# taz.de -- Genderverbot an Schulen: Kampf für Gerechtschreibung
       
       > Sachsen und Sachsen-Anhalt untersagen geschlechtergerechte Sprache an
       > Schulen. Doch einige Lehrer:innen widersetzen sich.
       
 (IMG) Bild: Gender-Erlasse schränken Grundrechte ein
       
       LEIPZIG taz | Fallschirmspringer:in, Chef*in, Tänzer_in, SchlagzeugerIn:
       Solche Schreibweisen darf Religionslehrer:in Noah Schmidt in ihren
       Unterrichtsmaterialien nicht verwenden. Auch muss sie Genderzeichen wie
       Doppelpunkt oder Sternchen als Fehler anstreichen, wenn ihre
       Schüler:innen sie in Klassenarbeiten benutzen. Grund dafür ist, dass
       Schmidt an einem Leipziger Gymnasium unterrichtet – und das Gendern mit
       Sonderzeichen an Schulen in Sachsen seit zwei Jahren verboten ist.
       
       Schmidt – kurzes braunes Haar, eckige Brille, dunkelblaues Hemd – gendert
       in Lehrmaterialien und Elternbriefen aber trotzdem mit Doppelpunkt. „Ich
       bin selbst nonbinär und möchte, dass sich alle Schüler:innen in meiner
       Sprache wiedererkennen können – auch jene, die sich nicht als Mädchen oder
       Junge identifizieren“, sagt die 55 Jahre alte Lehrkaft. „Außerdem will ich
       meine Schüler:innen damit zum widerständigen Denken ermutigen.“
       
       Schmidt, die im Wohnzimmer ihrer Leipziger Altbauwohnung vor einem riesigen
       Bücherregal Platz genommen hat und an einem Yogi-Tee nippt, heißt
       eigentlich anders. Sie will anonym bleiben, so wie alle Lehrer:innen, die
       in diesem Text vorkommen. Schmidt möchte verhindern, dass ihr Schulleiter
       identifizierbar ist, die anderen Lehrkräfte haben Angst vor Konsequenzen.
       
       Das Gendern mit Sonderzeichen an Schulen ist nicht nur in Sachsen
       untersagt, sondern auch im Nachbarbundesland Sachsen-Anhalt und, was viele
       nicht wissen, in Schleswig-Holstein. Weiter erlaubt ist in den drei Ländern
       hingegen, mündlich im Unterricht zu gendern. Die Erlasse beziehen sich
       allein auf die Schriftsprache.
       
       ## Genderzeichen kein Kernbestand der deutschen Orthografie
       
       Wie werden die Anordnungen in die Praxis umgesetzt? Halten sich
       Schüler:innen und Lehrer:innen daran? Und welche Konsequenzen drohen,
       wenn sie trotzdem weiter Genderzeichen verwenden wie etwa Noah Schmidt aus
       Leipzig?
       
       Sachsen ist das erste Bundesland, das verboten hat, an Schulen mit
       Sternchen, Doppelpunkt, Binnen-I oder Unterstrich zu gendern. Im August
       2021 hat das [1][CDU-geführte Bildungsministerium in Sachsen in einem Brief
       an alle Schulleiter:innen] darüber informiert, dass Genderzeichen
       „weder die Kriterien für eine gendergerechte Schreibung“ erfüllten noch
       „den aktuellen Festlegungen des Amtlichen Regelwerks, welches die Grundlage
       für die deutsche Rechtschreibung bildet“, entsprächen. Daher seien die
       Zeichen „im Bereich der Schule“ nicht zu verwenden.
       
       Zwei Wochen später hat [2][Schleswig-Holsteins Bildungsministerium, das
       ebenfalls von der CDU geleitet wird, Genderzeichen an Schulen untersagt].
       Darüber wurde in der Presse allerdings kaum berichtet – ganz anders als
       über den Gender-Erlass, [3][den das sächsische Bildungsministerium im Juli
       2023 auf Kooperationspartner wie Vereine oder NGOs ausgeweitet hat].
       Beauftragt eine sächsische Schule nun einen Verein, um mit Schüler:innen
       zum Beispiel über Antisemitismus, Sexualität oder die Klimakrise zu
       sprechen, dann darf dieser Verein der Schülerschaft keine Materialien mit
       Genderzeichen aushändigen.
       
       Für noch mehr mediale Aufmerksamkeit sorgte Sachsen-Anhalts
       Bildungsministerin Eva Feußner (CDU), als sie im August 2023 verboten hat,
       an Schulen in Sachsen-Anhalt Genderzeichen zu benutzen. Als Grund nannte
       Feußner einen [4][Beschluss des Rats für deutsche Rechtschreibung von Juli
       2023].
       
