# taz.de -- Heizungsstreit geht weiter: Und ewig grüßt das GEG
       
       > Der Bundestag hat das Gebäudeenergiegesetz doch nicht beschlossen. Die
       > Ampelkoalition will das nach der Sommerpause nachholen. Oder?
       
 (IMG) Bild: Wenigstens auf warme Socken ist Verlass
       
       Warum ist das Heizungsgesetz am vergangenen Freitag nicht wie geplant vom
       Bundestag verabschiedet worden? 
       
       [1][Das Bundesverfassungsgericht hat die Abstimmung über das
       Gebäudeenergiegesetz (GEG) untersagt]. Der CDU-Abgeordnete Thomas Heilmann,
       früher Justizsenator in Berlin, hatte das in einem Eilantrag gefordert. Er
       kritisierte, dass die Ampelfraktionen das Gesetz über den Heizungsaustausch
       so schnell durchs Parlament bringen wollten, dass seine Rechte als
       Abgeordneter verletzt würden. Weil die Ampel sich spät auf Einzelheiten
       geeinigt hat, bekamen die Parlamentarier:innen die Änderungen so
       kurzfristig, dass sie die Unterlagen nicht eingehend prüfen konnten. Auch
       die Teilnehmer:innen der Expertenanhörung hatten nur ein Wochenende
       Zeit, um die Dokumente zu sichten. Dabei geht es um sehr komplizierte
       Dinge: Der komplette Ersatz fossiler Heizungen bis zum Jahr 2045 ist eine
       schwierige Aufgabe.
       
       Ist das Gesetz damit erledigt? 
       
       Nein. Bei dem Verfahren vor dem Bundesverfassungsgericht ging es nicht um
       die Inhalte des Gesetzes, sondern nur um das Zustandekommen. Die
       Richter:innen haben sich also nicht inhaltlich geäußert. Es ging
       ausschließlich darum, ob das Gesetz vor der Sommerpause des Parlaments
       verabschiedet werden darf. Der Bundestag hätte die Abstimmung bei einer
       Sondersitzung in den kommenden Wochen zwar nachholen können. Aber die
       Ampelfraktionen haben sich dagegen entschieden. SPD, Grüne und FDP wollen
       das Gesetz jetzt direkt nach der Sommerpause im Bundestag verabschieden. Es
       soll wie geplant am 1. Januar in Kraft treten.
       
       Oh je, dann geht das Gezerre um den Heizungstausch den ganzen Sommer über
       weiter? 
       
       Damit ist wohl zu rechnen. Die Union ist laut Fraktionschef Friedrich Merz
       der Auffassung, „dass das ganze Gesetz noch mal neu geschrieben werden
       müsste“. Ampelvertreter:innen dagegen betonen, dass sie das Gesetz
       nicht noch mal anpacken wollen. Entscheidend wird sein, wie diszipliniert
       die FDP ist. Zwar sagen führende Liberale wie Fraktionschef Christian Dürr,
       dass das Gesetz nicht mehr aufgeschnürt werden soll. Aber das wird
       FDP-Politiker wie den notorischen Heizungsgesetzgegner Frank Schäffler
       nicht unbedingt daran hindern, weiter Stimmung gegen die Novelle zu machen.
       
       Bei dem ganzen Hin und Her ist es nicht leicht, den Überblick zu behalten.
       Was soll denn jetzt in dem Gesetz überhaupt stehen? 
       
       Gegenüber den ersten Plänen hat sich etwas Entscheidendes verändert: Die
       Kommunen werden zuerst in die Pflicht genommen, bevor die Bürger:innen
       dran sind. Städte und Gemeinden müssen Konzepte entwickeln, wie die Gebäude
       in ihrem Einzugsbereich beheizt werden können. Erst wenn diese sogenannte
       kommunale Wärmeplanung vorliegt, tritt das Heizungsgesetz für die
       Bürger:innen vor Ort in Kraft. In Großstädten soll das bis 2026
       geschehen, in kleineren Kommunen bis 2028.
       
       Was haben Bürger:innen von der kommunalen Wärmeplanung? 
       
