# taz.de -- SPD und Sozialleistungen für EU-Bürger: Olaf Scholz will strengere Regeln > Der stellvertretende SPD-Vorsitzende Olaf Scholz plädiert dafür, > Sozialleistungen für EU-Bürger einzuschränken. Andrea Nahles kündigt ein > entsprechendes Gesetz an. (IMG) Bild: Scholz will Sozialleistungen für EU-Bürger einschränken. HAMBURG epd | Hamburgs Erster Bürgermeister Olaf Scholz (SPD) plädiert dafür, Sozialleistungen für EU-Ausländer einzuschränken. „Freizügigkeit bedeutet nicht, dass man sich aussuchen kann, wo man Sozialleistungen erhält“, sagte der stellvertretende SPD-Vorsitzende dem Spiegel. Wanderungsbewegungen, die durch höhere Sozialleistungen motiviert werden, sollten unterbunden werden. Konkret schlug Scholz vor, dass EU-Ausländer erst dann dauerhaft Sozialleistungen beantragen können, wenn sie ein Jahr in einem Land gelebt und gearbeitet haben. Entsprechende Urteile habe der Europäische Gerichtshof schon gefällt. „Ich plädiere dafür, die deutschen Sozialgesetze für europäische Zuwanderer präzise an die europäische Rechtsprechung anzupassen“, sagte Scholz. Zuvor hatte schon Arbeitsministerin Andrea Nahles (SPD) vorgeschlagen, Sozialleistungen für EU-Ausländer zu beschneiden. Sie kündigte ein entsprechendes Gesetz an, nannte aber noch keine Details. EU-Bürger, die noch nie in Deutschland erwerbstätig waren, sind zwar von Hartz-IV-Leistungen ausgeschlossen. Nach einem Urteil des [1][Bundessozialgerichts von Anfang Dezember] muss aber die Sozialhilfe einspringen, wenn mittellose EU-Ausländer mehr als sechs Monate in in Deutschland leben. Für diese Sozialleistungen sind die Kommunen zuständig. Sie fürchten nun Lasten in Millionenhöhe. 1 Jan 2016 ## LINKS (DIR) [1] /Entscheidung-des-Bundessozialgerichts/!5258054/ ## TAGS (DIR) Bundessozialgericht (DIR) Sozialleistungen (DIR) EU-Bürger (DIR) SPD (DIR) Olaf Scholz (DIR) Integration (DIR) Bundessozialgericht (DIR) Asylrecht ## ARTIKEL ZUM THEMA (DIR) CSU-Politiker Neumeyer über Integration: „In Bayern zeigt man Gesicht“ Kürzung der Sozialleistung als Drohung, Karten fürs Schwimmbad als Belohnung: Martin Neumeyer plädiert für einen klaren Umgang mit Flüchtlingen. (DIR) Entscheidung des Bundessozialgerichts: Existenzminimum auch für EU-Bürger Wer länger als sechs Monate in Deutschland lebt, hat Anspruch auf Sozialhilfe. Aber: Hartz-IV-Leistungen gelten nicht für jeden, urteilen die Richter. (DIR) Leistungskürzung und Grundgesetz: Keine unzulässige Abschreckung Ausreisepflichtige Asylbewerber erhalten weniger als das Existenzminimum. Verstößt das gegen Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts? Eher nicht.