       ## Sieben Bundesländer erlauben Genderzeichen an Schulen
       
       Dieses Gremium gibt das sogenannte amtliche Regelwerk der deutschen
       Rechtschreibung heraus – an das alle Schulen in Deutschland gebunden sind.
       Der Rat teilte mit, dass sogenannte Wortbinnenzeichen wie Sternchen oder
       Doppelpunkte nicht zum „Kernbestand der deutschen Orthografie“ gehörten.
       Diese könnten zu grammatikalischen Folgefehlern führen, etwa bei den
       dazugehörigen Artikeln und Pronomen.
       
       Während Sternchen, Doppelpunkte, Unterstriche und Binnen-Is an Sachsens
       Schulen zwar als Fehler markiert, aber nicht negativ bewertet werden,
       bekommen Schüler:innen in Sachsen-Anhalt und Schleswig-Holstein
       Punktabzug dafür. Genderzeichen werden dort in Klassenarbeiten „beim ersten
       Auftreten als Fehler und anschließend als Folgefehler“ markiert, wie beide
       Bildungsministerien der taz bestätigten. Das heißt: Verwendet eine
       Schülerin ihrer Klassenarbeit zwölf Mal das Gendersternchen, handelt es
       sich nicht um zwölf Rechtschreibfehler, sondern um einen.
       
       Wie ist die Lage in den übrigen Bundesländern? Rheinland-Pfalz, Bremen,
       Berlin, Niedersachsen, Thüringen, Mecklenburg-Vorpommern und das Saarland
       erlauben das Gendern mit Sonderzeichen in Schulen ausdrücklich.
       
       „Gendergerechte Schreibweise, die nicht vom Amtlichen Regelwerk anerkannt
       wird, darf nicht als falsch bewertet werden, wenn sie in sich schlüssig
       angewendet wird“, teilte etwa die Berliner Senatsverwaltung für Bildung auf
       Anfrage mit. Das Bildungsministerium in Saarland betonte, dass es
       „gendersensibles Handeln, zu dem auch gendergerechte Sprache gehört“,
       befürworte. Thüringens Bildungsminister Helmut Holter (Linke) sagte im
       Sommer: „Jugendliche, mit denen ich rede, nutzen die Gendersprache. Warum
       soll ich denen das jetzt verbieten?“
       
       ## In Hessen bekommen Abiturient:innen ab 2024 Punktabzug
       
       In Brandenburg und Bayern müssen Lehrer:innen Genderzeichen in
       schriftlichen Arbeiten als „Normabweichung“ markieren, sollen diese aber
       „nicht negativ bewerten oder in anderer Form sanktionieren“, wie die
       Bildungsministerien mitteilten. Im Grunde gelten dort also die gleichen
       Regeln wie in Sachsen. Schon 2021 hatte die damalige Brandenburger
       Bildungsministerin Britta Ernst (SPD) betont, dass das Regelwerk der
       deutschen Rechtschreibung Genderzeichen nicht vorsehe – und daher nichts
       verboten werden müsse, „was gar nicht erlaubt ist“.
       
       In Hessen bekommen Abiturient:innen ab 2024 Punktabzug, wenn sie in
       ihren Prüfungen mit Sternchen, Doppelpunkt, Binnen-I oder Unterstrich
       gendern. Das sagte das CDU-geführte Bildungsministerium der taz. Darüber
       hinaus gebe es in Hessen aber „keine verbindliche Regelung“ fürs Gendern an
       Schulen.
       
       Das Bildungsministerien in Hamburg, Baden-Württemberg und
       Nordrhein-Westfalen verwiesen lediglich auf das amtliche Regelwerk der
       deutschen Rechtschreibung, das die Verwendung von Genderzeichen nicht
       vorsehe. Die Ministerien sprachen weder von einem Verbot noch von einer
       Erlaubnis.
       
       Lilly Hartig, Vorsitzende des Landesschülerrates Sachsen, hat dieses Jahr
       Abi gemacht. An ihrer ehemaligen Schule in Limbach-Oberfrohna, einer
       24.000-Einwohner:innen-Stadt bei Chemnitz, hätten kaum Lehrkräfte mit
       Sonderzeichen gegendert, erzählt die 19-Jährige – auch vor dem Erlass von
       2021 nicht.
       
