# taz.de -- Selbstanzeige von Steuersündern: Kabinett beschließt schärfere Regeln
       
       > Der gesetzliche Rahmen für Straffreiheit bei Selbstanzeigen wird enger
       > gesteckt. Das verabschiedete die Bundesregierung, wich von den
       > Ursprungsplänen aber ab.
       
 (IMG) Bild: Nicht jede Selbstanzeige endet straffrei.
       
       BERLIN dpa | Die Bundesregierung macht Ernst mit den ab 2015 geplanten
       schärferen Regeln für die strafbefreiende Selbstanzeige reuiger
       Steuerbetrüger. Das Kabinett billigte am Mittwoch in Berlin einen
       Gesetzentwurf, um die von Bund und Ländern vereinbarten strengeren Vorgaben
       umzusetzen. Die ursprünglichen Pläne bei der strafrechtlichen
       Verjährungsfrist wurden kurzfristig wieder geändert – was in den Ländern
       noch Diskussionsbedarf geben könnte.
       
       Die neuen Regeln sind ein Grund, dass sich die Zahl strafbefreiender
       Selbstanzeigen im ersten Halbjahr gegenüber dem Vorjahreszeitraum mehr als
       verdoppelt hat. Etliche Steuerbetrüger legen ihr ins Ausland geschleustes
       Schwarzgeld auch offen, weil Staaten sie auffordern, reinen Tisch zu
       machen. Finanzminister Wolfgang Schäuble (CDU) betonte:
       „Steuerhinterziehung kann nur unter besonderen Voraussetzungen und in sehr
       engen Grenzen straffrei bleiben.“
       
       Ab Januar 2015 wird es für geständige Steuerbetrüger deutlich teurer, mit
       einer Selbstanzeige straffrei davonzukommen. So sinkt die Grenze, bis zu
       der Steuerhinterziehung ohne Zuschlag bei einer Selbstanzeige straffrei
       bleibt, von 50.000 auf 25.000 Euro. Bei höheren Beträgen wird bei
       gleichzeitiger Zahlung eines Zuschlages von zehn Prozent von einer
       Strafverfolgung abgesehen.
       
       Ab einem Hinterziehungsbetrag von 100.000 Euro werden 15 Prozent
       Strafzuschlag fällig, ab einer Million Euro 20 Prozent. Bisher wird ein
       Zuschlag von 5 Prozent berechnet. Zudem müssen neben dem hinterzogenen
       Betrag in Zukunft auch die Hinterziehungszinsen in Höhe von 6 Prozent pro
       Jahr sofort entrichtet werden.
       
       ## Verfolgungsverjährung wird doch nicht verlängert
       
       Der Kabinettsentwurf sieht – entgegen den ursprünglichen Plänen – aber
       keine Verlängerung der Verfolgungsverjährung bei „einfacher“
       Steuerhinterziehung mehr vor. Die Rede ist weiterhin von fünf Jahren.
       Unabhängig davon bleibt es nach Angaben aus der Koalition aber bei der
       Ausdehnung des Offenlegungszeitraums auf zehn Jahre als Voraussetzung einer
       wirksamen Selbstanzeige. Der Steuerbetrüger muss also für zehn Jahre reinen
       Tisch machen.
       
       Der Referentenentwurf sah dagegen noch vor, dass die strafrechtliche
       Verjährungsfrist „in allen Fällen der Steuerhinterziehung“ zehn Jahre
       beträgt. Diese Version hielt sich teilweise auch noch am Mittwoch. Aus
       Sicht der Koalition ändert sich unterm Strich nichts. Der Berliner
       Steuerrechtsexperte Frank Hechtner kritisierte dagegen, der Gesetzentwurf
       stelle sich klar gegen die Beschlüsse von Bund und Ländern im Mai. Dort
       habe man sich noch darauf verständigt, dass die Strafverfolgungsverjährung
       in allen Fällen der Steuerhinterziehung zehn Jahre betragen solle.
       
       Die finanzpolitische Sprecherin der Unionsfraktion, Antje Tillmann (CDU),
       und die zuständige Berichterstatterin der Union, Bettina Kudla, forderten
       alle Steuerhinterzieher auf, mit Hilfe der Selbstanzeige zur
       Steuerehrlichkeit zurückzukehren. Für Unternehmen sei es weiter möglich,
       strafbefreiende Selbstanzeigen abzugeben. Dies betreffe etwa die
       Wiedereinführung der Teilselbstanzeige.
       
       24 Sep 2014
       
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