# taz.de -- Aufarbeitung des Falls Oury Jalloh: Den Korpsgeist vernachlässigt
       
       > Dem Landtag von Sachsen-Anhalt haben Berater einen Bericht vorgelegt. Der
       > listet Lügen und Rechtsbrüche auf, doch die entscheidende Frage
       > beantwortet er nicht.
       
 (IMG) Bild: Oury Jalloh hätte gar nicht in Gewahrsam genommen werden müssen – seine Adresse hätte die Polizei leicht feststellen können (Archivbild von einer Demo anlässlich des 10. Todestags von Oury Jalloh am 7.1.2015)
       
       BERLIN taz | Es gäbe vieles, sehr vieles, was sich einem Dokument
       voranstellen ließe, in dem es um den qualvollen Tod eines Menschen in den
       Händen der Polizei geht. Die beiden Juristen [1][Jerzy Montag] und Manfred
       Nötzel, die im Auftrag des Landtags von Sachsen-Anhalt die Ermittlungen zum
       Tod des Sierra Leoners Oury Jalloh untersuchten, entschieden sich, in ihrer
       „Vorbemerkung“ folgendes zu schreiben:
       
       „Er war kein besonders gesetzestreuer Mensch und hatte bereits mehrfach
       gegen Strafgesetze verstoßen. Er konsumierte und handelte mit illegalen
       Drogen und war bereits mehrfach im polizeilichen Gewahrsam und in
       Untersuchungshaft eingesessen. Immer wieder, auch an seinem Todestag, war
       Ouri Jallow erheblich alkoholisiert.“
       
       Es erscheint den beiden Juristen also am allerwichtigsten, daran zu
       erinnern, dass Jalloh, [2][der am 7. Januar 2005 an Händen und Füßen
       gefesselt in einer Zelle des Dessauer Polizeireviers verbrannte], ein
       Gesetzesbrecher war.
       
       Acht Monate hatten Montag, lange Bundestagsabgeordneter der Grünen und
       Nötzel, einst Generalstaatsanwalt von München, sich mit dem Fall befasst.
       Ihren 303 Seiten dicken Bericht stellten sie am Freitag dem Rechtsausschuss
       des Landtags von Sachsen-Anhalt vor.
       
       Die wichtigsten Feststellungen lauten: 1. Die Polizei hat im Umgang mit
       Jalloh vielfach Rechtsbrüche begangen. 2. Die Justiz hat keine Fehler
       gemacht. 3. Ein Staatsanwalt und die Justizministerin haben das Parlament
       in dem Fall belogen.
       
       Die Justiz war in dem Fall lange von einem Suizid ausgegangen. 2017 nahm
       die Staatsanwaltschaft Dessau jedoch Mordermittlungen auf, nachdem eine
       Sachverständige Hinweise darauf gefunden hatte, dass Jalloh in dem
       Polizeirevier angezündet worden sein muss.
       
       Die Linke im Landtag von Sachsen-Anhalt hatte daraufhin einen förmlichen,
       [3][öffentlich tagenden Untersuchungsausschuss in dem Fall beantragt] – und
       zwar während das Mordermittlungsverfahren noch lief. Doch das hatte die
       regierende Kenia-Koalition abgelehnt und stattdessen Montag und Nötzel als
       „Berater“ eingesetzt. Sie sollten den Rechtsausschuss des Landtags im
       Jalloh-Fall „unterstützen“.
       
       Zur entscheidenden Frage, ob Jalloh sich selbst angezündet hat oder
       verbrannt wurde, bietet der Bericht von Montag und Nötzel, welcher der taz
       vorliegt, nichts Neues. Die Vielzahl von Indizien, die auf Mord hindeuten,
       widerlegen die beiden Autoren selbst nicht, meist bewerten sie sie nicht
       einmal. Vieles sei zu lange her, heute nicht mehr zu klären, nicht
       eindeutig bewiesen, könne von den Ermittlungsbehörden so oder so ausgelegt
       werden.
       
