# taz.de -- Polizeigewalt bei S21-Demonstration: Das Vorgehen war „überzogen“
       
       > Das Stuttgarter Verwaltungsgericht hat bestätigt: Die brutale Räumung des
       > Schlossgartens war rechtswidrig. Mehr als 100 Menschen wurden verletzt.
       
 (IMG) Bild: Wasserwerfereinsatz am „Schwarzen Donnerstag“ im Herbst 2010.
       
       STUTTGART dpa | Der überharte Polizeieinsatz gegen Stuttgart-21-Gegner vor
       gut fünf Jahren mit weit mehr als 100 Verletzen [1][war rechtswidrig]. Beim
       Protest gegen die Baumrodungen im Schlossgarten am 30. September 2010 habe
       es sich rechtlich gesehen um eine Versammlung gehandelt, entschied das
       Verwaltungsgericht Stuttgart am Mittwoch.
       
       Für ein Vorgehen der Polizei gegen solche Versammlungen gibt es im
       Grundgesetz hohe Hürden. Zwar dürften die Beamten natürlich einzelne
       Straftaten verfolgen, nicht aber die gesamte Versammlung mit Wasserwerfern,
       Schlagstöcken und Pfefferspray beenden. Ohnehin sei das Vorgehen überzogen
       gewesen.
       
       Geklagt hatten sieben Opfer von damals. Darunter ist der heute nahezu
       erblindete Dietrich Wagner, der am „Schwarzen Donnerstag“ nach heftigen
       Druckstößen aus einem Wasserwerfer gegen seinen Kopf aus den Augen blutete.
       
       Mit der Entscheidung des Gerichts steigen die Chancen der Opfer von damals
       auf Schadenersatz. Diesen müssen sie sich aber vor dem Landgericht
       erstreiten.
       
       18 Nov 2015
       
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