# taz.de -- Verfahren gegen G20-Mitläufer: Richterin doch unbefangen
       
       > Reicht Marschieren mit Gewaltbereiten, um für deren Taten verurteilt zu
       > werden? Das Verfahren gegen fünf G20-Gegner hatte zu platzen gedroht.
       
 (IMG) Bild: Wegweisender Prozess: Unterstützer demonstrieren vor dem Landgericht in Hamburg
       
       HAMBURG taz | Der [1][Elbchaussee-Prozess] kann am Mittwoch weitergehen.
       Das Verfahren gegen fünf G20-Gegner hatte zu platzen gedroht. Die
       Staatsanwaltschaft hatte einen Befangenheitsantrag gegen die drei
       Berufsrichter um die Vorsitzende Anne Meier-Göring gestellt. Der wurde am
       Dienstag abgelehnt.
       
       Es war bereits der zweite Befangenheitsantrag gegen die Richter*innen, wie
       der Verteidiger Matthias Wisbar der taz sagte. Auch dieses Mal hat nun eine
       unbeteiligte Kammer des Landgerichts den Antrag zurückgewiesen.
       
       Als Grund für die Befangenheit hatte die Staatsanwaltschaft Telefonate
       zwischen der Richterin und den Verteidiger*innen angeführt. Es seien
       Gespräche gezielt an der Staatsanwaltschaft vorbeigeführt worden, so der
       Vorwurf. Das Landgericht sieht dafür keine Anhaltspunkte.
       
       Die Richterin habe die Verteidiger*innen lediglich angerufen, um zu
       erfahren, ob für den nächsten Prozesstermin Einlassungen der Angeklagten zu
       erwarten seien. Den Inhalt der Telefonate habe sie den anderen
       Verfahrensbeteiligten mitgeteilt.
       
       ## Keine Straftat selbst begangen
       
       Angeklagt sind vier G20-Gegner aus Hessen und ein Franzose. Ihnen wird
       vorgeworfen, am Morgen des 7. Juli 2017 an einem Aufzug in der Elbchaussee
       teilgenommen zu haben, bei dem ein geschätzter Sachschaden von einer
       Million Euro entstanden war.
       
       Etwa 200 G20-Gegner*innen waren ungestört von der Polizei eine halbe Stunde
       lang durch Altona gezogen, hatten Mülleimer und PKW angezündet und Scheiben
       eingeschmissen. Das Pikante an dem Verfahren ist, dass keinem der vier
       hessischen Angeklagten vorgeworfen wird, selbst eine Straftat begangen zu
       haben. Lediglich der Franzose soll einen Böller geworfen haben.
       
       Trotzdem will die Staatsanwaltschaft [2][die fünf für alle rund 100 Taten],
       die mutmaßlich aus dem Aufzug begangen wurden, haftbar machen. Durch ihre
       Anwesenheit hätten sie „psychische Beihilfe“ geleistet. Kommt die
       Staatsanwaltschaft damit durch, würde das eine massive Einschränkung des
       Versammlungsrechts bedeuten. Man müsste vor jeder Demo überlegen, ob jemand
       Straftaten begehen könnte, für die man gegebenenfalls mithaften muss.
       
       ## Demo oder keine Demo?
       
       Ein Kernpunkt des Prozesses wird daher sein, zu klären, ob der Zug durch
       die Elbchaussee überhaupt eine Demo war. Laut den Verteidiger*innen war es
       ein „demonstrationsähnliches Geschehen“, da es ein Fronttransparent gab und
       Parolen gerufen wurden. Aus Sicht der Staatsanwaltschaft hatte die Gruppe
       mit einer Demo nichts zu tun, es sei ihr lediglich um Gewalt und Zerstörung
       gegangen.
       
       Die Hauptverhandlung wird mindestens bis September laufen. Richterin
       Meier-Göring hat angekündigt, mehr Zeugen zu laden als geplant, weil auf
       die Polizeizeugen und auf die schriftlichen Vermerke der Polizei kein
       Verlass sei. Selbst die Videos der Polizei seien durch die Beamt*innen
       suggestiv bearbeitet worden.
       
       18 Jun 2019
       
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       ## AUTOREN
       
 (DIR) Katharina Schipkowski
       
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