       ## „Gendersternchen wurden mir nie rot angestrichen“
       
       „Es war schon sehr fortschrittlich, wenn manche Lehrkräfte überhaupt
       neutrale Begriffe wie Schülerschaft benutzt haben“, sagt Hartig. Sie selbst
       habe ab und zu Gendersternchen verwendet, diese seien ihr aber „nie rot
       angestrichen“ worden. Viele ihrer Lehrer:innen hätten sich im Unterricht
       allerdings sehr abfällig übers Gendern geäußert.
       
       Hartig hält das Genderverbot in Sachsen für falsch: „Es sollte jeder Person
       freigestellt sein, ob sie Genderzeichen verwendet oder nicht.“ Dieser
       Meinung sind auch die Landesschülervertretungen in [5][Sachsen-Anhalt] und
       [6][Schleswig-Holstein].
       
       Noah Schmidt, die nonbinäre Lehrerkraft aus Leipzig, erzählt, ihr
       Schulleiter habe den Gender-Erlass von 2021 „überhaupt nicht“ thematisiert.
       Erst nach den Sommerferien 2023 habe er das Kollegium in einem Nebensatz
       darum gebeten, „die Veröffentlichung vom 6. Juli“ zur Kenntnis zu nehmen.
       „Das war alles, was ich von ihm dazu gehört habe“, sagt Schmidt. „Er hat
       nicht mal den Namen des Erlasses erwähnt – was mich positiv überrascht
       hat.“
       
       Sie selbst habe ihre Schüler:innen zum Schuljahresbeginn über den Erlass
       informiert und betont, dass sie sich nicht daran halten werde. „Die
       Jugendlichen haben gesagt, dass es sie nicht stört, wenn ich weiter mit
       Doppelpunkt gendere, und sie mich selbstverständlich nicht verpfeifen
       werden“, erzählt Schmidt. Für ihre Schüler:innen sei der Erlass kein
       großes Thema gewesen, „sie gendern eher weniger“.
       
       ## Viele Lehrer:innen widersetzen sich dem Verbot
       
       In ihrem Kollegium sticht Schmidt mit ihrer Entscheidung, Genderzeichen zu
       verwenden, hervor. Von ihren knapp 80 Kolleg:innen seien mindestens 70
       Prozent gegen das Gendern, sagt Schmidt. Ihr Schuleiter toleriere zwar,
       dass sie sich nicht an den Erlass hält, „er hat mir aber klar zu verstehen
       gegeben, dass er Beschwerden nachgehen müsse, falls sich Eltern oder
       Schüler:innen beschweren sollten“. Was genau das für Schmidt bedeutet –
       ob eine Abmahnung oder gar Entlassung –, wisse die Lehrkraft nicht.
       
       Schmidt ist nicht die einzige Lehrerperson, die sich dem Verbot widersetzt.
       „In meinem Kollegium hat der Erlass für großes Schmunzeln gesorgt“, sagt
       eine 35 Jahre alte Lehrerin aus Sachsen-Anhalt am Telefon. Sie unterrichtet
       Geographie an einer weiterführenden Schule.
       
       „Keine:r meiner Kolleg:innen würde einem Schüler einen Punkt abziehen,
       wenn er mit Sonderzeichen oder Binnen-I gendert“, sagt sie. Die Lehrerin
       verwendet trotz des Erlasses Genderzeichen, sowohl in Mails an Eltern als
       auch in Unterrichtsmaterialien. Sie vermutet, dass unter ihren
       Schüler:innen zwei nonbinäre Personen seien. „Wir können uns nicht
       ‚Schule ohne Rassismus – Schule mit Courage‘ nennen und dann Genderzeichen
       verbieten“, sagt die Lehrkraft. An ihrer Schule legten insbesondere
       Schüler:innen ab der siebten Klasse „zunehmend Wert“ auf gendergerechte
       Sprache.
       
       Ähnliches berichtet eine Gymnasiallehrerin aus Sachsen. „Ich habe ein paar
       Schüler:innen, die konsequent mit Sonderzeichen gendern“, sagt die
       52-Jährige. „Neulich hat mich eine Achtklässlerin gefragt, ob ich etwas
       dagegen hätte, wenn sie Gott mit Sternchen schreibt. Ich habe ihr
       versichert, dass ich Genderzeichen niemals als Fehler markieren würde.“
       
       ## Lehrerin aus Sachsen erfährt erste Konsequenzen
       
       Die Lehrerin gendert an ihrer Schule seit 2017 mit Sternchen – bis heute.
       „Wir Lehrkräfte haben eine Fürsorgepflicht für nicht binäre und trans
       Schüler:innen“, sagt sie. Dann erzählt sie von einem trans Jungen, der ihr
       bei einem Abiball vor zwei Jahren gesagt habe, wie gerne er sich an ihren
       Unterricht erinnere, weil sie Arbeitsblätter mit Gendersternchen gehabt
       habe. „Das hat mich bestärkt, weiterzumachen“, sagt die Lehrerin und
       betont, dass manche ihrer Kolleg:innen ebenfalls Genderzeichen nutzten.
       