       ## Ingewahrsamnahme wäre gar nicht nötig gewesen
       
       Was den Umgang mit Jalloh vor den Brand angeht, sind die beiden Juristen
       entschiedener. „Das gesamte Handeln der Polizei am 7. Januar 2005 sei
       fehlerbehaftet und rechtswidrig gewesen“, sagte Montag am Freitag in
       Magdeburg. „Wären diese Fehler unterblieben, dann wäre Oury Jalloh mit
       allergrößter Wahrscheinlichkeit noch am Leben.“
       
       Die beiden listen die Rechtsverstöße detailliert auf: Einer der Dessauer
       Polizisten hätte schon am Tag des Todes „völlig unglaubhafte“ Angaben zu
       angeblichen Problemen bei der Personalienfeststellung Jallohs gemacht,
       heißt es in ihrem Bericht. „Objektiv gab es (…) keine Unklarheiten über die
       Identität von Ouri Jallow.“ Die Beamten hätten „Zwangsmaßnahmen“ – sprich:
       körperliche Gewalt – gegen Jalloh eingesetzt, ohne ihm dies vorher
       anzudrohen. Sie haben ihm Blut abnehmen lassen, ohne dass ein Richter dies
       entschieden hätte – ebenfalls rechtswidrig. Sie haben ihn ohne richterliche
       Entscheidung in Gewahrsam genommen – rechtswidrig. Sie haben ihn auf dem
       Rücken auf einer Liege fixiert – „ein rechtswidriger und ein unzulässiger
       Grundrechtseingriff“. Und sie haben Jalloh nicht „fortdauernd beobachtet“ –
       rechtswidrig.
       
       Insgesamt sei die Ingewahrsamnahme – während der Jalloh verbrannte – gar
       nicht nötig gewesen, weil die Beamten seine Adresse ganz leicht hätten
       feststellen können, so die beiden Juristen.
       
       Wolle man nicht davon ausgehen, dass die Unklarheiten bei den Personalien
       nur vorgeschoben seien, um Jalloh „widerrechtlich in Gewahrsam zu halten,
       sind jedenfalls erhebliche Fehler in der Dienstausübung (…) als ursächlich
       für die Freiheitsentziehung erkennbar,“ schreiben sie.
       
       ## Großes Rätsel Feuerzeug
       
       Weit weniger Klarheit bietet ihr Bericht was die juristische Aufarbeitung
       des Todes angeht.
       
       Eines der großen Rätsel dabei ist das Feuerzeug, dass Jalloh laut der
       Justiz benutzt haben soll, um sich selber anzuzünden. Es wurde erst mehrere
       Tage nach dem Brand in der Zelle gefunden. An seinen verschmorten Resten
       wurden „ausschließlich tatortfremde Fasern“ festgestellt, dazu DNA-Spuren,
       „die mit Sicherheit nicht von Oury Jalloh sind, sondern von einem Europäer“
       stammen – darauf hatte die Nebenklage, die Familie des Toten, immer wieder
       hingewiesen – und daraus geschlossen, es sei ein fingiertes Beweisstück.
       
       Dazu hatte die Staatsanwaltschaft später gesagt, es sei richtig, dass die
       Sachverständige „keine Übereinstimmungen“ zwischen den am Feuerzeug
       vorhandenen Fasern und den Textilresten aus der Gewahrsamszelle gefunden
       habe. Ein Beweis dafür, dass das Feuerzeug nachträglich als Beweisstück in
       die Zelle geschmuggelt wurde, sah sie darin aber nicht. Fasern und
       DNA-Spuren könnten etwa auch von Gutachtern oder Polizisten stammen, die
       die Feuerzeugreste später in Händen hielten. Nötzel und Montag halten diese
       Bewertung durch die Staatsanwälte für „zumindest vertretbar“, schreiben sie
       nun.
       
       ## Entzug der Ermittlungen – kein Problem
       
       Am 4. April 2017, nach 12 Jahren, gibt der Leitende Dessauer
       Oberstaatsanwalt Folker Bittmann die Selbstentzündungshypothese auf. Er
       schreibt in einem Vermerk, er gehe nun davon aus, dass Jalloh bereits vor
       Ausbruch des Feuers „mindestens handlungsunfähig oder sogar schon tot“ war.
       Vermutlich sei er mit Brandbeschleuniger besprüht und angezündet worden.
       Dies legten mehrere Gutachter nahe, die Bittmann konsultiert hatte. Das
       Motiv könnte nach Auffassung Bittmanns gewesen sein, dass dem Asylbewerber
       zuvor zugefügte Verletzungen vertuscht werden sollten. Bittmann benennt
       zwei konkrete Verdächtige aus den Reihen der Dessauer Polizei.
       
