# taz.de -- Nazi-Angriff auf Synagoge 2019: Halle-Attentäter wollte aus Haft fliehen
       
       > Stephan B. versuchte in Halle die Synagoge anzugreifen. Nun überkletterte
       > er in der JVA eine Mauer, wurde aber kurz darauf wieder gefasst.
       
 (IMG) Bild: Hier noch mit Polizeibegleitung: Der verhaftete Halle-Attentäter Stephan B. im Oktober 2019
       
       BERLIN/HALLE taz | Der Halle-Attentäter Stephan B. hat einen kurzen
       Fluchtversuch unternommen. Laut Justizministerium Sachsen-Anhalt
       überkletterte er am Pfingstsamstag den Zaun eines Freistundenhofes in der
       Justizvollzugsanstalt Halle. Etwa fünf Minuten habe er sich danach
       „unbeaufsichtigt im Innenbereich der Anstalt bewegt“. Dann hätten ihn
       JVA-Bedienstete wieder in Gewahrsam genommen. Widerstand habe Stephan B.
       dabei keinen geleistet.
       
       [1][Stephan B. hatte im Oktober 2019 versucht, schwerbewaffnet die Synagoge
       in Halle zu stürmen]. Als dies misslang, erschoss er eine Passantin und
       einen Gast in einem Dönerimbiss. Seine Tat übertrug der 28-Jährige ins
       Internet. Nach einer mehrstündigen Flucht wurde er von der Polizei
       festgenommen.
       
       Stephan B. sitzt seitdem unter strengen Auflagen in der JVA Halle in
       U-Haft. So ist sein Haftraum kameraüberwacht und er darf sich außerhalb
       dieses Raumes nicht ohne Aufsicht bewegen. Justizministerin Anne-Marie
       Keding (CDU) teilte mit, es werde nun aufgearbeitet, warum Stephan B.
       dennoch über den Zaun klettern konnte. Die für seine Aufsicht zuständigen
       Beamten seien versetzt worden. Auch werde geklärt, warum der Vorfall dem
       Ministerium erst am Dienstagmorgen gemeldet wurde.
       
       Die Linksfraktion in Sachsen-Anhalt forderte wegen des Fluchtversuchs eine
       Sondersitzung des Rechtsausschusses im Landtag. Henriette Quade,
       Linken-Innenexpertin von Sachsen-Anhalt, nannte den Vorfall „unfassbar“.
       „Es muss dringend aufgeklärt werden, wie das passieren konnte, wieso der
       Rechtsterrorist unbeobachtet war und warum das Justizministerium und die
       Öffentlichkeit erst jetzt darüber informiert werden“, erklärte sie via
       Twitter.
       
       ## Neue Drohungen gegen Synagoge Halle
       
       Gegen Stephan B. soll voraussichtlich ab dem 21. Juli im Justizzentrum
       Magdeburg verhandelt werden. Noch aber ist die Anklage der
       Bundesanwaltschaft nicht zugelassen. Dort wird dem Rechtsextremen
       [2][zweifacher Mord und 68-facher Mordversuch vorgeworfen], wegen des
       versuchten Angriffs auf die gut besuchte Synagoge und mehrere PassantInnen.
       Ein Gerichtssprecher konnte der taz am Mittwoch noch nicht sagen, ob der
       Vorfall in der JVA Auswirkungen auf den Prozess und das dortige
       Sicherheitskonzept haben wird.
       
       Erst am Dienstag hatten Unbekannte auf den Gehweg vor der jüdischen
       Gemeinde in Halle ein Hakenkreuz aus Zellstoff gelegt, wie die Polizei
       mitteilte. Bereits am Sonntag sei es zu einem gleichen Vorfall gekommen.
       Bei einer weiteren jüdischen Gemeinde in Halle sei vergangene Woche zudem
       ein Drohschreiben eingegangen. Zu allen Vorfällen ermittelt der
       polizeiliche Staatsschutz.
       
       3 Jun 2020
       
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 (DIR) Konrad Litschko
       
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