# taz.de -- Grundgesetzänderung für Bildung: Bund darf nun Schule machen
       
       > Das Kooperationsverbot wird aufgehoben: Nach langen Verhandlungen haben
       > sich Regierungsfraktionen sowie Grüne und FDP geeinigt.
       
 (IMG) Bild: In Sachen Bildung können und müssen die Länder künftig mit dem Bund rechnen
       
       BERLIN taz | Die Regierungsfraktionen sowie die Oppositionsfraktionen von
       Grünen und FDP haben sich am Freitag auf eine Aufhebung des
       Kooperationsverbots in der Bildung geeinigt. Alle vier verständigten sich
       auf eine Änderung des Grundgesetzes, die im Bundestag nächste Woche und im
       Bundesrat noch vor Weihnachten mit der notwendigen Zwei-Drittel-Mehrheit
       beschlossen werden soll.
       
       Diese ist unter anderem Voraussetzung, damit der Bund wie lange geplant in
       die Digitalisierung der Schulen investieren kann. Dafür sind in dieser
       Legislaturperiode 3,5 Milliarden Euro vorgesehen. Das Geld aus dem
       sogenannten Digitalpakt soll ab 2019 in Endgeräte für Schulen, in
       Lernplattformen und Fortbildungen fließen.
       
       Die nun vereinbarte Änderung bezieht sich auf Artikel 104c des
       Grundgesetzes. Dort heißt es bisher: „Der Bund kann den Ländern
       Finanzhilfen für gesamtstaatlich bedeutsame Investitionen der
       finanzschwachen Gemeinden … im Bereich der kommunalen Bildungsinfrastruktur
       gewähren.“ Nunmehr soll dieser Artikel ausführlicher gefasst und ergänzt
       werden. Geeinigt hat man sich auf die Formulierung: „Der Bund kann den
       Ländern zur Sicherstellung der Qualität und der Leistungsfähigkeit des
       Bildungswesens Finanzhilfen für gesamtstaatlich bedeutsame Investitionen
       sowie mit diesen verbundene besondere unmittelbare Kosten der Länder und
       Gemeinden … im Bereich der kommunalen Bildungsinfrastruktur gewähren.“
       
       Die Beschränkung auf finanzschwache Gemeinden entfällt also, stattdessen
       dürfen auch qualitative Verbesserungen, also etwa Fortbildungen für
       LehrerInnen bezuschusst werden.
       
       Der bildungspolitische Sprecher der Grünen, Kai Gehring, lobt den
       Kompromiss als Verhandlungserfolg von Grünen und FDP: „Wir haben es
       geschafft, dass der Bund nicht nur in Beton, sondern auch in Köpfe
       investieren darf, und zwar verlässlich. Von dieser Einigung werden
       Lehrkräfte und Schüler sowie Schulen am Limit profitieren.“
       
       Die bildungspolitische Sprecherin der Fraktion die Linke, Birke
       Bull-Bischoff sieht noch Luft nach oben: „Geeinigt hat man sich auf eine
       Kann-Bestimmung, wir brauchen aber eine Muss-Bestimmung. Bildung muss
       Gemeinschaftsaufgabe werden.“
       
       Um die Aufhebung des 2006 beschlossenen Kooperationsverbots hatten Union
       und SPD lange gerungen. „Die Einigung auf eine Grundgesetzänderung zur
       Abschaffung des Kooperationsverbots ist ein großer bildungspolitischer
       Erfolg“, so der bildungspolitische Sprecher der SPD Oliver Kaczmarek.
       
       23 Nov 2018
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Anna Lehmann
       
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