# taz.de -- Nach Angriffen auf Rechte in Budapest: Haftbefehl verhängt
       
       > 2023 hatten Vermummte Teilnehmer einer rechtsextremen Demo teils schwer
       > verletzt. Nun hat der Bundesgerichtshof einen Haftbefehl verhängt.
       
 (IMG) Bild: Der Bundesgerichtshof entschied am Donnerstag über den Haftbefehl eine*r Beschuldigt*in zu den Budapest-Angriffen
       
       BERLIN taz | Es waren [1][Angriffe mit Metallstangen, Gummihämmern und
       Pfefferspray]:. Seitdem fahnden ungarische und deutsche Behörden nach
       [2][neun verschwundenen, deutschen Autonomen]. Vor drei Wochen hatte in
       Deutschland dann [3][die Bundesanwaltschaft die Ermittlungen übernommen] –
       nun verhängte auch der Bundesgerichtshof einen Haftbefehl.
       
       Nach taz-Informationen wirft die Bundesanwaltschaft den Gesuchten neben der
       Bildung einer kriminellen Vereinigung inzwischen auch versuchten Mord vor.
       Mehrere der Angriffe in Budapest seien so schwer gewesen, dass sie Menschen
       hätten töten können, argumentiert die Behörde.
       
       Diesen Vorwurf machte die Bundesanwaltschaft auch der einzig bisher
       festgenommenen Person, Maja T. Die nonbinäre Person aus Thüringen musste
       deshalb am Donnerstag vor dem Bundesgerichtshof (BGH) erscheinen –
       verhandelt wurde über eine entsprechende Erweiterung des Haftbefehls. Auch
       Maja T. gehörte zu den Gesuchten nach den Budapest-Angriffen, [4][wurde im
       Dezember dann aber in Berlin gefasst].
       
       Die Bundesanwaltschaft hatte in Karlsruhe aber nur halb Erfolg: Der BGH
       verhängte zwar einen Haftbefehl wegen Mitgliedschaft in einer kriminellen
       Vereinigung und zweier gefährlicher Körperverletzungen, nicht aber wegen
       versuchten Mordes. Das bestätigte eine Sprecherin der Bundesanwaltschaft
       der taz. Sven Richwin, Anwalt von Maja T., sagte der taz: „Der
       Bundesgerichtshof hat der Eskalationspolitik der Bundesanwaltschaft einen
       Dämpfer verpasst.“ Ziel sei es offenbar gewesen, den Druck auf Maja, aber
       auch auf die noch Gesuchten „maximal zu erhöhen“, so Richwin. „Dieser
       Versuch ist zunächst gescheitert.“
       
       Parallel ermittelt die Bundesanwaltschaft weiter gegen die neun noch
       Gesuchten, denen zum Teil auch weitere Angriffe auf Rechtsextreme in
       Deutschland vorgeworfen werden. Die zumeist jungen Linken aus Thüringen und
       Sachsen werden dem Umfeld der Gruppe um die bereits [5][im Mai 2023
       verurteilte Leipzigerin Lina E. zugerechnet]. Auch ihr früherer
       Lebensgefährte Johann G. soll sich an den Budapest-Angriffen beteiligt
       haben.
       
       ## Auslieferung nach Ungarn droht weiterhin
       
       Maja T. droht derweil weiter die Auslieferung nach Ungarn. Das
       Kammergericht Berlin bestätigte der taz, dass inzwischen ein
       Auslieferungshaftbefehl gegen T. verhängt wurde. Eine Auslieferung werde
       damit „nicht als offensichtlich unzulässig“ erachtet, sagte eine
       Sprecherin. Grundsätzliche Auslieferungshindernisse würden demnach nicht
       gesehen. In einem zweiten Schritt werde nun über die Auslieferung an sich
       entschieden.
       
       Nach taz-Informationen forderte das Kammergericht nun Berichte von Ungarn
       an, wie dort mit nonbinären Personen in Haft umgegangen wird und welche
       Schutzmaßnahmen es gibt. In einem Schriftsatz äußerte das Gericht durchaus
       Bedenken. „Der Senat verkennt hierbei nicht, dass die Politik der aktuellen
       ungarischen Regierung als gender-, homo- und transfeindlich bezeichnet
       werden muss“, heißt es dort.
       
       Auch seien „früher in Ungarn erreichte Maßnahmen zur Gleichbehandlung von
       Homosexuellen und Trnaspersonen in diskriminierender Weise wieder abgebaut“
       worden. Die ungarische Regierung folge damit „dem Muster auch anderer
       populistischer Regime, durch die Stigmatisierung von Homosexuellen und
       Transpersonen ein innergesellschaftliches Feindbild zu schaffen“.
       Gleichwohl betonte das Gericht, dass Diskriminierungsgefahren für Maja T.
       konkret im Einzelfall nachgewiesen werden müssten.
       
       Die Verteidiger von Maja T. hatten [6][früh vor unhaltbaren Haftbedingungen
       in Ungarn gewarnt]. Auch sei unter der ungarischen Rechtsaußen-Regierung
       von Viktor Orbán kein fairer Prozess für Antifaschist*innen zu
       erwarten.
       
       Gegen drei noch im Februar 2023 vor Ort Festgenommene Linke war [7][bereits
       im Januar ein Prozess gestartet]. Ein Berliner hatte dabei die Vorwürfe
       eingeräumt und war zu drei Jahren Haft verurteilt worden. Die beiden
       anderen bestritten die Vorwürfe, ihr Prozess läuft weiter. Eine
       italienische Angeklagte hatte über miserable Haftbedingungen geklagt, im
       Saal wurde sie mit Ketten an Händen und Füßen vorgeführt.
       
       Inzwischen haben sich auch [8][mehrere der neun noch gesuchten Linken über
       ihre Anwälte bereiterklärt, sich zu stellen] – wenn eine Nichtauslieferung
       nach Ungarn garantiert würde. Die anfangs zuständige
       Generalstaatsanwaltschaft Dresden soll dafür aber zusätzlich Geständnisse
       eingefordert haben, was die Beschuldigten ablehnen. Mit der
       Bundesanwaltschaft soll es in dieser Frage noch keine Gespräche gegeben
       haben.
       
       Anmerkung der Redaktion: Der Text wurde am 21.03. um 20:20 Uhr um ein Zitat
       aktualisiert.
       
       21 Mar 2024
       
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 (DIR) Konrad Litschko
       
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