# taz.de -- BGH kündigt Revisionsbeschlüsse an: Bald Entscheidung über Zschäpe
       
       > Der NSU ermordete zehn Menschen. Nächste Woche teilt der
       > Bundesgerichtshof mit, ob Urteile gegen Mitglied Beate Zschäpe und Helfer
       > bestehen bleiben.
       
 (IMG) Bild: Beate Zschäpe kommt im Juni 2018 im Landgericht in München zum 428. Verhandlungstag im NSU-Prozess
       
       KARLSRUHE taz | Am kommenden Donnerstag wird der Bundesgerichtshof (BGH)
       kundgeben, ob das [1][Urteil gegen die NSU-Terroristin Beate Zschäpe]
       bestehen bleibt. Eine mündliche Verhandlung wird es aber nur im Fall von
       André Eminger geben, der als Terrorgehilfe verurteilt worden war.
       
       Die Terrorgruppe Nationalsozialistischer Untergrund (NSU) verübte [2][in
       den Jahren 2000 bis 2011 bundesweit zehn Morde], vor allem an türkischen
       Kleingewerbetreibenden, dazu kamen zwei Sprengstoffanschläge in Köln und 15
       Raubüberfälle zur Finanzierung des Lebens im Untergrund. Die Gruppe flog
       2011 auf, die NSU-Todesschützen Uwe Mundlos und Uwe Böhnhardt töteten sich
       selbst.
       
       Das Oberlandesgericht München verurteilte im Sommer 2018 Beate Zschäpe als
       Mittäterin der Morde zu einer lebenslangen Freiheitstrafe, vor allem weil
       sie 2011 die Bekenner-CDs verschickte. Wegen Beihilfe zu Mord wurden auch
       Ralf Wohlleben (10 Jahre), Holger Gerlach (3 Jahre) und Carsten Schultze (3
       Jahre Jugendstrafe) verurteilt. Andre Eminger erhielt 2,5 Jahre
       Freiheitsstrafe wegen Unterstützung einer terroristischen Vereinigung. Alle
       fünf Angeklagten [3][legten damals Revision ein], der geläuterte Schultze
       nahm das Rechtsmittel aber bald zurück.
       
       Am kommenden Donnerstag wird der BGH seine Entscheidungen über die
       Revisionen der Angeklagten veröffentlichen. Es wird also selbst im Fall
       Zschäpe keine mündliche Revisionsverhandlung geben. Dabei war die
       Verurteilung von Zschäpe als Mittäterin von Mundlos und Böhnhardt
       angesichts ihrer relativ geringen Tatbeiträge keine Selbstverständlichkeit.
       Die Anwälte hatten auf Beihilfe plädiert.
       
       ## Verhandlung zu Eminger wohl im Herbst
       
       Der Verzicht auf eine mündliche Verhandlung ist laut Strafprozessordnung
       möglich, wenn der BGH Zschäpes Revision einstimmig stattgibt oder wenn er
       sie einstimmig als „offensichtlich unbegründet“ ablehnt. Letzteres dürfte
       wahrscheinlicher sein. Dann bliebe es bei dem Lebenslang-Urteil von
       Zschäpe.
       
       Nur im Fall André Eminger hatte auch die Bundesanwaltschaft Revision
       eingelegt. Sie hatte ursprünglich 12 Jahre Haft (statt der verhängten 2,5
       Jahre) beantragt, weil sie davon ausging, dass Eminger schon recht bald von
       den Mordanschlägen des NSU wusste.
       
       Bei Revisionen der Bundesanwaltschaft zulasten eines Angeklagten ist stets
       eine mündliche Verhandlung durchzuführen. Diese öffentliche Verhandlung
       wird wohl noch in diesem Herbst stattfinden.
       
       12 Aug 2021
       
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 (DIR) Christian Rath
       
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