# taz.de -- Musliminnen beim Schwimmunterricht: Mit Burkini zumutbar
       
       > Der EGMR urteilt, dass muslimische Schülerinnen zum Schwimmunterricht
       > verpflichtet werden können. Sie könnten dabei einen Ganzkörperbadeanzug
       > tragen.
       
 (IMG) Bild: Schülerin mit Burkini in einem Schwimmbad
       
       STRAßBURG epd | Muslimische Schülerinnen können grundsätzlich zur Teilnahme
       an einem gemeinsamen Schwimmunterricht mit Jungen verpflichtet werden. Das
       staatliche Interesse, ausländische Schüler zu integrieren und ihnen die
       heimischen Gebräuche und Werte zu vermitteln, habe Vorrang vor dem Wunsch
       der Eltern, die Kinder aus religiösen Gründen vom Schwimmunterricht
       auszuschließen, [1][urteilte am Dienstag] der Europäische Gerichtshof für
       Menschenrechte (EGMR) in einem Schweizer Fall. (AZ: 29086/12)
       
       Die Straßburger Richter sind damit im Einklang mit der deutschen Praxis und
       Rechtsprechung. Im konkreten Fall weigerten sich die in Basel lebenden
       muslimischen Eltern, ihre beiden Töchter in der Schule zum verpflichtenden
       gemeinsamen Schwimmen mit Jungen und Mädchen zu schicken. Dies verbiete
       ihnen ihr Glaube. Die Eltern, die die schweizerische und türkische
       Staatsangehörigkeit haben, verwiesen auf ihre Religionsfreiheit.
       
       Die Schweizer Behörden boten an, dass die Schülerinnen einen sogenannten
       Burkini tragen können, einen islamkonformen Ganzkörperbadeanzug. Als die
       Eltern kein Einsehen hatten, mussten sie eine Geldbuße in Höhe von
       umgerechnet 1.292 Euro zahlen.
       
       Die Straßburger Richter urteilten, dass die Schweiz damit nicht gegen die
       Europäische Menschenrechtskonvention verstoßen habe. Zweck des
       Schwimmunterrichts sei nicht nur, Schwimmen zu lernen, sondern auch das
       soziale Miteinander unter den Kindern zu fördern. Ein Ausschluss vom
       gemeinsamen Schwimmunterricht stehe dem aber entgegen.
       
       Ähnlich hatte auch das Bundesverfassungsgericht in einem am 8. November
       2016 gefällten Beschluss entschieden und den Burkini für muslimische
       Schülerinnen für zumutbar gehalten (AZ: 1 BvR 3237/13).
       
       10 Jan 2017
       
       ## LINKS
       
 (DIR) [1] http://hudoc.echr.coe.int/eng-press#%7B%22itemid%22:%5B%22003-5592122-7062572%22%5D%7D
       
       ## TAGS
       
 (DIR) EGMR
 (DIR) Religionsfreiheit
 (DIR) Schwimmen
 (DIR) Schwimmunterricht
 (DIR) Islam
 (DIR) Schwimmen
 (DIR) Schwimmunterricht
 (DIR) Bundesverwaltungsgericht
       
       ## ARTIKEL ZUM THEMA
       
 (DIR) Schwimmen können und das Überleben: Die Untergeher
       
       Droht Deutschland zum Land der Nichtschwimmer zu werden? Dieses Szenario
       beschäftigt jetzt sogar den Bundestag.
       
 (DIR) Debatte Koedukation an Schulen: Stimmbruch, Schweiß, Schwimmbad
       
       Schwimmunterricht ist verpflichtend, so der Europäische
       Menschenrechtsgerichtshof. Ob Koedukation zu mehr Gleichberechtigung führt,
       ist offen.
       
 (DIR) Kommentar Schwimmunterricht: Der salomonische Burkini
       
       Mädchen zum Schwimmunterricht zu verpflichten, hat gute Gründe: Eine
       Trennung der Geschlechter ist immer zum Nachteil von Frauen.
       
 (DIR) Schwimmunterricht in Hamburg: Schüler schwimmen schlechter
       
       Hamburgs Schulsenator Rabe hat den Schwimmunterricht für die 6. Klasse
       gestrichen und in die Grundschule verlegt. Nun feiert er sich.
       
 (DIR) Projekt gegen das Nichtschwimmertum: Pack die Badehose ein
       
       Fast die Hälfte aller Neuköllner Drittklässler kann sich trotz Unterricht
       nicht über Wasser halten. Der „Neuköllner Schwimmbär“ soll das ändern.
       
 (DIR) Urteil des Bundesverwaltungsgerichts: Asmae muss schwimmen gehen
       
       Eine 13-jährige Muslimin scheitert vor Gericht mit dem Versuch, sich vom
       Schwimmunterricht befreien zu lassen. Ein Ganzkörperanzug sei zumutbar.