# taz.de -- Finanzminister sind sich einig: Schwerere Zeiten für Steuerbetrüger
       
       > Wer Steuern hinterzieht und sich selbst anzeigt, muss künftig eine höhere
       > Strafen zahlen. Verjährungsfristen werden aber wohl nicht angetastet.
       
 (IMG) Bild: Da fällt sie, die Ikone. Alice-Schwarzer-Darstellung auf dem Rosenmontagszug
       
       KÖLN taz | Steuerbetrüger sollen mit einer Selbstanzeige nicht mehr so
       billig davon kommen wie bisher. Darauf haben sich die Finanzminister der
       Länder geeinigt. Auf ihrer Konferenz am Freitag in Stralsund wollen sie
       einen entsprechen Vorschlag zur Verschärfung des Steuerrechts beschließen.
       
       „Die Weichen sind gestellt“, sagte Nordrhein-Westfalens Finanzminister
       Norbert Walter-Borjans (SPD). Er geht davon aus, dass die neuen Regeln ab
       2015 rechtswirksam werden. „Dann gehört die Selbstanzeige light der
       Vergangenheit an“, sagte der Vorsitzende der Finanzministerkonferenz.
       
       Kernpunkt ist eine deutliche Erhöhung des Strafzuschlags. Danach soll
       künftig ab einer Steuerhinterziehungssumme von 25.000 Euro ein einmaliger
       Zuschlag zu den zusätzlich fälligen Zinsen anfallen. Er soll bei 10 Prozent
       liegen, erhöht sich ab 100.000 Euro auf 15 Prozent und ab einer Million
       Euro auf 20 Prozent. Bisher mussten Steuerhinterzieher erst ab einer Summe
       von 50.000 Euro zahlen – und zwar nur 5 Prozent. Außerdem sollen
       Steuerbetrüger in der Selbstanzeige ihre Finanzen künftig für die
       zurückliegenden zehn statt fünf Jahre offenlegen.
       
       Auf die Neuregelung hatte sich eine federführende Gruppe der
       Länderfinanzminister unter Beteiligung des Bundes in der vergangenen Woche
       verständigt. Der Beschluss am Freitag gilt deswegen nur noch als Formsache.
       Die Bundesregierung hat bereits angekündigt, die entsprechende Gesetzgebung
       auf den Weg zu bringen.
       
       Tatsächlich handelt es sich um einen recht mauen Kompromiss. Noch vor
       Kurzem hatte die SPD-Generalsekretärin Yasmin Fahimi gefordert, die
       strafbefreiende Selbstanzeige bis zu einer Bagatellgrenze abzuschaffen.
       Davon ist keine Rede mehr. Auch an den Verjährungsfristen wird sich wohl
       nichts ändern. Walter-Borjans hatte noch im Februar gefordert: „Es kann
       nicht sein, dass jemand jahrzehntelang sein Schwarzgeld mit krimineller
       Energie steuersparend im Ausland versteckt und einen Teil der
       verschwiegenen Einkünfte nicht nachversteuern muss, weil er sich auf die
       Verjährung berufen kann.“
       
       Doch damit stieß er bei seinen Unionskollegen auf taube Ohren. Deshalb wird
       ein Fall wie der der Steuerhinterzieherin Alice Schwarzer auch weiterhin
       möglich sein. Die Publizistin hatte in den achtziger Jahren Geld in die
       Schweiz gebracht, musste nach ihrer Selbstanzeige jedoch nur für die
       vergangenen zehn Jahre Steuern plus Säumniszinsen nachzahlen.
       
       7 May 2014
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Pascal Beucker
       
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