       Kurz darauf wird ihm der Fall entzogen und an die Staatsanwaltschaft Halle
       abgegeben. Dies sei „in der medialen Berichterstattung sehr kritisch
       thematisiert worden“, so Montag und Nötzel und werde „bis heute als
       Eingriff dargestellt, der eine verfolgungseifrige Staatsanwaltschaft
       (Dessau-Roßlau) und deren Leiter ausgebootet habe und an eine andere
       Staatsanwaltschaft (Halle) übertragen worden sei, die das
       Ermittlungsverfahren ohne weiteres umstandslos eingestellt habe. Dahinter
       könne nur die Absicht stehen, das Verfahren unter allen Umständen zu
       beenden und so sei es ja dann auch gekommen.“
       
       Doch diese Lesart sei „sachlich und rechtlich unzutreffend und damit
       falsch“, so die beiden Berater. Zum einen habe Bittmann selber in Halle um
       Unterstützung gebeten. Zum anderen sei es richtig, die Ermittlungen nicht
       in Dessau laufen zu lassen, wo die Staatsanwaltschaft gegen die Polizei der
       eigenen Stadt hätte ermitteln müssen. „Mindestens vertretbar und darüber
       hinaus als durchaus sachgerecht zu bewerten“, urteilen Nötzel und Montag.
       
       In Halle aber wurde die Akte schon bald zugeklappt. Die dortige
       Staatsanwaltschaft stellte die Ermittlungen nach wenigen Monaten ein.
       Bittmann habe die Ergebnisse der Gutachter eben anders interpretiert als
       sie, sagte eine Sprecherin der Staatsanwaltschaft Halle damals der taz.
       
       Auch daran haben Nötzel und Montag nichts auszusetzen. Der zuständige
       Hallenser Staatsanwalt Weber habe bei seiner Bewertung „sehr stark das
       Magdeburger Urteil“ herangezogen. Dabei handelt es sich um das zweite
       Verfahren gegen zwei Polizisten des Reviers. In dem 2013 beendeten Prozess
       hatten Sachverständige ausgesagt, dass Jalloh den Brand selbst entzündet
       habe. Das sei „außerordentlich bedeutend und darf keinesfalls übersehen
       werden“, schreiben Nötzel und Montag. Weber habe „nachvollziehbar und
       völlig richtig die Lage bewertet.“
       
       ## Die Frage nach dem Motiv des Brandes
       
       Vor allem während des ersten Gerichtsverfahrens in Dessau ab 2007 hatten
       Polizisten offensichtlich gelogen, darauf hatte vor allem der damalige
       Richter Manfred Steinhoff hingewiesen. Die Polizisten später, [4][im Lichte
       der neuen Gutachten], erneut zu der Sache vernehmen, halten Montag und
       Nötzel für sinnlos: „Es gibt keinerlei Anhaltspunkte, die den Schluss
       zulassen, dass neuerliche Vernehmungen zu neuen Erkenntnissen führen
       würden.“
       
       Zu den vielfach kritisierten Mängeln bei der Spurensicherung schreiben die
       beiden, es lasse sich „heute nicht mehr aufklären, ob mangelhafte
       Tatortarbeit die Aufklärung des Falls tatsächlich verhindert hat.“ Ebenso
       sei unklar, ob „bessere Ermittlungsmethoden zu weitergehenden Erkenntnissen
       geführt hätten.“
       
       Lange stand die Frage im Raum, warum Polizisten überhaupt einen Brand in
       der Zelle hätten legen sollen. 2018 legte die Initiative Gedenken an Oury
       Jalloh ein medizinisches Gutachten vor, dass belegte, dass Jalloh kurz vor
       seinem Tod schwer am Schädel verletzt wurde. „Diese Verletzungen könnten
       theoretisch ein Motiv gewesen sein, ihn nachträglich zu ermorden“,
       schreiben dazu Montag und Nötzel.
       
