# taz.de -- MAD-Prozess in Köln: Hannibal schaffte Computer weg​
       
       > Neue Erkenntnisse im Fall Uniter: Vor einer Razzia der Bundesanwaltschaft
       > ließ der Soldat einen Laptop verschwinden.
       
 (IMG) Bild: Am Mittwoch sagten Zeugen vor dem Kölner Landes- und Amtsgericht gegen Hannibal aus
       
       KÖLN taz | Neue Details im Hannibal-Komplex: Aus dem Prozess gegen einen
       Mitarbeiter des Militärischen Abschirmdienstes (MAD) in Köln ergeben sich
       neue Details im Hinblick auf die Rolle des Bundeswehrsoldaten André S.
       alias Hannibal. Wie mehrere Zeugen am Mittwoch vor dem Kölner Amtsgericht
       aussagten, soll Hannibal, [1][über den die taz in der Vergangenheit
       mehrfach berichtet hatte], vor einer Razzia der Bundesanwaltschaft im
       September 2017 gewarnt gewesen sein – und mögliches Beweismaterial beiseite
       geschafft haben.
       
       Vor dem Amtsgericht Köln hat am Mittwoch der Prozess gegen einen
       Mitarbeiter des Militärischen Abschirmdienstes begonnen. Peter W., 43, wird
       vorgeworfen, den damaligen KSK-Soldaten André S. alias Hannibal vor
       anstehenden Maßnahmen gewarnt zu haben. W. bestreitet die Vorwürfe.
       
       Hintergrund des Verfahrens ist eine groß angelegte Durchsuchung des
       Bundeskriminalamts (BKA) in Calw, wo das Kommando Spezialkräfte stationiert
       ist. Die Bundesanwaltschaft hatte die Kaserne im September 2017 im
       Zusammenhang mit Ermittlungen gegen den [2][rechtsextremen
       Bundeswehrsoldaten Franco A.] durchsuchen lassen. Davon erhofften sich die
       Ermittler auch Aufschluss über ein mögliches rechtsextremes Netzwerk in der
       Bundeswehr. Darüber hatte die taz im November 2018 erstmals ausführlich
       berichtet.
       
       Die Ermittler wollten seinerzeit herausfinden, welche Bedeutung die
       Soldaten rund um André S., der sich in Internetforen selbst Hannibal nennt,
       im Rahmen eines mutmaßlich rechtsextremen Netzwerkes in der Bundeswehr
       spielten. In Chatgruppen, in denen auch der rechtsextreme Bundeswehrsoldat
       Franco A. Mitglied war, und bei Treffen, die Hannibal organisiert hatte,
       waren die Ermittler auf Bezüge gestoßen, wonach an einem möglichen „Tag X“
       auch die Bundeswehrkaserne in Calw als ein sogenanntes „Safe House“ genutzt
       werden sollte.
       
       ## Soldaten waren offenbar vorgewarnt
       
       Bei ihrer groß angelegten Razzia in Calw wurden die Beamten allerdings
       nicht fündig. Stattdessen stellten sie fest, dass die Soldaten offenbar
       bereits gewarnt gewesen waren.
       
       Für die Öffentlichkeit neu ist nun: Wie unterschiedliche Zeugen aus dem
       Kommando Spezialkräfte am Mittwoch bestätigten, hatte Hannibal am Tag vor
       der Razzia einen Laptop beiseite geschafft und sich vor seinen Kameraden
       damit gebrüstet, über die bevorstehende Durchsuchung Bescheid zu wissen.
       Ein damaliger Vorgesetzter von Hannibal sagte am Mittwoch vor Gericht aus,
       Hannibal selbst habe ihn noch vor der Razzia über die bevorstehende
       Maßnahme in Kenntnis gesetzt und gesagt, dass sich niemand Sorgen machen
       müsse. Dabei soll S. auch gesagt haben: „Es ist alles save, weil wir wissen
       ja davon.“
       
       Hannibal selbst war zu diesem Zeitpunkt in regelmäßigem Kontakt mit dem
       Militärischen Abschirmdienst und seinem dortigen Kontaktmann Peter W., der
       jetzt angeklagt ist. Dieser war unter anderem für die Aufklärung des Falles
       Franco A. zuständig und auch damit befasst, den dubiosen Verein Uniter zu
       durchleuchten, dessen Hintermann Hannibal ist. In dem Verein organisieren
       sich Soldaten, Polizisten und Sicherheitsleute. Sie bieten unter anderem
       Zivilisten militärtaktische Trainings an. Zuletzt hatte Baden-Württembergs
       Innenminister Thomas Strobl (CDU) die Bundesregierung aufgefordert, den
       Verein stärker zu durchleuchten.
       
       Besonders an dem Verfahren an diesem Mittwoch ist, dass auch Hannibal
       selbst aus dem Schatten getreten ist. Die taz hatte auf unterschiedlichen
       Wegen versucht, mit André S. in Kontakt zu kommen. Auf eine erste
       Presseanfrage im Jahr 2018 hin drohte er der taz damit, den MAD einschalten
       zu wollen.
       
       ## Vor Gericht mit Uniter-Krawatte und Emblem
       
       Als er am Mittwoch vor Gericht erscheint, trägt er eine rote
       Uniter-Krawatte und ein Emblem des Vereins am Kragen seines schwarzen
       Sakkos. André S., 33, sitzt am Holztisch des Amtsgerichts Köln. Er ist als
       Zeuge geladen. Der Soldat blickt nach vorn auf die Richterin. Es ist ein
       besonderer Moment: Jetzt also redet Hannibal. Aber er redet nicht viel.
       
       Die Pressebänke sind vollbesetzt. Die Journalisten und das Gericht wollen
       wissen: War der KSK-Soldat, der zu diesem Zeitpunkt dem Militärischen
       Abschirmdienst der Bundeswehr als Auskunftsperson diente, im September 2017
       vor der Durchsuchung des Bundeskriminalamts gewarnt worden? Am Ende des
       Prozesstages steht fest: Ja, er war es.
       
       Hannibal ist begleitet von einem Rechtsanwalt. Er beantwortet an diesem
       Mittwoch einige Fragen, will sich aber nicht umfassend zum Hergang
       einlassen – auch, um sich nicht selbst belasten zu müssen. Als er gefragt
       wird, ob er Kenntnis von den bevorstehenden Durchsuchungen hatte, antwortet
       er schließlich doch: „Die Kenntnis hatte ich.“
       
       ## Urteil könnte am Mittwoch fallen
       
       Woher er diese Kenntnis hatte, muss nun das Gericht bewerten. Der
       Angeklagte Peter W. hatte Hannibal noch zwei Tage vor der schließlichen
       Razzia in einem Hotel in Sindelfingen getroffen. Zu diesem Zeitpunkt hatte
       die Bundesanwaltschaft darum gebeten, dass der MAD seine Tätigkeiten rund
       um den Komplex bis auf weiteres einstellt, um mögliche Ermittlungen nicht
       zu gefährden. Die Bundesanwaltschaft sieht sich offenbar durch W.
       hintergangen.
       
       Der erklärte dagegen am Mittwoch, dass er selbst gar keine Kenntnis von der
       bevorstehenden Razzia gehabt habe.
       
       Für das Verfahren ist ein weiterer Prozesstag angesetzt. Ein Urteil könnte
       gegebenenfalls kommenden Mittwoch fallen.
       
       20 Mar 2019
       
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