# taz.de -- Adoptionen durch Homosexuelle: Gleichstellung scheint wahrscheinlich
       
       > In der Verhandlung über Adoptionen durch Homosexuelle haben sich Experten
       > gegen eine Benachteiligung ausgesprochen. Auch die Richter scheinen
       > überzeugt.
       
 (IMG) Bild: Zwei Papas? Kein Problem.
       
       KARLSRUHE dapd/dpa | Das Bundesverfassungsgericht wird voraussichtlich das
       Recht homosexueller Partner stärken, Kinder zu adoptieren. Das wurde am
       Dienstag bei einer mündlichen Verhandlung des Ersten Senats in Karlsruhe
       deutlich. Mehrere Richter deuteten an, dass sie das bisherige Verbot für
       Homosexuelle, ein Adoptivkind ihres eingetragenen Lebenspartners ebenfalls
       zu adoptieren, für grundgesetzwidrig halten.
       
       In der Verhandlung sprachen sich Experten gegen eine rechtliche
       Benachteiligung von Lebenspartnern aus. „Es dient dem Wohl des Kindes, wenn
       eine faktische Beziehung auch rechtlich abgesichert wird“, sagte Nina
       Dethloff von der wissenschaftlichen Vereinigung für Familienrecht.
       Psychologen betonten, dass Kinder in „Regenbogenfamilien“ sich genauso gut
       entwickeln wie in anderen Familienformen.
       
       Die Karlsruher Richter prüfen, ob das Verbot der sogenannten
       Sukzessivadoption mit dem Grundgesetz vereinbar ist. Nach derzeitiger
       Rechtslage können Ehegatten das Kind des Anderen auch dann adoptieren, wenn
       der es vorher selbst adoptiert hatte. Schwule oder lesbische Lebenspartner
       können das nicht.
       
       Der Vorsitzende der Kinderrechtekommission des Deutschen
       Familiengerichtstags, Michael Coester, betonte, eine doppelte Adoption
       bringe dem Kind rechtliche Vorteile. So seien zwei Elternteile
       unterhaltspflichtig. Die Frage einer gleichzeitigen, gemeinsamen Adoption
       durch ein homosexuelles Paar ist nicht Gegenstand der Verhandlung. Mit
       einer Entscheidung ist erst im kommenden Jahr zu rechnen.
       
       18 Dec 2012
       
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