# taz.de -- Polnische Justiz zu Roman Polanski: Endgültig keine Auslieferung
       
       > Seit Jahren wollen die USA den Starregisseur Roman Polanski wegen
       > Vergewaltigung einer Minderjährigen vor Gericht bringen. Das geht jetzt
       > endgültig nicht mehr.
       
 (IMG) Bild: Das Verfahren gegen Regisseur Roman Polanski ist nun endgültig beendet
       
       WARSCHAU afp | Polen wird Starregisseur Roman Polanski nicht an die USA
       ausliefern. Das Oberste Gericht in Warschau wies am Dienstag einen
       Berufungsantrag von Justizminister Zbigniew Ziobro gegen einen
       Gerichtsentscheid vom vergangenen Jahr zurück, der Polanskis Auslieferung
       bereits abgelehnt hatte. Damit ist das Verfahren endgültig beendet. Die
       US-Justiz versucht seit Jahren, Polanski wegen der Vergewaltigung einer
       Minderjährigen im Jahr 1977 vor Gericht zu bringen.
       
       Polanski lebt in Frankreich und erschien Medienberichten zufolge nicht
       selbst vor Gericht. Der 83-jährige Regisseur wurde 1933 als Kind polnischer
       Eltern in Frankreich geboren. Er besitzt die französische und die polnische
       Staatsbürgerschaft. Die US-Justiz wirft ihm vor, 1977 im Haus von
       US-Schauspieler Jack Nicholson in Hollywood die 13-jährige Samantha Geimer
       sexuell missbraucht zu haben. Geimer berichtete damals, Polanski habe sie
       mit Alkohol und Drogen gefügig gemacht und vergewaltigt.
       
       Polanski bestritt die Vorwürfe, bekannte sich aber wegen Sex mit einer
       Minderjährigen schuldig und saß zunächst 42 Tage im Gefängnis, bevor er auf
       Kaution frei kam. Vor der Urteilsverkündung floh der Filmemacher 1978 nach
       Europa. Er ließ sich in Frankreich nieder und kehrte nicht mehr in die USA
       zurück, weil er fürchtete, dass die Strafe trotz einer Übereinkunft mit der
       Staatsanwaltschaft höher als vereinbart ausfallen würde.
       
       Den Oscar für den besten Film, den er 2003 für „Der Pianist“ bekam, nahm
       Polanski nicht persönlich entgegen. Geimer erklärte damals, sie habe
       Polanski verziehen. Mit ihr hatte der Regisseur bereits 1994 eine
       zivilrechtliche Einigung auf eine Entschädigungszahlung erzielt. Die Justiz
       in Kalifornien hielt jedoch stets an ihren Tatvorwürfen fest.
       
       Vor einigen Jahren scheiterte die US-Justiz bereits in der Schweiz mit
       einem Auslieferungsantrag. Zwar nahmen die Schweizer Behörden Polanski auf
       US-Anweisung 2009 in Zürich fest und stellten ihn in seinem Chalet in
       Gstaad unter Hausarrest. Nach zehn Monaten wurde Polanski aber wegen
       Unklarheiten im Auslieferungsgesuch wieder freigelassen.
       
       Frankreich lehnte eine Auslieferung des Regisseurs von Anfang an ab. An
       Polen richteten die USA im Januar 2015 ein Auslieferungsgesuch, nachdem
       Polanski einen öffentlichen Auftritt in Warschau hatte.
       
       6 Dec 2016
       
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