# taz.de -- Zweites Urteil gegen AfD-Politiker: Erneut Geldstrafe für Höcke
       
       > Das Landgericht Halle hat Björn Höcke verurteilt, weil er die SA-Parole
       > wiederholt hat. Diesmal konnte er nicht behaupten, nichts gewusst zu
       > haben.
       
 (IMG) Bild: Höcke ist erneut wegen einer verbotenen Nazi-Parole schuldig gesprochen worden
       
       LEIPZIG taz | Das Landgericht in Halle hat Björn Höcke zu einer weiteren
       Geldstrafe verurteilt. Der Thüringer AfD-Chef sei schuldig, Kennzeichen
       einer verfassungswidrigen Organisation verwendet zu haben. Er hatte im
       Dezember 2023 bei einer Parteiveranstaltung in Gera den Anfang der
       SA-Parole „Alles für Deutschland“ gesagt. Sein Publikum vervollständigte
       sie. Als Strafe setzte das Gericht 130 Tagessätze zu je 130 Euro fest –
       insgesamt 16.900 Euro. Damit wäre Höcke vorbestraft. Das Urteil ist noch
       nicht rechtskräftig.
       
       Der Vorsitzende Richter Jan Stengel begründete, Höcke habe die Parole
       bewusst verwendet, obwohl ihm klar gewesen sein musste, dass sie potenziell
       strafbar sei. Zu dem Zeitpunkt lief bereits ein Verfahren wegen der
       Verwendung der SA-Parole gegen ihn.
       
       Ein [1][Video zeigt den Vorfall], um den es am Montag ging: Höcke stand in
       Gera im Lokal Waldhaus auf einer kleinen Bühne und hielt eine Rede. Gegen
       Ende beschwerte er sich, weil er wegen der SA-Parole vor Gericht musste.
       Mit einer animierenden Armbewegung wiederholte er dabei die ersten zwei
       Worte, „Alles für …“, und machte dann eine Pause. Das Publikum
       vervollständigte daraufhin, „… Deutschland!“, und Höcke lachte kurz auf.
       
       In Halle verwies Richter Stengel auch auf das Video. Es zeige, dass Höcke
       nicht versucht habe, die Vollendung der verbotenen Parole zu unterbinden.
       Stattdessen sei „mimische Zustimmung“ zu erkennen, sagte Stengel laut
       Deutscher Presse-Agentur. Höcke habe die Grenzen des Sagbaren ausgetestet.
       Die Geldstrafe sei verhältnismäßig.
       
       ## Staatsanwaltschaft forderte Freiheitsstrafe
       
       Wer die Parole der paramilitärischen NS-Organisation SA heute verwendet,
       muss in Deutschland laut Paragraf 86a Strafgesetzbuch mit einer Geld- oder
       Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren rechnen.
       
       Die Staatsanwaltschaft hatte in ihrem Plädoyer vor dem Urteil eine
       Freiheitsstrafe von acht Monaten gefordert, die für zwei Jahre auf
       Bewährung ausgesetzt werden sollte. Zudem sollte Höcke 10.000 Euro an eine
       gemeinnützige Einrichtung zahlen und für zwei Jahre kein öffentliches Amt
       ausüben dürfen, verlangte Staatsanwalt Benedikt Bernzen.
       
       Höckes Verteidigung plädierte hingegen auf Freispruch. Die SA-Losung habe
       nicht Höcke, sondern sein Publikum vollendet. Er habe bewusst vor dem
       letzten Wort aufgehört.
       
       Auch Björn Höcke bezeichnete sich vor dem Urteilsspruch als unschuldig. Er
       sehe seine Meinungsfreiheit beschränkt, wenn er für den Vorfall verurteilt
       werde. Überhaupt werde er nur verfolgt, [2][weil er ein
       Oppositionspolitiker sei.] Bei der Thüringer Landtagswahl am 1. September
       tritt er als Spitzenkandidat der AfD an. In Umfragen liegt die Partei mit
       um die 30 Prozent seit Monaten vorne, hat aber zuletzt leicht verloren.
       
       Vor dem Prozess hatte Höcke in einem online veröffentlichten Video [3][die
       Gerichtsverhandlung als Schauprozess] bezeichnet. „Wenn die AfD an der
       Regierung ist, werden die politischen Schauprozesse aufgearbeitet werden,
       dann wird es wieder eine neutrale Justiz geben“, kündigte er darin an.
       
       Ähnlich hatte er sich bereits im Mai geäußert, als er zum ersten Mal wegen
       der SA-Parole in Halle vor Gericht stand. Bei dem Fall hatte er die Losung
       2021 auf einer Wahlkampfveranstaltung in Merseburg vollständig
       ausgesprochen. [4][Das Landgericht Halle hatte ihn deshalb zu 100
       Tagessätze je 130 Euro verurteilt.] Gegen das Urteil hat Höcke bereits
       Revision einlegt.
       
       Gegen Höcke steht in Thüringen noch ein dritter Prozess an. In Mühlhausen
       ist er wegen Volksverhetzung angeklagt, weil er im Oktober 2022 auf
       Telegram nach einer Gewalttat pauschal gegen „Einwanderer“ gehetzt hatte.
       
       1 Jul 2024
       
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       bleibt aber unter den Forderungen der Staatsanwaltschaft.