# taz.de -- Bericht von Human Rights Watch: Die Hamas-Taten vom 7. Oktober
       
       > Die Menschenrechtsorganisation Human Rights Watch zieht in ihrem Bericht
       > ein eindeutiges Fazit: Kriegsverbrechen, Verbrechen gegen die
       > Menschlichkeit.
       
 (IMG) Bild: Palästinensische Militante feiern am Samstag, den 7. Oktober 2023, an einem israelischen Panzer am Grenzzaun des Gazastreifens
       
       TEL AVIV taz | Etwa neun Monate nach dem Angriff militanter Palästinenser
       auf Südisrael am 7. Oktober veröffentlicht die Menschenrechtsorganisation
       Human Rights Watch (HRW) [1][einen detaillierten Bericht] über die von den
       Militanten damals begangenen Verbrechen. Das Fazit ist eindeutig: Die
       Gruppen, so HRW, hätten multiple Verstöße gegen das internationale Recht
       begangen, unter anderem gezielte Angriffe auf Zivilisten, grausame
       Behandlung sowie die Gefangennahme von Geiseln.
       
       Nun fragen sich viele in Israel: Dafür hat die Organisation mehrere Monate
       gebraucht? Die Kritik, dass [2][HRW sich propalästinensisch] positioniere,
       übt Israel immer wieder.
       
       Tatsächlich offenbart der Bericht keine grundlegend neuen Fakten, doch er
       fasst ausführlich zusammen, was HRW über den Angriff am 7. Oktober anhand
       vieler Zeugen und Experten zusammengetragen hat.
       
       So geht HRW etwa im Detail auf die Frage ein, wer von palästinensischer
       Seite an dem Angriff beteiligt war. Die Attacke sei organisiert und lange
       im Voraus geplant gewesen. Nicht nur von der Hamas und dem
       Palästinensischen Islamischen Dschihad, über deren Teilnahme hinlänglich
       berichtet wurde.
       
       ## Gemeinsames Kommandozentrum
       
       Insgesamt waren laut HRW fünf bewaffnete Gruppen beteiligt: die
       [3][Qassam-Brigaden], der bewaffnete Arm der Hamas, und die Quds-Brigaden,
       die dem Palästinensischen Islamischen Dschihad angehören. Außerdem waren
       der bewaffnete Arm der Demokratischen Front für die Befreiung Palästinas
       beteiligt, die Omar al-Qasim-Brigaden, sowie die Abu Ali Mustafa-Brigaden
       der Volksfront für die Befreiung Palästinas und die früher der Fatah
       zugehörigen Aqsa Märtyrer-Brigaden.
       
       Das Training für den Übergriff erfolgte gemeinsam, schreibt HRW. Die
       Gruppen waren Teil eines „gemeinsamen Kommandozentrums“, trotz sonstiger
       politischer Differenzen. Zivilisten aus Gaza, die keiner der bewaffneten
       Gruppen angehören, hatten sich laut HRW an den Übergriffen beteiligt.
       
       Die von der Nachrichtenagentur AFP veröffentlichten Opferzahlen hat HRW
       gegengecheckt. Sie kommen auf die gleiche Zahl: Genau 1.195 Tote, davon
       mindestens [4][282 Frauen] und [5][36 Kinder], sowie 79 Staatsbürger
       anderer Länder. Von den 1.195 Toten seien 815 Zivilisten.
       
       Im Rahmen der Erstellung des Berichts schickte HRW auch einen Fragenkatalog
       an die Hamas. Die antwortete mit einem langen Brief, in dem sie angab,
       Hamas habe sich an das internationale Recht gehalten. Die hohe Zahl von
       getöteten Zivilisten schiebt die Gruppe auf „Menschen, die mit
       palästinensischen Gruppen, die nicht Teil der Militäraktion waren“,
       mitgegangen seien.
       
       Dies habe den Plan, eine Operation gegen militärische Ziele durchzuführen,
       verändert. HRW weist diese Erklärung zurück und hält fest, dass
       Hamas-Kämpfer bei Weitem den größten Anteil unter den einfallenden
       Militanten ausmachten.
       
       ## Sexualisierte Gewalt und Vergewaltigungen
       
       Der Bericht von HRW geht außerdem auf den Vorwurf des sexuellen Missbrauchs
       und der geschlechtsspezifischen Gewalt durch die palästinensischen
       Milizionäre ein. Die Organisation selbst konnte nach eigenen Angaben durch
       Interviews mit Überlebenden des 7. Oktobers keine „verifizierbaren
       Informationen“ sammeln.
       
       HRW bezieht sich daher auf einen Bericht des Sonderbeauftragten der
       Vereinten Nationen für Sexuelle Gewalt in Konflikten aus dem März. Der kam
       damals zu dem Schluss, dass es „berechtigten Grund zur Annahme“ gebe, dass
       es zu sexualisierter Gewalt, Vergewaltigung und Gruppenvergewaltigungen
       gekommen sei.
       
       17 Jul 2024
       
       ## LINKS
       
 (DIR) [1] https://www.hrw.org/sites/default/files/media_2024/07/israel_palestine0724web_2.pdf
 (DIR) [2] https://www.hrw.org/report/2021/04/27/threshold-crossed/israeli-authorities-and-crimes-apartheid-and-persecution
 (DIR) [3] /Chef-des-bewaffneten-Hamas-Arms/!5036187
 (DIR) [4] /Nahost-Friedensaktivistin-ermordet/!5973087
 (DIR) [5] /Krieg-in-Nahost/!6011775
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Lisa Schneider
       
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