# taz.de -- Senat zu Deutsche Wohnen & Co enteignen: Ablehnende Neutralität
       
       > Über eine Stellungnahme des Senats zum Volksentscheid DW enteignen gibt
       > es Streit. Die Initiative kritisiert die mögliche Einigung von SPD und
       > Linken.
       
 (IMG) Bild: Linken-Politiker bei der Übergabe von Unterschriften an DW Enteignen
       
       BERLIN taz | Die rot-rot-grüne Koalition ringt um ihre Stellungnahme zum
       Volksentscheid [1][„Deutsche Wohnen & Co enteignen“]. Am Dienstag soll im
       Senat ein finaler Text beschlossen werden, der dann mit den Amtlichen
       Wahlunterlagen verschickt wird. Die Schwierigkeit: SPD, Linke und Grüne
       haben keine einheitliche Position. Während die SPD die Vergesellschaftung
       der großen privaten Wohnungsbestände ablehnt, ist die Linke dafür, mit
       Einschränkungen auch die Grünen.
       
       Anders als bei bisherigen Volksentscheiden, etwa zur Offenhaltung Tegels,
       wird der Senat nicht für ein Ja oder Nein werben, sondern – bei einer
       Einigung – eine allgemeine Einschätzung abgeben. Und anders als bei jedem
       Volksentscheid bislang wird eine Stellungnahme der Mehrheit des
       Abgeordnetenhauses gänzlich fehlen. Eine dafür notwendige Sondersitzung
       wird wohl nicht mehr zustande kommen. Die ursprüngliche Frist für die
       Einreichung der maximal 5.000 Zeichen langen Texte – auch die Initiative
       hat einen geschrieben – endete schon vor einer Woche. Ab 15. August werden
       die Wahlunterlagen verschickt, bis dahin müssen Millionen Broschüren
       gedruckt werden.
       
       Auf der Tagesordnung für Dienstag hat der Senat eine Debatte anberaumt, wie
       die zuständige Senatsverwaltung für Stadtentwicklung auf Anfrage der taz
       bestätigte – ohne zum Inhalt Stellung zu nehmen. Dem Vernehmen nach gibt es
       noch Streitpunkte zwischen Stadtentwicklungssenator Sebastian Scheel
       (Linke), Finanzsenator Matthias Kollatz (SPD) und der Senatskanzlei von
       Michael Müller (SPD).
       
       Eine Vorlage für einen Text kursiert aber bereits. Darin heißt es zur
       angestrebten Überführung von 226.000 Wohnungen aus Privateigentum in
       öffentliches Eigentum: „Dies kann nur durch ein politisch und juristisch
       umstrittenes Vergesellschaftungsgesetz erreicht werden, hätte weitreichende
       Bedeutung und wäre juristisches Neuland.“ Im weiteren Verlauf wird auf die
       amtliche Kostenschätzung des Senats für die Entschädigungssumme
       eingegangen. Demnach geht der Senat von kreditfinanzierten
       Entschädigungskosten von „mindestens 29 Milliarden Euro“ aus, die das Land
       mit „etwa 6 Milliarden Euro bezuschussen müsste“.
       
       ## Streit um die Finanzierung
       
       In der Linken dürfte der Text für Unmut sorgen, befeuert er doch das
       zentrale Argument der Gegner*innen, die Vergesellschaftung sei zu teuer und
       würde den Haushalt belasten. [2][Das Finanzierungsmodell der Initiative]
       sieht dagegen vor, die Kredite vollständig aus den Mieteinnahmen zu
       refinanzieren. Die ursprüngliche Kostenschätzung des Senats hält die
       Initiative für viel zu hoch und überdies für veraltet.
       
       „Das Prinzip Einnahmen finanzieren Kaufpreis hat Berlin zuletzt mehrfach
       angewendet oder angekündigt, zuletzt bei der Rekommunalisierung des
       Stromnetzes und auch beim Ankauf der 20.000 Wohnungen im Zuge der Übernahme
       der Deutsche Wohnen durch Vonovia“, sagt DW-enteignen-Sprecher Ralf
       Hoffrogge. Kollatz selbst hatte diese Modelle für gangbar gehalten. „Wenn
       nun etwas anderes behauptet wird, sind das interessengeleitete Rechnungen“,
       sagt Hoffrogge. Von Scheel forderte er, dass die „Finanzierung zum
       Ertragswert endlich auch im Falle der Vergesellschaftung ernsthaft
       durchgesetzt wird, statt veraltete Zahlen in die Wahlbroschüre zu
       schreiben“.
       
       19 Jul 2021
       
       ## LINKS
       
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