# taz.de -- Urteil gegen AfD-Politiker: Im Zweifel gegen den Angeklagten
       
       > Das Landgericht Halle hat den AfD-Politiker Björn Höcke verurteilt. Ein
       > Freispruch wäre angebrachter gewesen.
       
 (IMG) Bild: Der AfD-Politiker Björn Höcke im Landgericht Halle, wo er sich wegen einer SA-Parole verantworten musste
       
       Hätten Sie gewusst, dass „Alles für Deutschland“ eine verbotene Parole aus
       dem Nationalsozialismus ist? Vermutlich wussten das 99,9 Prozent der
       Deutschen bis vor Kurzem nicht. Nun wurde aber der AfD-Politiker Björn
       Höcke wegen Verwendung dieser Losung zu einer [1][Geldstrafe von 100
       Tagessätzen], insgesamt 13.000 Euro, verurteilt.
       
       Entscheidend in diesem Prozess war die Frage, ob Höcke bei seiner
       Wahlkampfrede 2021 in Merseburg wusste, dass „Alles für Deutschland“ eine
       Losung der NS-Sturmabteilung (SA) war. Höcke bestritt das.
       
       Gegen Höcke sprach, dass er Geschichtslehrer ist und vielleicht mehr
       NS-Losungen kennt als wir Durchschnittsdeutschen. Außerdem benutzt Höcke
       regelmäßig Begriffe mit NS-Hintergrund, scheint sich in diesem Fundus also
       bewusst zu bedienen. Schließlich gab es vor Höckes Rede in der AfD schon
       mehrere Vorfälle, bei denen diese Losung für Ärger sorgte. Gut möglich,
       dass Höcke hiervon gehört hatte, er hat aber auch dies bestritten.
       
       Das Gericht sagte in seiner knappen Urteilsbegründung letztlich nur, dass
       es Höcke nicht glaubt. Das ist etwas dünn in einer Frage, auf die es in
       diesem Prozess doch gerade ankam. Denn für eine rechtsstaatliche
       Verurteilung genügt es ja nicht, dass ein bewusstes [2][Einsetzen von
       NS-Slogans] zu Höcke passt oder dass man ihm dies zutrauen würde.
       
       ## Für das Vertrauen in die Justiz nicht dienlich
       
       Dass Höcke die Parole „Alles für Deutschland“ bei einem späteren
       Wahlkampfauftritt in Gera erneut einsetzte – nun ganz bewusst und in
       Kenntnis ihres Hintergrunds – war in diesem Prozess nicht Gegenstand der
       Anklage, wird aber wohl zu einer erneuten (und dann besser fundierten)
       Verurteilung führen. Warum hat man nicht einfach auf das eindeutige zweite
       Verfahren gewartet?
       
       Für Fälle wie den jetzigen gibt es eigentlich die rechtsstaatliche Maxime
       „im Zweifel für den Angeklagten“. Bei Äußerungsdelikten gilt zusätzlich die
       Vorgabe des Bundesverfassungsgerichts, dass Äußerungen nach Möglichkeit so
       auszulegen sind, dass sie nicht strafbar sind. Ein Freispruch hätte deshalb
       eher nahegelegen als eine Verurteilung.
       
       Erst recht wäre Zurückhaltung angebracht gewesen, wenn man den Kontext des
       Strafverfahrens betrachtet. Im September wird in Thüringen gewählt,
       [3][Björn Höcke ist Spitzenkandidat der Partei], die nach aktuellen
       Umfragen die meisten Stimmen erhalten wird – über deren Verbot aber
       gleichzeitig auch diskutiert wird. Dass eine Verurteilung ohne klare
       Beweislage in diesem Umfeld das Vertrauen in die Justiz nicht gerade
       erhöht, liegt auf der Hand. Leider.
       
       15 May 2024
       
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 (DIR) Christian Rath
       
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