       Selbst wenn man mit dem Gutachten davon ausgehe, dass Jallow sich diese
       Verletzungen nicht selbst beigebracht haben kann, also in Polizeigewahrsam
       so heftig geschlagen wurde, dass ihm solche Verletzungen beigebracht worden
       sind, „wäre diese gefährliche Körperverletzung etc. verjährt.“ Es gebe
       „heute keine Möglichkeiten, diese Verletzungen einzelnen Polizeibeamten
       zuzuordnen und damit auch nicht, einzelnen Beamten gegenüber den Vorwurf
       eines Verdeckungsmordes zu erheben.“
       
       Das heiße allerdings nicht, dass ein neues Verfahren ausgeschlossen sei.
       Mord verjähre nicht, insofern sei es auch zukünftig möglich, Ermittlungen
       gegen konkret zu benennende Beschuldigte aufzunehmen. „Praktisch ist dies
       nach Überzeugung von Montag und Nötzel aber nur noch im Falle eines
       glaubwürdigen Geständnisses oder einer neuen glaubwürdigen Aussage eines
       Zeugen eines möglichen Mordes an Ouri Jallow möglich.“
       
       ## Täterversionen übernommen
       
       Insgesamt bleibt der Bericht von Montag und Nötzel uneindeutig, ihr Befund
       höchst unbefriedigend. Dass alle Strafverfahren eingestellt wurden, sei
       „nicht notwendigerweise auf Ermittlungsfehler oder einen Unwillen zur
       Verfolgung eines Verbrechens zurückzuführen“. Nach Auswertung der Akten
       sehen die „keine offenen Ermittlungsansätze. Soweit Ermittlungen nicht oder
       nicht sorgfältig genug durchgeführt wurden, lassen sich die Versäumnisse
       heute nicht mehr nachholen.“
       
       „Dass man bei der juristischen Prüfung der Akte zum Schluss kommt, eine
       Einstellung ist okay, ist nicht so überraschend,“ sagt die
       Linken-Abgeordnete Henriette Quade. Schließlich seien die Akten von denen
       angelegt worden, die das Verfahren beendet hätten.
       
       Montag und Nötzel „übernehmen die Täterversionen und vernachlässigen den
       Korpsgeist“ in der Polizei, schreibt die Initiative Gedenken an Oury
       Jalloh. „Entgegen der vorliegenden Beweislage wollen auch sie keine
       weiteren Ermittlungsansätze erkennen können.“ Klar erkennbare Widersprüche
       blieben unberücksichtigt – etwa das Gutachten zu den Schädelverletzungen.
       Jalloh habe kein Feuerzeug gehabt und könne das Feuer nicht selbst gelegt
       haben, die Rekonstruktion des Brandbildes sei erwiesenermaßen nicht ohne
       die Verwendung von Brandbeschleunigern zu erreichen.
       
       Klarer sind Montag und Nötzel, was Lügen im Parlament angeht. Das von ihnen
       beklagte Fehlverhalten bezieht sich vor allem auf den Herbst 2017 – kurz
       nachdem öffentlich bekannt geworden war, dass Bittmann von Mord ausging und
       zwei konkrete Polizisten verdächtigte. Im Rechtsausschuss hatte der
       damalige Naumburger Generalstaatsanwalt Konrad jedoch auf Nachfrage gesagt,
       es habe keine Beschuldigten gegeben. Das sei „unzutreffend und somit
       objektiv falsch“ gewesen, so Nötzel und Montag. Auch Konrads Behauptung, es
       gebe gegen die beiden Polizisten „keinen näheren Tatverdacht als gegen
       jeden anderen auch“, nennen sie „unzutreffend und somit objektiv falsch“,
       ebenso wie mindestens zwei weitere Aussagen Konrads im Parlament.
       
       Auch die Justizministerin Ministerin Keding habe im September 2017 den
       Landtag „bewusst unvollständig und damit nicht wahrheitsgemäß informiert“,
       so Montag und Nötzel. „Hierdurch wurde den Abgeordneten ein falsches Bild
       über den Stand der staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen zum Zeitpunkt der
       Information des Landtags vermittelt.“
       
       „Der Generalstaatsanwalt hat im Ausschuss mehrfach gelogen, die Ministerin
       hat wissentlich Unwahrheit gesagt, mehrfach. Die Justizministerin Keding
       muss zurücktreten,“ sagt die Linken-Abgeordnete Henriette Quade.
       
