# taz.de -- Klage vor Münchener Gericht: AfD verliert gegen Verfassungsschutz
       
       > Das Landesamt für Verfassungsschutz darf die AfD in Bayern beobachten.
       > Der Landesverband scheiterte mit einer Klage dagegen vor Gericht.
       
 (IMG) Bild: Gegen rechts: Demonstrationen in Bayern
       
       MÜNCHEN afp | Schwere Niederlage für die AfD in Bayern: Nach einer
       Entscheidung des Verwaltungsgerichts München darf der Verfassungsschutz die
       AfD als Gesamtpartei beobachten und die Öffentlichkeit hierüber
       informieren. Das Gericht wies am Montag nicht nur die Klage der AfD gegen
       die Beobachtung zurück, es sah auch die grundlegende [1][Voraussetzung für
       den Einsatz nachrichtendienstlicher Mittel gegen den Landesverband in
       Bayern] gegeben. Der stellvertretende AfD-Landeschef Tobias Teich kündigte
       Rechtsmittel gegen die Entscheidung an.
       
       Der bayerische Verfassungsschutz entschied im Juni 2022, die AfD als
       Gesamtpartei zu beobachten, und teilte dies im September 2022 der
       Öffentlichkeit mit. Wie das Verwaltungsgericht entschied, war die
       Beobachtung der AfD und die Information der Öffentlichkeit zum damaligen
       Zeitpunkt zulässig und ist es auch heute.
       
       Das Verwaltungsgericht prüfte für die Entscheidung tausende Seiten
       Material. Nach dieser Auswertung stellte das Gericht fest, dass
       tatsächliche Anhaltspunkte für verfassungsfeindliche Bestrebungen innerhalb
       der in Bayern [2][als Oppositionsführer im Landtag auftretenden AfD]
       bestehen. So gebe es auf einem „ethnisch-biologischen Volksverständnis“
       basierende Äußerungen, die darauf abzielten, Deutsche mit
       Migrationshintergrund auszugrenzen.
       
       Konkret verwies das Gericht darauf, dass etwa im Zusammenhang mit Migration
       in der AfD von einem „Bevölkerungsaustausch“ gesprochen werde und
       Geflüchtete als „Invasoren“ dargestellt würden. Menschen muslimischen
       Glaubens werde unterstellt, in Deutschland die Scharia einführen zu wollen.
       
       ## Nicht nur „verbale Entgleisungen“
       
       Es gebe auch tatsächliche Anhaltspunkte, dass die AfD die Regierung nicht
       nur mit zulässiger Kritik begleite, sondern die Regierungsarbeit in
       verfassungsschutzrechtlich relevanter Weise verächtlich gemacht werde.
       
       Es würden auch Umsturzfantasien öffentlich gemacht, Erschießungskommandos
       für politische Gegner und die Wiedereinführung der Todesstrafe gefordert,
       erklärte das Gericht unter Berufung auf das gesammelte Material. „Vom
       Vorliegen einzelner verbaler Entgleisungen kann nach Überzeugung der Kammer
       nicht mehr die Rede sein“, sagte der vorsitzende Richter.
       
       Sollte das Urteil rechtskräftig werden, kann dies auch durch die
       verschärfte Beobachtung durch den Verfassungsschutz und den Einsatz
       nachrichtendienstlicher Mittel Folgen für AfD-Funktionäre und Mitglieder
       haben.
       
       ## AfD erwägt Rechtsmittel
       
       Der stellvertretende AfD-Landeschef Teich sagte vor Journalisten, die
       Entscheidung sei nicht sonderlich überraschend. Schon in den vorherigen
       Eilverfahren war die AfD unterlegen. Die Urteilsbegründung werde der
       Landesvorstand zwar noch abwarten, dann aber „ziemlich sicher“ Rechtsmittel
       einlegen. In einem ersten Schritt müsste sich der Bayerische
       Verwaltungsgerichtshof mit einem Antrag der AfD auf die Zulassung der
       Berufung befassen.
       
       Die vom Verwaltungsgericht ausdrücklich eröffnete Möglichkeit
       nachrichtendienstlicher Mittel nannte Teich eine „Repression“. Sorgen mache
       ihm dies aber nicht. „Wir haben nichts zu verbergen.“ Den Vorwurf des
       Gerichts, die AfD agiere auf einem „ethnisch-biologischen
       Volksverständnis“, bezeichnete Teich als „absurden Vorwurf“.
       
       Im Mai entschied bereits das nordrhein-westfälische Oberverwaltungsgericht
       in Münster, dass das [3][Bundesamt für Verfassungsschutz die AfD als
       rechtsextremistischen Verdachtsfall einstufen und weiter beobachten darf].
       
       1 Jul 2024
       
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