       Welche Konsequenzen Lehrer:innen fürchten müssen, wenn sie sich den
       Anordnungen zum Gendern widersetzen, beantworten die Bildungsministerien
       ausweichend. „Dies wäre immer im Einzelfall zu betrachten, daher kann die
       Frage nicht pauschal beantwortet werden“, hieß es etwa aus Sachsen-Anhalt.
       Das sächsische Bildungsministerium teilte lediglich mit, Lehrkräfte würden
       „von der Schulleitung dazu angewiesen, entsprechend des Erlasses zu
       handeln“.
       
       Juri Haas, Leiter der Landesrechtsschutzstelle der Gewerkschaft Erziehung
       und Wissenschaft (GEW) Sachsen, kann hingegen sehr genau berichten, welche
       Folgen drohen. Er erzählt von einem Gewerkschaftsmitglied, das an einem
       Gymnasium in Sachsen unterrichtet und am Landesamt für Schule und Bildung
       (LaSuB) tätig ist. „Die Behörde hat der Lehrperson Sanktionen angedroht,
       weil sie aus pädagogischen Gründen weiter Genderzeichen verwendet“, sagt
       Haas.
       
       Die Behörde habe angekündigt, ihr künftig eine spezielle Aufgabe im LaSuB
       zu entziehen, wenn sie sich weiter weigern würde, sich an den Gender-Erlass
       zu halten. Um welche Aufgabe es sich handelt, möchte Haas nicht in der
       Zeitung lesen, weil die Lehrkraft damit leicht zu idenzifizieren wäre – was
       wiederum ihren Job gefährden könnte. „Momentan ist der Fall noch nicht
       geklärt“, sagt Haas.
       
       ## Gender-Erlasse schränken Grundrechte ein
       
       Haas zweifelt die Rechtswirksamkeit des Erlasses an. „Er schränkt die
       Grundrechte von Lernenden und Lehrenden ein. Auf die Einhaltung ebendieser
       Grundrechte haben die Lehrkräfte jedoch einen Eid geleistet“, sagt er. Die
       GEW gewähre daher Rechtsschutz, wenn Lehrer:innen aufgrund der
       Gender-Erlasse sanktioniert würden.
       
       Haas berichtet zudem, dass die Erlasse zu einer Verunsicherung an Schulen
       führten: „Durch vorauseilenden Gehorsam werden an den Schulen Aushänge der
       GEW abgehängt, Eltern bedrohen Lehrkräfte, die im Unterricht den Gendergap
       verwenden, queere Lehrer:innen fühlen sich kontrolliert und zusätzlich
       in die Ecke gedrängt.“
       
       Noah Schmidt und die anderen Lehrer:innen wollen trotz möglicher
       Konsequenzen weiter mit Sonderzeichen gendern. „Wir dürfen uns nicht
       beugen, sondern müssen für unsere queeren Schüler:innen da sein“, sagt
       Schmidt.
       
       27 Dec 2023
       
       ## LINKS
       
 (DIR) [1] https://www.gew-sachsen.de/index.php?eID=dumpFile&t=f&f=108941&token=16a7622982ad9456a20e003b2574b7078d7c53c9&sdownload=&n=20210826-Schulleiterschreiben-zur-Schuljahresvorbereit-SL--Schreiben-geschlechtergerechte-Sprache.pd.pdf
 (DIR) [2] https://www.schleswig-holstein.de/DE/fachinhalte/S/schulrecht/Downloads/Erlasse/Downloads/Geschlechtergerechte_Sprache.pdf?__blob=publicationFile&v=2
 (DIR) [3] https://fragdenstaat.de/anfrage/erlass-zum-verbot-der-gendersprache-an-saechsischen-schulen/
 (DIR) [4] https://www.rechtschreibrat.com/wp-content/uploads/rfdr_PM_2023-07-14_ARW_Sonderzeichen.pdf
 (DIR) [5] https://landesschuelerrat-lsa.net/2023/09/positionierung-zu-dem-genderverbot-an-den-schulen-sachsen-anhal/
 (DIR) [6] https://gymnasien.schuelervertretung.de/wp-content/uploads/SN-Gendern-in-der-Schule.pdf
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Rieke Wiemann
       
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