       ## Keineswegs ein Schlussstrich
       
       Ist der Bericht der beiden nun der Schlussstrich unter der Aufarbeitung des
       Falls? Keineswegs.
       
       Denn nun soll es doch einen Parlamentarischen Untersuchungsausschuss geben.
       Den hatte die Linke im Landtag schon 2018 beantragt. Nötig war dafür das
       Votum eines Viertels der 87 Abgeordneten – also 22. Die Linken haben
       derzeit 16 Abgeordnete, wenigstens die 5 Grünen und einer der elf SPDler
       hätten zustimmen müssen. Doch beide sind Teil der Regierungskoalition – und
       hatten sich dagegen entschieden, wohl aus Rücksicht auf den
       Koalitionspartner CDU, der strikt gegen einen solchen Ausschuss war.
       
       Ein Ausschuss hätte der Reihe nach alle Zeugen vorladen und somit die
       Widersprüche der zurückliegenden Gerichtsverfahren für die Öffentlichkeit
       noch einmal nachvollziehbar machen können. Die Naumburger
       Staatsanwaltschaft hätte während der laufenden Arbeit eines solchen
       Ausschusses das Verfahren kaum einstellen können.
       
       Die Kenia-Koalition aber setzte Montag und Nötzel als Berater ein. Die
       bekamen ausdrücklich auch das Recht, mit allen Beteiligten vertrauliche
       Gespräche zu führen. Sie wollten mit sieben JustizbeamtInnen sprechen,
       darunter wohl mindestens drei StaatsanwältInnen. [5][Im Juli 2020 aber
       lehnte das Justizministerium in Magdeburg die unbeaufsichtigte,
       vertrauliche Befragung der StaatsanwältInnen durch Montag und Nötzel als
       „verfassungswidrig“ ab]. Zulässig sei sie nur innerhalb von Sitzungen des
       Rechtsausschusses.
       
       Der SPD-Fraktionssprecher Martin Krems-Möbbeck nannte dies damals „äußerst
       irritierend“. Das Fragerecht für Montag und Nötzel sei der „klare
       politische Wille“ des Landtags. Die Arbeit der beiden mache „gar keinen
       Sinn“ wenn sie nicht die Möglichkeit haben, diese Gespräche zu führen.
       
       „Wir waren geschockt, als wir gehört haben, dass sich die
       Justizbediensteten nicht äußern werden“, sagt Krems-Möbbeck jetzt. Das sei
       ein „erhebliches Manko“ und daran sei zu sehen, dass die Arbeit der Berater
       „nicht ausreicht“. Schon vor der Sommerpause hatte die SPD deshalb
       beschlossen, in der nächsten Legislaturperiode auf jeden Fall einem
       Untersuchungsausschuss zuzustimmen, egal welche Koalition sich dann
       gebildet hat.
       
       Für diese Legislaturperiode ist es dafür zu spät. In Sachsen-Anhalt wird im
       Juni 2021 gewählt, das Parlament tritt aber schon ab März kaum mehr
       zusammen. Der Ausschuss dürfte also in etwa einem Jahr seine Arbeit
       aufnehmen. Die Linken-Abgeordnete Henriette Quade setzt darauf, dass auch
       die Grünen einem solchen Ausschuss zustimmen. Der dürfe sich nicht auf die
       Weigerung der Justizbeamten beschränken. „Da müsste alles rein,“ sagt sie.
       
       Möglicherweise wird die Arbeit des Ausschusses doch noch ein
       Gerichtsverfahren flankieren. Denn Mamadou Saliou Diallo, der Bruder des
       Toten, hat einen Antrag auf Klageerzwingung eingereicht. Dieser [6][wurde
       zwar im Oktober 2019 vom OLG Naumburg als unzulässig und unbegründet
       zurückgewiesen]. Diallo hat dagegen aber Verfassungsbeschwerde zum
       Bundesverfassungsgericht erhoben, über die noch nicht entschieden ist.
       
       29 Aug 2020
       
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