       Bürger:innen sehen, welche technischen Optionen es für sie gibt – ob es
       sinnvoll ist, auf kommunale Angebote zurückzugreifen oder eine eigene
       Lösung zu suchen, etwa eine Wärmepumpe anzuschaffen, wenn die fossile
       Heizung nicht mehr repariert werden kann. Reparaturen fossiler Heizungen
       sind weiterhin möglich, das war auch nie anders vorgesehen. Bürger:innen
       können an den Wärmeplänen zum Beispiel ablesen, ob für sie ein Nah- oder
       Fernwärmeanschluss in Frage kommt. Ist das der Fall, brauchen sie keinen
       Ersatz für ihre eigene Heizung. Fern- und Nahwärmenetze sollen in den
       kommenden Jahren massiv ausgebaut werden. Der Anschluss daran ist billiger
       und praktischer als die Anschaffung einer eigenen klimafreundlichen
       Heizung.
       
       Und wenn es vor Ort kein Wärmenetz gibt? Unterstützt der Staat die
       Anschaffung einer klimafreundlichen Heizung? 
       
       [2][Ja, aber einen großen Teil der Kosten werden Bürger:innen selbst
       aufbringen müssen.] Das wird für etliche hart. Der Staat bezuschusst
       unabhängig vom Einkommen der Eigentümer:innen eine neue
       klimafreundliche Heizung mit 30 Prozent der Anschaffungskosten. Allerdings
       nur bis zu einer Grenze von 30.000 Euro der Anschaffungskosten, auch wenn
       die Heizung viel teurer ist. Wer schnell ist und bis 2028 eine neue Heizung
       anschafft, bekommt einen Bonus von 20 Prozent, das gilt aber nur für
       Eigentümer:innen im selbstgenutzten Wohnraum.
       
       Nach 2028 sinkt der Zuschuss alle zwei Jahre um 3 Prozentpunkte. Leute mit
       einem Einkommen von weniger als 40.000 Euro erhalten einen weiteren
       Zuschuss von 30 Prozent. Die unterschiedlichen Zuschüsse sind aber nur bis
       zu einer Grenze von 70 Prozent addierbar. Eine Härtefallregelung ist nicht
       vorgesehen. Stattdessen soll es zinsgünstige Kredite geben. Das Geld für
       die Förderung kommt nicht aus dem Bundeshaushalt, sondern aus dem Klima-
       und Transformationsfonds. In den fließen die Mittel, die der Staat mit den
       Einnahmen aus dem CO2-Preis generiert.
       
       Und was ist mit Mieter:innen? 
       
       Vermieter:innen können die Kosten für eine neue Heizung auf
       Mieter:innen bis maximal 50 Cent umlegen. Für eine 80 Quadratmeter große
       Wohnung sind das immerhin 40 Euro im Monat. Ein weiteres Problem:
       Eigentümer:innen entscheiden alleine, welche neue Heizung sie einbauen
       lassen. Wählen sie eine mit sehr hohen Betriebskosten, weil sie zum
       Beispiel Wasserstoff oder E-Fuels ganz toll finden, steigen die Nebenkosten
       für die Mietenden wahrscheinlich stark an. Ursprünglich wollte die Ampel
       Mieter:innen davor schützen. Aber die entsprechende Passage ist aus dem
       überarbeiteten Gesetzentwurf gefallen. In einem Entschließungsantrag haben
       sich die Ampelfraktionen immerhin selbst die Aufgabe gegeben, dieses
       Problem anzugehen.
       
       Naturschutzverbände wie der BUND oder die Deutsche Umwelthilfe kritisieren
       das Heizungsgesetz scharf. Warum? 
       
       Im Gerangel um das Gesetz hat die FDP viele Ausnahmen durchsetzen können,
       die dazu führen, dass Öl- und Gasheizungen viel länger neu angeschafft
       werden können als ursprünglich geplant, etwa wenn sie mit Wasserstoff oder
       E-Fuels betrieben werden können. Nach Auffassung von Umweltverbänden wird
       das Gesetz deshalb dazu führen, dass Deutschland die Pariser Klimaziele
       nicht einhalten kann. Es verstößt aus ihrer Sicht also gegen ein
       völkerrechtlich verbindliches Abkommen.
       
       7 Jul 2023
       
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