# taz.de -- Vorratsdatenspeicherung im Bundestag: Ein schwerer Tag für Heiko Maas
       
       > Der Justizminister kennt die Argumente gegen die VDS sehr gut. Er hat sie
       > früher selbst mit Nachdruck vertreten – und muss sie jetzt zurückweisen.
       
 (IMG) Bild: Heiko Maas, Befürworter der Vorratsdatenspeicherung
       
       BERLIN dpa | Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD) ist bei der ersten
       Lesung seines Gesetzentwurfs zur Vorratsdatenspeicherung von der Opposition
       als Umfaller bezichtigt worden. Maas habe noch vor wenigen Wochen sehr gute
       Argumente gegen die anlasslose Speicherung von Kommunikationsdaten
       gefunden, sagte der Abgeordnete der Linkspartei, Jan Korte, am Freitag im
       Bundestag. Der Justizminister sei jetzt nur wegen einer „Laune“ von
       SPD-Chef Sigmar Gabriel umgeschwenkt.
       
       Maas verteidigte das geplante Gesetz, das er in Abstimmung mit
       Bundesinnenminister Thomas de Maizière (CDU) formuliert hatte, als
       effektives und maßvolles Instrument zur Verfolgung von Mördern,
       Vergewaltigern und Straftätern aus dem Bereich der Kinderpornografie. Er
       wies außerdem darauf hin, dass der Gesetzentwurf nicht nur die Speicherung
       von Daten vorsieht, sondern auch zu einer fristgerechten Löschung dieser
       Daten verpflichtet.
       
       Vizekanzler Gabriel hatte im März Druck auf Maas ausgeübt, der immer ein
       erklärter Gegner der Vorratsdatenspeicherung gewesen war. Damit wollte er
       angesichts der islamistischen Terrorbedrohung in Europa das Profil der SPD
       im Bereich der inneren Sicherheit schärfen. Auch SPD-Innenminister wie
       Boris Pistorius aus Niedersachsen haben für die Einführung der
       Speicherpflicht plädiert.
       
       Auf Bundesebene entspricht das Gesetz aber in erster Linie eine Forderung
       der Union. Es zwingt Internetprovider und Telekommunikationsunternehmen,
       sogenannte Verkehrsdaten zu speichern. Daraus lässt sich rekonstruieren,
       wer wann und wo mit wem telefoniert hat oder über welche IP-Adresse er im
       Internet unterwegs war. Der Inhalt der Kommunikation wird aber nicht
       aufgezeichnet. Handy-Standortdaten sollen vier Wochen lang gespeichert
       werden. Die restlichen Daten müssen die Anbieter zehn Wochen lang
       vorhalten.
       
       ## Beschluss erst nach der Sommerpause
       
       Die Grünen-Abgeordnete Katja Keul sagte, das geplante Gesetz werde nicht
       für mehr Sicherheit sorgen – im Gegenteil. Denn Hacker und ausländische
       Geheimdienste könnten sich nach Belieben aus den gespeicherten Daten
       bedienen. Die ehemalige Bundesjustizministerin Sabine
       Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) warnte: „Wer immer mehr digitale Daten
       speichert, macht sich immer mehr zum Ziel von Kriminellen und Terroristen.“
       
       Der Verband der Unternehmen der digitalen Wirtschaft (Bitkom) forderte eine
       Präzisierung des Gesetzentwurfes. Darin sei nicht klar definiert, wer als
       „Erbringer öffentlich zugänglicher Telekommunikationsdienste“ oder
       „Internetzugangsdienst“ anzusehen sei.
       
       Ursprünglich sollte das Gesetz noch vor der Sommerpause den Bundestag
       passieren. Kurz vor der ersten Debatte wurde jedoch bekannt, dass die
       zweite und dritte Lesung erst im September stattfinden soll. Massive Kritik
       kommt auch vom linken Flügel der SPD und von den sozialdemokratischen
       Netzpolitikern.
       
       12 Jun 2015
       
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