein
       > Befangenheitsantrag gestellt worden. Er hatte sich über einen NDR-Bericht
       > aufgeregt.
       
 (IMG) Bild: Anlass zu Kritik: Polizist:innen während des G20-Gipfels 2017 in Hamburg:
       
       HAMBURG taz | Ein Schöffe im laufenden Hamburger Rondenbarg-Prozess wird
       ersetzt: Das Landgericht Hamburg hat am Dienstag [1][die Ablehnung des
       Schöffen wegen Befangenhei]t für begründet erklärt. Beantragt hatten dies
       die Verteidiger der beiden Angeklagten, weil sich der Schöffe Ende Mai beim
       NDR über einen Fernsehbericht beschwert hatte.
       
       Ein zweiter Befangenheitsantrag hatte hingegen keinen Erfolg. „Die
       Ablehnung der Vorsitzenden Richterin wurde zurückgewiesen“, teilte Sven
       Richwin, einer der beiden Anwälte, der taz mit. Das Gericht bestätigte am
       Dienstag die Entscheidungen.
       
       Im Hamburger Rondenbarg-Prozess geht es seit Anfang dieses Jahres um die
       mittlerweile sieben Jahre zurückliegenden Geschehnisse am Rondenbarg im
       Westen Hamburgs während des G20-Gipfels. Dort war es zu einer
       Auseinandersetzung zwischen Demonstrierenden und der Polizei gekommen, bei
       der Dutzende Gipfel-Gegner:innen zum Teil schwer verletzt wurden. Den
       beiden Angeklagten [2][wird Landfriedensbruch vorgeworfen.]
       
       Ende Mai sagte dazu der damalige Einsatzleiter der Polizei als Zeuge aus.
       Der [3][NDR berichtete] darüber. Den Schöffen brachte das so in Rage, dass
       er sich daraufhin beim NDR über den Bericht beschwerte – er war ihm zu
       kritisch gegenüber der Polizei ausgefallen.
       
       ## Vorsitzende Richterin nicht befangen
       
       „Das löst bei den Angeklagten verständlicherweise Besorgnis aus“, sagte
       Richwin zur Begründung des Befangenheitsantrags. Aus Sicht des Verteidigers
       hat der Schöffe damit im laufenden Verfahren Einfluss auf die
       Berichterstattung zu nehmen versucht; er sei also im Verfahren nicht
       unvoreingenommen. Die dafür zuständige Kammer des Landgerichts folgte nun
       dieser Ansicht.
       
       Abgelehnt hat sie hingegen den Befangenheitsantrag gegen die Vorsitzende
       Richterin: Sie war über die Beschwerde des Schöffen informiert worden, doch
       bestünden, anders als von den Verteidigern angeführt, keine Zweifel an
       ihrer Unvoreingenommenheit.
       
       Der Schöffe wird nun durch eine Ersatzschöffin ersetzt, sodass der Prozess
       wie geplant am Donnerstag fortgesetzt werden kann.
       
       25 Jun 2024
       
       ## LINKS
       
 (DIR) [1] /G20-Prozess-in-Hamburg/!6013482
 (DIR) [2] /Schwarzer-Block-vor-Gericht/!6010591
 (DIR) [3] https://www.ndr.de/nachrichten/hamburg/Prozess-gegen-G20-Gegnerinnen-Polizei-Einsatzleiter-sagt-aus,gzwanzigprozess132.html
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) André Zuschlag
       
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